Datum des Eingangs: 25.07.2016 / Ausgegeben: 01.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4776 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1896 der Abgeordneten Birgit Bessin und Thomas Jung Fraktion der AfD Drucksache 6/4512 Schwerer Gefahrgutunfall auf der A 10 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller Am 26.04.2016 gab es auf der A 10 einen schweren LKW Unfall mit einem Großaufgebot an Rettungskräften. Frage 1: Wie viele Verletzte gab es insgesamt bei diesem Unfall, mit welchen medizinischen Indikationen? zu Frage 1: In Folge des Unfalls/Umstürzens des LKW wurde eine Person leicht verletzt (Prellungen und leichte Schnittverletzungen). Im Rahmen des anschließenden Rettungseinsatzes erlitten 5 Feuerwehrangehörige leichte Verletzungen (viermal Kreislaufbeschwerden , einmal Handverletzung). Durch austretende Gefahrstoffe wurde nachweislich ein Polizeibediensteter verletzt (Schluckbeschwerden, Hautrötungen), darüber hinaus wurde eine Vielzahl von Personen (z. B. im Stau stehende Fahrzeugführer und Insassen, Pressemitarbeiter) vorsorglich untersucht oder begaben sich eigenständig zum Arzt. Erkenntnisse zu bestätigten Verletzungen in Bezug auf Gefahrstoffe liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 2: Was hatte der LKW transportiert? Bitte um genaue Bezeichnung des Transportgutes. zu Frage 2: Der LKW hatte die Gefahrstoffe UN 3264 (Aluminiumsulfat, flüssig ätzender saurer Stoff) und UN 3421 (Kaliumbifluorid/ wässrige Lösung mit max. 28 % Bifluorid, ätzende Flüssigkeit) geladen. Frage 3: War der betroffene LKW für Gefahrgut geeignet und hatte der Spediteur eine ADR-Bescheinigung, wenn ja, für welche Klassen? zu Frage 3: Der erste Frageteil kann durch die Landesregierung nicht beantwortet werden, da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt. Nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) benötigen Spediteure keine ADR-Bescheinigung. Frage 4: Unklarheiten an der Rettungsstelle lassen vermuten, dass die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Ausschilderung nicht vorhanden, bzw. nicht ausreichend war. Welche Ausschilderungen am LKW waren für die Rettungskräfte ersichtlich und entsprachen diese den geforderten Kennzeichnungen nach GHS/CLP? zu Frage 4: Die Frage kann durch die Landesregierung nicht beantwortet werden, da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt. Frage 5: Wie hoch waren die durch den Unfall verursachten Schäden insgesamt ? zu Frage 5: Der Landesregierung liegen keine Angaben zur tatsächlich entstandenen Schadenshöhe vor. Frage 6: Wer ist für die entstandenen Schäden aufgekommen? zu Frage 6: Die entstandenen Schäden bei Verkehrsunfällen werden in der Regel durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.