Datum des Eingangs: 25.07.2016 / Ausgegeben: 01.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4778 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1862 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4447 Herstellung des zukünftigen Cottbuser Ostsees Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Dezember 2015 wurde der letzte Kohlenzug aus dem Tagebau Cottbus- Nord gefahren. Die Sanierungsarbeiten zur Herstellung des zukünftigen Cottbuser Ostsees haben begonnen. Ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren ist auf den Weg gebracht und mit dem 2017 zu erwartenden Beschluss könnten Gewässerausbau und die Flutung beginnen. Die Herstellung der Uferböschungen erfolgte nach bodenmechanischen Vorgaben zur Gewährleistung einer dauerhaften Standsicherheit des Böschungssystems. Damit wurde die Vorgabe aus dem Braunkohleplan, eine Staulamelle von ca. 1,7 m für den See zu gewährleisten, erfüllt. Diese Staulamelle lässt es zu, den Cottbuser Ostsee auch als Wasserspeicher zu nutzen. Frage 1: Mit den in den 90er Jahren geschlossenen Braunkohletagebauen und der damit verbundenen Einstellung der Wasserhebungen wird sich der Grundwasserwiederanstieg in der Lausitz weiter in Richtung des vorbergbaulichen Wasserstandes entwickeln. Das Wasserdefizit wird sich durch die Flutung weiterer Seen im LMBV – Gebiet verringern. Eine ganze Reihe von Tagebaurestlöchern hat die Funktion eines Wasserspeichers. Liegen der Landesregierung Untersuchungen vor, in welcher Größenordnung in der Lausitz Wasserspeicher vorgehalten werden müssen? Wenn ja, bitten wir um Erklärung. zu Frage 1: Untersuchungen, in denen die Größenordnung der in der Lausitz benötigten Wasserspeicher summarisch beziffert wird, liegen nicht vor. Die Wiederherstellung eines nach Menge und Beschaffenheit ausgeglichenen Wasserhaushaltes in den vom Braunkohlebergbau beeinträchtigten Flusseinzugsgebieten der Spree und Schwarzen Elster, die die Lausitz einschließen, erfolgt auf der Basis von abgestimmten Grundsätzen für die länderübergreifende Bewirtschaftung. Das maßgebende Planungs- und Entscheidungsinstrument der konzeptionellen Wasserbewirtschaftung ist dabei das seit den 1990-er Jahren länderübergreifend verwendete Langfristbewirtschaftungsmodell ArcGRM/WBalMo Spree-Schwarze Elster, mit dem jährlich aktualisiert, aktuell bis zum Jahr 2052, ausgehend von dem zur Verfügung stehenden Wasserdargebot und den vorhandenen/geplanten Nutzungen Wasserdefizite bestimmt werden. Frage 2: Liegen der Landesregierung Untersuchungen vor, ob der zukünftige Cottbuser Ostsee als Wasserspeicher benötigt wird? Wenn ja, bitte erklären. In welchem Maße könnte bei Nutzung der Speicherkapazität des Ostsees das Wasserdargebot im Spreewald in Niedrigwasserzeiten erhöht werden? zu Frage 2: Bereits im Jahr 1997 wurde durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin /Brandenburg eine Studie in Auftrag gegeben, deren Ziel die Klärung der Frage war, ob und in welchem Umfang der Cottbuser See zukünftig als wasserwirtschaftlicher Speicher fungieren soll und welche Konsequenzen eine derartige Nutzung für andere Nutzungsansprüche (Siedlungswesen, Erholung, Naturschutz etc.) und die Restlochgestaltung nach sich ziehen würde. Unter Berücksichtigung aller Nutzungsansprüche führte der Variantenvergleich, der mit Hilfe des unter 1. genannten Langfristbewirtschaftungsmodells ArcGRM/WBalMo Spree-Schwarze Elster erfolgte, zur Vorzugsvariante mit einem variablen Wasserstand zwischen +61,8 und +63,5 m Normalhöhennull (NHN) (entspricht ca. 28 Mio. m³ Speichervolumen). Auf der 42. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 10.12.1998 wurde nach Vorstellung der Begutachtungsergebnisse der einhellige Beschluss gefasst, entsprechend der Vorzugsvariante mit der geotechnischen Sanierung die Voraussetzungen für eine Speichernutzung zu schaffen. Seitdem ist der „Speicher Cottbuser See“ Bestandteil der konzeptionellen Langfristbewirtschaftung (siehe Antwort zu Frage 1). Dem LfU liegen die Ergebnisse eines vom Bergbauunternehmen Vattenfall beauftragten Komplexgutachtens zur Bewirtschaftung des Cottbuser Sees vor, das als Anlage Bestandteil des Antrags von Vattenfall auf wasserrechtliche Planfeststellung des Vorhabens zur Herstellung des Cottbuser Sees ist. In diesem Gutachten wird die Notwendigkeit der Nutzung des Cottbuser Sees als Wasserspeicher aus Sicht der Wassermengenbewirtschaftung beurteilt. Vom Gutachter wird geschlussfolgert, dass aus Sicht der Abflussstabilisierung bei Niedrigwasser nach Wegfall der Sümpfungswassereinleitung in die Spree (ca. 2050) von einer signifikanten Erforderlichkeit des Speichers ausgegangen werden muss und durch die Speichernutzung eine deutliche Erhöhung der Niedrigwasserdurchflüsse erreicht werden kann. Dabei erstreckt sich der Wirkungsbereich des Cottbuser Sees in der Spree bis nach Berlin und schließt somit den Spreewald ein. Die Erhöhung der Niedrigwasserdurchflüsse bei Nutzung des Cottbuser Sees als Speicher wurde vom Gutachter mit Hilfe von Prognoserechnungen nachgewiesen. Frage 3: Wie soll im Fall des Bedarfs für einen Wasserspeicher die Zuordnung der Finanzierung zusätzlicher baulicher Maßnahmen und die Bewirtschaftung erfolgen und in welcher finanziellen Größenordnung werden diese abgeschätzt? zu Frage 3: Über die finanzielle Größenordnung und die Zuordnung der Finanzierung liegen noch keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Welche bergbaubedingten stofflichen Einträge (Eisen, Sulfat) in den Ostsee sind in welcher Größenordnung zu erwarten? zu Frage 4: Die bergbaubedingten Stoffeinträge wurden als Antragsunterlage des Planfeststellungsverfahrens „Cottbuser Ostsee“ im Gutachten „Bewertung der Entwicklung der Wasserbeschaffenheit im zukünftigen Cottbuser See und Einschätzung der Auswirkungen auf die Wasserbeschaffenheit in den Vorflutern Hammerstrom, Malxe und Spree bei Ausleitung über den Schwarzen Graben“ (Büro: IWB, Dr. Uhlmann; 2013) prognostiziert. Die Planvariante geht von einer Flutung des Cottbuser Sees mit Spreewasser in Höhe von 250 Mio. Kubikmeter aus. Dadurch würde der stofflich mit Eisen und Sulfat belastete Grundwasserzufluss in den See bis zum Abschluss der Flutung auf ca. 12 % begrenzt. Der Anteil des Kippengrundwassers beträgt in dieser Phase 2 %. Der Kippengrundwasserleiter weist gemäß IWB einen Sulfatgehalt von ca. 3000 mg/l und eine Eisenkonzentration von ca. 700 mg/l auf. Die Beschaffenheit des zufließenden Grundwassers aus dem Gewachsenen (ca. 10 % des Zuflusses) liegt für Sulfat zwischen 150 und 650 mg/l und für Eisen zwischen 5 und 50 mg/l. Im stationären Zustand (ab ca. 2030) beträgt dieser Grundwasserzustrom rund 12 m³/min. Gleichzeitig durchströmt Grundwasser die Innenkippe und tritt mit einem Zustrom von ca. 10 m³/min in den See ein. Mit der stationären Durchströmung werden die ursprünglichen Stoffkonzentrationen im oberen Teil der Kippe verdünnt. Der diffusive Stofftransport innerhalb der Kippe ist so langsam, dass von einer dauerhaften Immobilisierung des Stoffpotenzials des tiefen Kippenwassers ausgegangen wird. Die für den See nach der Flutung prognostizierte Sulfatkonzentration wird unter diesen Bedingungen mit maximal 500 mg/l angenommen. Frage 5: Wie verhält es sich mit den stofflichen Einträgen bei einer Nutzung des Cottbuser Ostsees als Wasserspeicher hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben aus der Wasserrahmenrichtlinie für die Einleitgewässer? zu Frage 5: Der zukünftige Cottbuser Ostsee hat mit seinem Grundwassereinzugsgebiet einen Bilanzüberschuss, so dass es auch ohne eine Speichernutzung eine Ableitung von Wasser aus dem See geben wird. Auf Grund der vorliegenden Prognosen der erreichbaren Wasserqualität des Cottbuser Ostsees kann eine Beeinträchtigung der Einleitgewässer nicht vollständig ausgeschlossen werden. Deshalb sind bei einem Vergleich der möglichen Varianten der Wasserableitung aus dem Ostsee auch die ökologischen Auswirkungen auf die Gewässer zu betrachten. Frage 6: Die Flutung soll 2018 begonnen und 2024 abgeschlossen werden. Ab welchem Zeitpunkt wird dieses Gewässer in die Gewässerbewirtschaftung aufgenommen ? Würde der Ostsee als Gewässer 1. Ordnung eingestuft werden? zu Frage 6: Nach den Antragsunterlagen des Bergbauunternehmens zum Planfeststellungsverfahren „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2 – Herstellung des Cottbuser Sees“ sind zwei Flutungsszenarien als Bemessungsgrundlage dargelegt, um unter anderem eine zeitliche Abschätzung für eine Gewässerbewirtschaftung ableiten zu können. Entsprechend dem Basisszenarium wäre die Flutung des Cottbuser Sees bis zum Jahr 2024 abgeschlossen. Gemäß dem Trockenszenarium muss jedoch von zeitlichen Verzögerungen ausgegangen werden, die einen Flutungsabschluss erst im Jahr 2027 nach sich ziehen würden. Der Flutungsprozess steht dabei immer in Abhängigkeit zum natürlichen Vorhandensein der erforderlichen Flutungswassermengen , die in ihrem tatsächlichen Dargebot heute noch nicht bestimmt werden können. Nach Abschluss der Flutung wird sich noch eine Nachsorgephase anschließen, um die für die Herstellung des Gewässers vorgegebenen qualitativen und quantitativen Anforderungen nachhaltig zu sichern. Damit kann ein Zeitpunkt für den Beginn der Gewässerbewirtschaftung für den Cottbuser See zurzeit nicht angegeben werden. Die Einstufung als Gewässer 1. Ordnung wird nach plangerechter Herstellung zu gegebener Zeit geprüft. Frage 7: Welche Planungen gibt es hinsichtlich der eigentumsrechtlichen Zuordnung des Sees? Kann ein Eigentümerwechsel schon vor Beendigung der Bergaufsicht erfolgen? zu Frage 7: Für die Entlassung aus der Bergaufsicht wird das Bergbauunternehmen zum gegebenen Zeitpunkt aufgefordert sein, die Erfüllung der Anforderungen nach Bundesberggesetz (BBergG) nachzuweisen und einen Antrag zur Entlassung aus der Bergaufsicht zu stellen. Über einen genauen Zeitpunkt, wann mit einer Beendigung der Bergaufsicht zu rechnen ist, kann daher noch keine Aussage getroffen werden. Weitergehende Nutzungs- und Eigentumsfragen werden im laufenden Prozess abschließend zu klären sein.