Datum des Eingangs: 26.07.2016 / Ausgegeben: 01.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4780 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1871 der Abgeordneten Christina Schade Fraktion der AfD Drucksache 6/4463 Zahlungsmoral der öffentlichen Hand Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Laut Finanzminister Christian Görke zahlt das Land gemäß den entsprechenden Vorschriften des Vergaberechts fristgerecht. Entgegen der Mitgliederumfrage des Bauindustrieverbandes Berlin-Brandenburg und Aussagen von Creditreform, einer führenden Wirtschaftsauskunftei, sowie anderer Verbände sieht er hierbei keine Probleme für die Auftragnehmer der öffentlichen Hand in Brandenburg. Das Land und die Kommunen würden pünktlich bezahlen. Es gäbe lediglich Verzögerungen, wenn der Auftragnehmer Rechnungen fehlerhaft einreichen würde. Der Präsident des Bundesverbandes der Inkassounternehmen (BDUI), Wolfgang Spitz, sagt: „Die öffentliche Hand ist ein schlechter Zahler.“ Frage 1: Wie häufig wurden die Zahlungsziele bei Aufträgen der Vergabestellen des Landes in den jeweiligen Jahren 2010 bis 2015 überschritten (Angaben bitte in Anzahl und Prozentsatz pro Jahr)? Frage 2: Um wie viel Tage wurden die Zahlungsziele bei Aufträgen der Vergabestellen des Landes in den jeweiligen Jahren 2010 bis 2015 tatsächlich im Durchschnitt überschritten (Angaben bitte pro Jahr)? zu den Fragen 1 und 2: Die Verwaltung ist in ihrem Handeln an Recht und Gesetz gebunden. Dazu gehört auch der Grundsatz der Vertragstreue. Aus ihm folgt, dass vertraglich vereinbarte Zahlungsziele nicht überschritten werden dürfen. Darüber hinaus sind nach dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) alle Vergabestellen des Landes verpflichtet, vereinbarte Zahlungsfristen einzuhalten, um Mahnkosten oder Verzugszinsen für den Landeshaushalt zu vermeiden. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über systematische Überschreitungen des Zahlungszieles durch Stellen des Landes Brandenburg vor. Das in der Vorbemerkung der Fragestellerin genannte Zitat des BDIU kann sie insofern nicht bestätigen. Die Landeshaushaltsordnung regelt in § 34 Absatz 2, dass Ausgaben nur soweit und nicht eher geleistet werden dürfen, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erfor- derlich sind. Die Anordnung, Ausgaben „nur soweit und nicht eher“ zu leisten, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind, mahnt auch zu einer sorgfältigen Prüfung, ob die Leistung einer Ausgabe zur Zweckerfüllung zeitlich unaufschiebbar ist. Vorzeitige Ausgaben vor der Fälligkeit sind danach, wegen der dem Landeshaushalt dadurch entstehenden Zinsverluste, nicht zulässig. Vom Auftragnehmer eingeräumte Zahlungsvorteile für das Land (wie z.B. Skonto) sind konsequent zu nutzen. Dies wird auch vom Landesrechnungshof akribisch geprüft. Daten zu Zahlungszielen werden im automatisierten Verfahren für das Haushalts-, Kassenund Rechnungswesen (HKR-Verfahren) bei den Vergabestellen des Landes Brandenburg im Rahmen der Bezahlung von Rechnungen nicht erhoben. Diese Daten könnten daher nur händisch durch Sichtung jeder einzelnen Rechnung und Abgleich mit den tatsächlichen Zahlungen der Landeshauptkasse ausgewertet werden. Bei der Vielzahl der Aufträge, die das Land vergibt, können die erfragten Angaben nicht mit zumutbarem Aufwand erhoben werden . Darüber hinaus müsste jeder Einzelfall mit festgestellter Überschreitung des Zahlungsziels qualitativ bewertet werden, da der Zahlungsverzug auch ursächlich durch den Auftragnehmer verursacht worden sein könnte. Denn die schlichte Feststellung eines überschrittenen Zahlungszieles ließe nicht erkennen, warum die Überschreitung erfolgt ist. Frage 3: Gibt es analoge Aussagen für die Kommunen insgesamt? Wenn ja, wie lauten sie analog zu 1. und 2.? Frage 4: Gibt es analoge Aussagen für einzelne Kommunen? Wenn ja, wie lauten sie analog zu 1. und 2. zu den Fragen 3 und 4: Der Landesregierung Brandenburg liegen keine analogen Aussagen für die Kommunen vor.