Datum des Eingangs: 25.07.2016 / Ausgegeben: 01.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4783 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1895 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/4511 „Vorhersagende Polizeiarbeit“ – die Software Pre crime observation system Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin Bei der „vorhersagenden Polizeiarbeit“ (predictive policing) handelt es sich um Datenanalysen, mit der sich die Polizei erhofft, Voraussagen zu zukünftigen Straftaten machen zu können. Bei weiterhin steigenden Wohnungseinbrüchen (Anstieg bundesweit von 2010-2015 um ca. 40%, in Brandenburg im gleichen Zeitraum um 56%) sind in Deutschland vor allem Softwareprogramme gefragt, die mittels bestimmter Algorithmen die Wahrscheinlichkeit berechnen, dass in einem bestimmten Gebiet ein Wohnungseinbruch passieren wird. Ein solches System ist „Precobs“ (Pre crime observation system), welches seit längerem in Zürich verwendet wird. Seit 2014 findet in Bayern (Nürnberg, München) und seit 2015 in Nordrhein-Westfalen (Duisburg, Köln) sowie in Baden- Württemberg (Stuttgart, Karlsruhe) eine Erprobung statt. Laut Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 397 (Drucksache 6/1078) ist das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg mit einer ergebnisoffenen Machbarkeitsprüfung zu „Predictive Crime“ beauftragt worden. Zudem werde eine Kooperation zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin geprüft. Frage 1: Wer wurde konkret mit der Durchführung der Machbarkeitsprüfung beauftragt ? zu Frage 1: Seitens des MIK wurde das Polizeipräsidium mit der Durchführung einer Machbarkeitsprüfung zur Einführung einer „Predictive Policing“-Methodik in Brandenburg beauftragt . Die Federführung obliegt dem Einsatz- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums . Frage 2: Welche konkreten Fragestellungen werden in der Machbarkeitsprüfung untersucht? Frage 3: Wann ist mit dem Abschluss der Prüfung zu rechnen? zu den Fragen 2 und 3: Im Fokus der Betrachtung steht die Prüfung der Überführung der „Predictive Policing “-Methodik in ein standardisiertes polizeiliches Analyse- und Beurteilungsverfahren der Lage unter dem Ansatz der Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen. Konkretere Angaben können nicht gemacht werden, da der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Landesregierung im Sinne eines geheim zuhaltenden Initiativ -, Beratungs- und Handlungsbereichs durch die hier erbetene Auskunft berührt wird. Bei einer Offenlegung von Inhalten der Machbarkeitsprüfung, die als Grundlage der internen Meinungsbildung der Landesregierung dient, wäre eine einer Mitregierung gleichkommende Einflussnahme auf die Entscheidung zu erwarten, wodurch der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen wäre. Auch der Inhalt des Auftrages zur Machbarkeitsprüfung ist ein Bestandteil des noch nicht abgeschlossenen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses. Auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 3 und 6 bis 9 der Kleine Anfrage Nr. 283 (Landtagsdrucksache 6/889) wird verwiesen. Frage 4: Werden im Rahmen der Machbarkeitsprüfung konkrete Orte für eine Erprobung untersucht? Wenn ja, welche? zu Frage 4: Der mögliche Einsatz der „Predictive Policing“- Methodik soll in Abhängigkeit bestimmter Bedingungen im engeren Verflechtungsraum des Landes Brandenburg mit dem Land Berlin erfolgen. Eine Entscheidung zu konkreten Orten wird erst im Ergebnis voranzustellender umfangreicher Auswertungen getroffen. Frage 5: Wurden schon bei der Machbarkeitsprüfung Datenschutzerwägungen angestellt? Frage 6: Hat die Landesdatenschutzbeauftragte eine Stellungnahme abgegeben oder ist es geplant, diese in die Machbarkeitsprüfung mit einzubeziehen ? zu den Fragen 5 und 6: Die Einbeziehung im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist vorgesehen. Frage 7: Liegen aus den Regionen, die „Precobs“ bereits seit längerem einsetzen bzw. erproben, Untersuchungen vor, die „Precobs“ als wirksam evaluiert haben? Wenn ja, welche? zu Frage 7: Über die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) ist dem Polizeipräsidium der bayerische Erfahrungsbericht bekannt geworden. Frage 8: Geht die Landesregierung bei der Wohnungseinbruchskriminalität von einem hohen Dunkelfeld aus? Wenn ja, wie kann man bei einer hohen Dunkelziffer überhaupt nachweisen, dass durch „Precobs“ diese Delikte wirksam bekämpft werden können? zu Frage 8: Auf Grund der hohen persönlichen Betroffenheit der Geschädigten kann, insbesondere bei vollendeten Wohnungseinbrüchen, von einer hohen Anzeigequote ausgegangen werden. Frage 9: Bezieht sich die Machbarkeitsprüfung des Polizeipräsidiums auch auf die Anwendung weiterer Prognoseprogramme? Wenn ja, welche? zu Frage 9: Die Machbarkeitsprüfung ist im Hinblick auf den Einsatz von in Frage kommenden Softwarelösungen ergebnisoffen ausgelegt. Frage 10: In Bezug auf welche konkreten Punkte strebt die Landesregierung eine Kooperation mit Berlin an? zu Frage 10: Eine Kooperation mit dem Bundesland Berlin kommt insbesondere im Hinblick auf den Austausch von Lagedaten aufgrund des engen kriminalgeografischen Verflechtungsraumes in Betracht. Dort haben sich im Jahr 2015 rund 59 % der angezeigten Wohnungseinbruchdiebstähle des Landes Brandenburg ereignet. Von länderübergreifend agierenden Tätergruppen ist auszugehen. Darüber hinaus besteht auch ein Mehrwert bei der weiteren Zusammenarbeit in der seit 2005 tätigen Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Berlin – Brandenburg (GEG Berlin – Brandenburg), die insbesondere Delikte der schweren Eigentumskriminalität bearbeitet. Frage 11: Was ist das Ergebnis der Prüfung einer Kooperation mit Berlin? zu Frage 11: Im Rahmen der Durchführung der Machbarkeitsprüfung erfolgt eine gegenseitige Unterstützung bzw. Teilnahme an vorbereitenden Workshops und Arbeitsgruppensitzungen .