Datum des Eingangs: 27.07.2016 / Ausgegeben: 01.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4787 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1907 des Abgeordneten Péter Vida BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/4551 Schadstoffe in Lebensmitteln gefunden – Fragen zur Kontrolle der Lebensmittelerzeugung in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller Die Agrar- und Lebensmittelbranche ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in Brandenburg und einer der größten Arbeitgeber des Landes. Für den Absatz der Lebensmittel ist das Vertrauen in die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte extrem wichtig. Bei einem im Juli veröffentlichten Test der Zeitschrift „Ökotest“ wurden jedoch in einem Fleischprodukt aus Brandenburg hohe Dosen Antibiotika und Mineralölrückstände gefunden. Laut Aussage der Zeitschrift hätte das Produkt aus diesen Gründen nicht verkauft werden dürfen. Dies wirft in der Bevölkerung Fragen nach der Kontrolle der Lebensmittelbranche in Brandenburg auf. Frage 1: Haben die Landesregierung bzw. untergeordnete Behörden auf diesen Fall reagiert? Wenn ja: Wie? zu Frage 1: Nach bestehenden Rechtsvorgaben des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (hier: § 44 Absatz 4a LFGB) gilt: Hat der Verantwortliche eines Labors, das Analysen bei Lebensmitteln durchführt, aufgrund einer in seinem Labor erstellten Analyse, Grund zu der Annahme, dass das Lebensmittel einem Verkehrsverbot unterliegen würde, so hat er die für das Lebensmittelunternehmen zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde von dem Zeitpunkt und dem Ergebnis der Analyse, der angewandten Analysenmethode und dem Auftraggeber der Analyse unverzüglich schrift- lich oder elektronisch zu unterrichten. Es gibt somit eine Unterrichtungspflicht an die zuständigen Behörden. Dieser Unterrichtungspflicht wurde bislang von dem von der Zeitschrift Öko-Test beauftragten Labor nicht nachgekommen. Um als Überwachungsbehörde auf einen Untersuchungsbefund reagieren zu können, bedarf es einer rechtzeitigen Information über das Ergebnis der durchgeführten Analyse und der angewandten Analysenmethode . Das betroffene Unternehmen selbst hat die zuständige Behörde über das Testergebnis informiert, die daraufhin bei dem Lebensmittelunternehmer eine außerplanmäßige Kontrolle durchgeführt hat. Das Untersuchungsergebnis der Zeitschrift Öko-Test konnte nicht bestätigt werden. Frage 2: Ist der Landesregierung bekannt, woher das mit hohen Dosen Antibiotika versetzte Fleisch stammt? Wenn ja: Stammt das Fleisch aus einem Stall in Brandenburg? zu Frage 2: Nein, siehe auch Antwort zu Frage 1. Frage 3 Welche Kontrollen oder gesetzlichen Anforderungen sollen verhindern, dass stark mit Antibiotika versetztes Fleisch in den Handel bzw. die Lebensmittelindustrie gelangt? zu Frage 3: Die Rechtsvorgaben der EU sowie des nationalen Gesetzgebers im Bereich der Lebensmittelüberwachung tragen umfangreich auch dahingehend Vorsorge, dass keine gesundheitlich bedenklichen Restmengen unerwünschter pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln enthalten sind. Diese Überwachung erfolgt maßgeblich auf der Grundlage des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP). Der NRKP basiert auf EU-weit gültigen speziellen Rechtsvorgaben, die in allen Staaten der EU eine vergleichbare und gleich intensive Überprüfung von Lebensmitteln tierischer Herkunft auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe sicherstellen. Der NRKP wird jährlich von jedem EU-Land für seinen Zuständigkeitsbereich neu erstellt. Die dabei rechtlich vorgegebene Zielsetzung beinhaltet die Aufdeckung der Anwendung verbotener oder nicht zugelassener Stoffe, die Überprüfung des vorschriftsmäßigen Einsatzes zugelassener Tierarzneimittel und die Erfassung der Belastungen mit Umweltschadstoffen sowie Kontaminanten. Die Überwachung und Probenahme erfolgt hierbei grundsätzlich zielorientiert auf eine vollständige und frühzeitige Erkennung von möglicherweise bestehenden Problemen sowie nach dem sogenannten „Flaschenhalsprinzip“, nämlich auf den Ebenen der Primärproduktion (Erzeugerbetriebe) und der ersten Verarbeitungsstufe der tierischen Lebensmittel (Schlachtbetriebe, Molkereien). Die Anzahl dieser vorgeschriebenen Stichproben richtet sich nach der Zahl der lebenden Tiere und nach den Schlachtzahlen des jeweiligen Bundeslandes. Untersuchungsbefunde müssen hierbei grundsätzlich zwingend mit einer unabhängigen , selektiven und sicheren Bestätigungsmethode abgesichert werden. Frage 4 Welche Strafen sind bei Verstoß vorgesehen? zu Frage 4: Die nach einem festgestellten und abgesicherten positiven Rückstandsbefund erforderlichen , einzuleitenden Maßnahmen sind grundsätzlich in den jeweils nach Fallgestaltung heranzuziehenden Rechtsvorgaben (LFGB oder Arzneimittelgesetz) vorgegeben . Umfang und Art der Maßnahmen sind dabei aber immer abhängig von dem vorliegenden konkreten Einzelfall. In jedem Falle sind aber Ermittlungen zur Aufklärung der Rückstandsursache anzustellen. Frage 5 Wer ist bei diesen Maßnahmen für die Kontrolle verantwortlich? zu Frage 5: Die Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen obliegt ausschließlich der zuständigen amtlichen Vorortbehörde, somit grundsätzlich der Lebensmittelüberwachungsbehörde . Frage 6 Wo haben diese Kontrollen versagt? zu Frage 6: Das System der risikoorientierten Kontrollen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung hat sich bewährt. Grundlegende Defizite sind nicht erkennbar. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 7 Ist der Landesregierung bekannt, wie die Mineralölrückstände in die Fleischwaren gelangen konnten? Wenn ja: Wie kamen sie dort hinein und wo ist die ursprüngliche Quelle? zu Frage 7: Nein. Nach Auskunft des zuständigen Überwachungsamtes hat das betroffene Lebensmittelunternehmen die Verpackungsfolie und Rostbratwurst im Zeitraum vom 04.07. bis 07.07. 2016 auf Grund der Veröffentlichung bei ÖKO-Test auf Mineralölrückstände im Rahmen der Eigenkontrolle untersuchen lassen. Sowohl bei der Folie als auch bei den Rostbratwürsten waren die Proben nicht zu beanstanden. Frage 8 Welche Kontrollen oder gesetzlichen Anforderungen sollen verhindern, dass mit Mineralölrückständen oder anderen Schadstoffen verseuchte Lebensmittel in den Handel bzw. die Lebensmittelindustrie gelangen? zu Frage 8: Derzeit gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, die die Gehalte an Mineralölbestandteilen in Lebensmitteln regulieren. Das BMEL arbeitet in Abstimmung mit den Ländern an der sogenannten „Mineralölverordnung“, in der Migrationshöchstwerte für gesättigte und aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe aus Lebensmittelbedarfsgegenständen , die unter Verwendung von Altpapierstoff hergestellt sind, auf Lebensmittel festgelegt werden sollen. Frage 9 Welche Strafen sind bei Verstoß vorgesehen? zu Frage 9: Aufgrund der zurzeit fehlenden Rechtsgrundlage gibt es gegenwärtig bei Verstößen keine Straf- und Bußgeldvorschriften. Frage 10 Wer ist bei diesen Maßnahmen für die Kontrolle verantwortlich? zu Frage 10: Die Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen obliegt ausschließlich der zuständigen amtlichen Vorortbehörde, somit grundsätzlich der Lebensmittelüberwachungsbehörde . Frage 11 Wo haben diese Kontrollen versagt? zu Frage 11: Das System der risikoorientierten Kontrollen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung hat sich bewährt. Grundlegende Defizite sind nicht erkennbar. Frage 12 Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um zukünftig die Belastung von Lebensmitteln mit Antibiotika bzw. die Verseuchung von Nahrungsmitteln mit Schadstoffen zu verhindern? zu Frage 12: Grundsätzlich ist der Lebensmittelunternehmer für das Inverkehrbringen sicherer Lebensmittel zuständig. Die amtliche Lebensmittelkontrolle überprüft anhand von Stichproben risikoorientiert die Einhaltung der Vorschriften durch die Unternehmer. Es wird eingeschätzt, dass die geltenden Rechtsvorgaben der EU sowie im nationalen Bereich und das daraus resultierende vorgegebene Instrument des nationalen Rückstandskontrollplanes wirksame Instrumente darstellen, die Rückstandsbelastung von tierischen Lebensmitteln umfangsreich und effektiv zu überwachen.