Datum des Eingangs: 27.07.2016 / Ausgegeben: 01.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4788 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1863 der Abgeordneten Sven Petke und Prof Dr. Michael Schierack der CDU-Fraktion Drucksache 6/4449 Kreisgebietsreform – finanzielle Konsequenzen für die Stadt Cottbus I Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: In einem Interview in der Lausitzer Rundschau vom 25. Februar 2016 hat der Finanzminister und Landeschef der LINKEN Görke erklärt, dass der Stadt Cottbus nach einer Kreisgebietsreform mehr als 20 Millionen Euro mehr und ungebunden zur Verfügung stehen. Auf der Regionalkonferenz der LINKEN am gleichen Tag in Cottbus sprach Herr Görke in einer Diskussionsrunde mit dem Cottbuser Oberbürgermeister Kelch sogar von rund 23 Millionen Euro mehr für die Cottbuser Stadtkasse. Die Stadt Cottbus hat die finanziellen Auswirkungen für die Stadt bei einem Zusammenschluss mit dem Landkreis Spree-Neiße auf der Datenbasis 2015 berechnet und kommt auf 5,4 Millionen Euro, die der Stadt aber weniger zur Verfügung stehen. Bei einem Arbeitsgespräch am 18. Mai 2016 des Cottbuser Finanzbeigeordneten Dr. Niggemann im Finanzministerium hat Cottbus diese Rechnung präsentiert und um eine gleiche Offenlage der Rechnung des Finanzministeriums mit dem entgegengesetzten, mehr als 20 Millionen Euro- Ergebnis gebeten, welche allerdings nicht erfolgte. Frage 1: Welche konkrete Berechnung der finanziellen Auswirkungen für die Stadt Cottbus liegt im Finanzministerium vor, die die öffentliche Aussage des Finanzministers vom 25.02.2016 stützt? zu Frage 1: Es liegt ein gemeinsames Berechnungsmodell vom Ministerium der Finanzen und dem Ministerium des Inneren und für Kommunales vor, welches mögliche Auswirkungen und Entlastungspotenziale für die Stadt Cottbus/Chóśebuz bei einer möglichen Einkreisung im Rahmen der geplanten Verwaltungsstrukturreform auf Basis der für 2015 geltenden Daten modellhaft darstellt. Dieses Modell wird laufend fortentwi- ckelt. Nach dem aktuellen Modell kommt es zu einer erheblichen finanziellen Entlastungswirkung für den Haushalt der Stadt Cottbus. Zudem soll die Stadt auch dadurch entlastet werden, dass landesweit bedeutsame Kultureinrichtungen strukturell und organisatorisch abgesichert und ihre Finanzierung auf eine breitere Basis gestellt werden soll. Vorbehaltlich der Entscheidung des Landesgesetzgebers , ist beabsichtigt, zukünftig für kulturelle Zwecke in Cottbus rund 2,1 Mio. Euro pro Jahr aus Landesmitteln mehr zur Verfügung zu stellen. Prognosen über zukünftige finanzielle Auswirkungen, die über dieses Berechnungsmodell hinausgehen, können erst belastbar abgegeben werden, wenn ein Modell für die Kreisneugliederung vorliegt und klar ist, wie der kommunale Finanzausgleich u.a. unter Berücksichtigung der Strukturreform ausgestaltet sein wird. Zusätzlich wird eine Teilentschuldung vorgeschlagen, welche – vorbehaltlich der Entscheidungen des Gesetzgebers – allein für die Stadt Cottbus innerhalb von 10 Jahren eine Entlastung von Kassenkrediten in Höhe von insgesamt maximal 111 Mio. EUR bzw. von bis zu 11 Mio. EUR p.a. bedeuten würde. Entsprechend hätte die Stadt zudem weniger Zinsaufwendungen p.a. zu tragen. Frage 2: Wie und in welcher Höhe werden die verbleibenden Schulden der Stadt Cottbus bei einer neuen Kreisbildung aufgeteilt? zu Frage 2: In der derzeitigen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sind keine speziellen kommunalrechtlichen Regelungen für Kreisneugliederungen, z.B. für die Aufstellung von Abschlussbilanzen, Eröffnungsbilanzen, Gesamtabschluss, Übertragung von Vermögen und Schulden sowie die Vermögensbewertung, enthalten. Diese Regelungen wären aus Anlass der Kreisneugliederung zu schaffen. Dies obliegt dem Gesetzgeber. Erst danach können verbindliche Aussagen zur Zuordnung der Schulden erfolgen.