Datum des Eingangs: 28.07.2016 / Ausgegeben: 02.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4797 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1883 der Abgeordneten Iris Schülzke der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/4483 Schulschließungen in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: In der Sitzung der Enquetekommission am 17.Juni 2016 berichtete die Vertreterin des Bildungsministeriums, dass auf Grund der Schülerentwicklung es notwendig wird, in den kommenden Jahren, etwa 1/3 der Schulen im Land Brandenburg zu schließen. Vorbemerkung: Die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 1883 getroffenen Aussagen über die Ausführungen einer Vertreterin des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) in der 7. Sitzung der Enquete-Kommission „Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels“ (EK 6/1) am 17. Juni 2016 können seitens der Landesregierung nicht bestätigt werden. In der betreffenden Sitzung wurden vonseiten der Vertreterin des MBJS allgemein Aussagen zur demografischen Entwicklung auf Basis der Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg 2014 bis 2040 des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg und des Landesamtes für Bauen und Verkehr aus dem Jahr 2015 sowie im Besonderen zur Entwicklung des Amtes Schlieben (Landkreis Elbe-Elster) getroffen. Diese prognostizierte Entwicklung wird eine Anpassung des Schulnetzes im Land Brandenburg erforderlich machen, wobei diese – aufgrund der vorhandenen Modelle zur Fortführung von Schulen mit geringen Schülerzahlen – nicht in gleichem Maße nachvollzogen werden wird. Zielsetzung der Landesregierung ist es, dass in allen Landesteilen ein gleichwertiges und regional ausgewogenes Angebot an schulischen Bildungsgängen vorhanden ist. Selbst ein Sinken der Einwohner- und Schülerzahlen führt daher nicht automatisch zur Auflösung von Schulen. Insbesondere mit dem Modell der „Kleinen Grundschule“ und der Einrichtung von sehr kleinen Klassen an Oberschulen können auch kleine Schulen gesichert und fortgeführt werden. Dass dieser Bevölkerungstrend jedoch eine große Herausforderung für das Land Brandenburg darstellt und einer breiten sowie sachlichen Diskussion bedarf, zeigt die Gründung der Enquete-Kommission „Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels“ (EK 6/1). Diese soll auf der Grundlage einer sorgfältigen Analyse insbesondere unter Zuhilfenahme bereits vorhandener Prognosen und Gutachten ein Konzept für eine wirkungsvolle Daseinsvorsorge sowie eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung der ländlichen Regionen in Brandenburg erarbeiten und Handlungsempfehlungen zu den einzelnen Politikfeldern abgeben . Frage 1: Welche Schulen sind in den nächsten 5 Jahren von einer Schließung bedroht? (Bitte nach Landkreisen auflisten!) Frage 2: Welche Schulen sind in den nächsten 10 Jahren von Schließung bedroht? (Bitte nach Landkreisen auflisten!) zu den Fragen 1 und 2: Allgemeine Aussagen über die Gefährdung von einzelnen Schulen werden in den Schulentwicklungsplänen, die gemäß § 102 Absatz 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) in Verantwortung der Kreise und kreisfreien Städte aufgestellt werden, getroffen. Turnusmäßig werden die Schulentwicklungspläne alle fünf Jahre neu aufgestellt. Bis auf wenige Ausnahmen werden die meisten Schulentwicklungspläne aktuell neu aufgestellt und gelten ab dem Schuljahr 2017/2018. Daher liegen dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport keine verlässlichen Prognosen auf der Ebene der einzelnen Schulen zu diesen Fragen vor. Gemäß § 99 Absatz 2 BbgSchulG beschließt der Schulträger über die Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen und unterhält und verwaltet die Schule als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Für die Fortführung, Änderung und Auflösung von Schulen gilt § 104 Absatz 1 Satz 1 und 4 BbgSchulG. Abweichend von § 103 Absatz 1 BbgSchulG gelten für die Fortführung von Schulen die in § 105 BbgSchulG dargelegten Grundsätze. Aufgrund der Ausnahmegenehmigungen für die Fortführung von Grundschulen als „Kleine Grundschule“ und die Einrichtung von zwei 7. Klassen mit 24 Schülerinnen und Schülern an Oberschulen kann keine exakte Aussage getroffen werden, wie viele Schulen von einer Schließung bedroht sind. Weiterhin bedarf es dazu stets kommunaler Auflösungsbeschlüsse. Frage 3: Welche Schulen, in welchen Landkreisen, konnten in den letzten Jahren aus Kapazitätsgründen nicht alle Schüler entsprechend ihrem Schulwunsch aufnehmen ? zu Frage 3: Im Übergangsverfahren 7 für das Schuljahr 2016/2017 werden in der Anlage 1 die übernachgefragten Schulen dargestellt. Übernachgefragt ist eine Schule, wenn die Summe aus Erst- und Zweitwünschen im Übergangsverfahren 7 über der Kapazität der Einzelschule liegt. Frage 4: Wie werden die Belastungen durch die Verlängerung der Fahrzeiten für die Kinder/Schüler eingeschätzt, wie viele Kinder und welche Gemeinden/ Landkreisen betrifft das? zu Frage 4: Im Brandenburgischen Schulgesetz ist in § 4 Absatz 3 zu den Zielen und Grundsätzen der Erziehung und Bildung u. a. aufgeführt, dass die Anforderungen und Belastungen durch Schulwege der Entwicklung der Schülerinnen und Schüler entsprechen und zumutbar sein müssen. Die „Zumutbarkeit des Schulweges“ ist hier als eine Zielvorgabe für die schulische Bildung im Land Brandenburg genannt, die jedoch keinen konkreten Einzelanspruch begründet. Die Landesregierung begrüßt, dass sich die meisten Träger der Schülerbeförderung an einer altersabhängigen Staffelung der Zumutbarkeit für den zeitlichen Aufwand zur Überwindung der Distanz zwischen Schulort und Wohnort orientieren. Im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung ist in § 112 Absatz 1 BbgSchulG geregelt , dass die Landkreise und kreisfreien Städte die Organisation und Finanzierung der Schülerbeförderung als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe eigenständig wahrnehmen. Sie regeln das Nähere zur Schülerbeförderung in eigener Verantwortung durch Satzung auch unter Beachtung der schulrechtlichen Vorgaben. Die konkrete Ausgestaltung der Schülerbeförderung ist Aufgabe der Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Entsprechende Anfragen diesbezüglich sind ggf. an den jeweiligen Schulträger der Schülerbeförderung zu richten. Frage 5: Welche Initiativen werden ergriffen, um die Schließung der Schulen zu vermeiden ? (Bitte verschiedene Beispiele beschreiben) zu Frage 5: Bereits seit Mitte der 1990er-Jahre sind mehrere Initiativen ergriffen worden, um die Schließung von Schulen zu vermeiden. In der Folge dessen sind mehrere Möglichkeiten vorhanden, um kleine Schulen fortzuführen bzw. sehr kleine Kassen einzurichten . Zielsetzung der Landesregierung ist es, dass in allen Landesteilen ein gleichwertiges und regional ausgewogenes Angebot an schulischen Bildungsgängen vorhanden ist. Im Koalitionsvertrag zwischen der SPD Brandenburg und DIE LINKE Brandenburg für die 6. Wahlperiode des Brandenburger Landtages ist Folgendes vereinbart worden : „Ziel der Koalition ist es, kleine Grundschulstandorte mit flexiblen Modellen zu erhalten. (…) Die Mindestgrößen für Grundschulen werden im Land Brandenburg beibehalten.“ Das Modell der „Kleinen Grundschule“ (Mindestgröße 3 Klassen x 15 Schülerinnen und Schüler = 45 Schülerinnen und Schüler) mit altersgemischten Lerngruppen ist entwickelt worden, um ein möglichst wohnungsnahes Schulangebot in den ländlichen Räumen zu gewährleisten. Die Fortführung gemäß § 105 Absatz 1 BbgSchulG einer solchen Schule bedarf der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Diese wird erteilt, wenn die Mindestgröße prognostisch über einen Zeitraum von fünf Jahren erreicht wird und keine andere öffentliche Grundschule zumutbar erreicht werden kann. Für Oberschulen ist in der Verwaltungsvorschrift über die Unterrichtsorganisation festgelegt, dass diese mit insgesamt mindestens 24 Schülerinnen und Schülern in der Jahrgangsstufe 7 zwei Klassen (2 x 12 Schülerinnen und Schüler) einrichten dürfen und fortgeführt werden, wenn die Oberschule noch über Klassen in der Sekundarstufe I verfügt und die einzige Schule mit einer Sekundarstufe I in dem Gebiet der Gemeinde ist. Frage 6: Müssen auf Grund des Einwohnerzuwachses im Berliner Umland neue Schulen gebaut werden? Frage 7: Wie viele Schulen, mit welcher Kapazität und wo (in welchen Gemeinden /Landkreisen) werden in den nächsten 5 Jahren neu gebaut und welche Schulträger sind für diese Schulneubauten vorgesehen? zu den Fragen 6 und 7: Gemäß der Basisvariante der Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg 2014 bis 2040 des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg und des Landesamtes für Bauen und Verkehr verläuft die Bevölkerungsentwicklung räumlich stark differenziert und wird zukünftig die Disparitäten zwischen dem Berliner Umland und dem weiteren Metropolenraum verschärfen. Etwa bis zum Jahr 2027 ist für das Berliner Umland ein kontinuierlicher, wenn auch nur moderater und degressiver Zuwachs der Bevölkerung zu erwarten. Anschließend dürfte der Bevölkerungsstand in etwa konstant bleiben , weil die Zuwanderungen vor allem aus Berlin das Geburtendefizit ausgleichen werden. Im Jahr 2040 dürfte die Bevölkerung im Berliner Umland höher als im Basisjahr der Prognose ausfallen (+ 57.000 Personen, entspricht 6,2 Prozent). Im weiteren Metropolenraum hält dagegen der Bevölkerungsrückgang an1. In dem Berliner Umland bedarf es angesichts des Einwohnerzuwachses einer Erhöhung der schulischen Kapazitäten. Aussagen über die konkrete Kapazitätserhöhung von einzelnen Schulen werden in den Schulentwicklungsplänen, die gemäß § 102 Absatz 4 BbgSchulG in Verantwortung der Kreise und kreisfreien Städte aufgestellt werden, getroffen. Turnusmäßig werden die Schulentwicklungspläne alle fünf Jahre neu aufgestellt. Bis auf wenige Ausnahmen werden die meisten Schulentwicklungspläne aktuell neu aufgestellt und gelten ab dem Schuljahr 2017/2018. Daher liegen der Landesregierung keine systematischen Informationen zu diesem Sachverhalt vor. 1 Quelle: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen/stat_berichte/2015/SB_A01-08-00_2015u00_BB.pdf Frage 8: Wie hoch werden die Schulgelder der privaten Schulträger sein? zu Frage 8: Gemäß Art. 7 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Errichtung einer Ersatzschule unter anderem zu berücksichtigen, dass eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert werden darf. § 121 Absatz 2 Nr. 3 BbgSchulG führt hierzu aus, dass eine Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern nicht gefördert werden und der Schulbesuch damit unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern gewährleistet werden muss. Diese Genehmigungsvoraussetzung wird anhand der entsprechenden Schulgeldregelungen einschließlich etwaiger Minderungs- und Ausnahmetatbestände geprüft. Wie hoch die tatsächlichen Schulgeldeinnahmen der Schulträger von Schulen in freier Trägerschaft im weiteren Verlauf tatsächlich sind bzw. sein werden, kann nicht beantwortet werden. Frage 9: Werden Kindern an staatlichen Schulen Schulplätze angeboten, wenn die Eltern kein Schulgeld zahlen wollen oder mit dem privaten Träger, bspw. konfessionellen privaten Schulträgern nicht einverstanden sind? zu Frage 9: Ausgehend vom Artikel 29 Absatz 3 der Verfassung des Landes Brandenburg besteht das Recht zum Besuch öffentlicher Bildungseinrichtungen. Gemäß Artikel 30 Absatz 5 VerfBbg besteht für die Träger der kommunalen Selbstverwaltung die Pflicht, Schulen einzurichten, die durch § 104 Absatz 1 BbgSchulG weiter konkretisiert wird. Grundsätzlich werden allen Schülerinnen und Schülern Schulplätze an öffentlichen Schulen angeboten. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit steht es den Eltern der Schülerinnen und Schüler jedoch frei, ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft zu beschulen. Frage 10: Wie viele Schulen, in welchen Gemeinden/Landkreisen sollen in den nächsten 5 Jahren durch Anbauten erweitert werden? Gemäß § 99 BbgSchulG verwaltet der Schulträger seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung. Hierzu gehören auch die Zurverfügungstellung entsprechender Schulanlagen und Gebäude und damit die ggf. vorzunehmenden Neu- oder Erweiterungsbauten von Schulen. Aus dem BbgSchulG lässt sich für die öffentlichen Schulträger im Land Brandenburg keine Verpflichtung ableiten, die Landesregierung, insbesondere die oberste Schulbehörde, oder laufende Behörden der Bauaufsicht über Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten zu unterrichten. Folglich liegen der Landesregierung keine systematischen Erkenntnisse dazu vor, welche Schulen in den kommenden fünf Jahren von den Schulträgern durch Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten erweitert, ersetzt oder neu errichtet werden sollen. Entsprechende Anfragen diesbezüglich sind ggf. an den jeweiligen Schulträger zu richten. Frage 11: Auf welcher aktuellen Statistik bzw. auf welchen Zahlen beruht die Aussage zur beabsichtigten Schließung von 33% der Schulen? Bitte die Zahl der Kinder und Jugendlichen in den einzelnen Landkreisen und Kreisfreien Städten tabellarisch angeben, aufgeschlüsselt seit dem Geburtsjahr 2000. zu Frage 11: Eine Aussage zur Schließung von 33 Prozent der Schulen im Land Brandenburg ist der Landesregierung nicht bekannt und kann daher nicht bestätigt werden. In der Schuldatenerhebung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport werden nur Daten der Kinder und Jugendlichen erfasst, die im Land Brandenburg eine Schule besuchen. Aus diesem Grunde wird in der Anlage 2 ein Auszug aus der Bevölkerungsstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg abgebildet. Der Auszug enthält die Bevölkerung im Land Brandenburg am 31.12.2014 nach den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach den Altersjahren. Die Datengrundlagen sind die endgültigen Zahlen der Bevölkerungsfortschreibung auf der Basis des Zensus vom 9. Mai 2011. Die Bevölkerungsfortschreibung zum Stand 31.12.2015 liegt nach Aussage des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg zurzeit noch nicht vor. Frage 12: In der Bevölkerung wird diskutiert, dass derartige Informationen immer öfter unter die Bevölkerung gestreut werden, um junge Familien in ländlichen Regionen zu verunsichern und zum Wegzug zu bewegen. Welche Instrumente stellt die Landesregierung den Kommunen, insbesondere den Abgeordneten der Gemeindevertretungen und der Kreistage in ländlichen Räumen zur Verfügung , um solche Argumente zu entkräften? zu Frage 12: Die Landesregierung informiert seit Jahren über die demografischen Herausforderungen für Brandenburg, u. a. auf dem Portal www.demografie.brandenburg.de oder auch auf dem gemeinsamen Demografieportal des Bundes und der Länder www.demografie-portal.de. Dabei stützt sich das Land auf objektive Informationen und nicht auf Mutmaßungen. Die Ergebnisse der demografischen Veränderungen werden für Bürger wie auch für Entscheider in den Gemeinden, Ämtern, Kreisen und Regionen in Form von Analysen und Prognosen auf den Seiten des gemeinsamen Amtes für Statistik Berlin- Brandenburg und des Landesamtes für Bauen und Verkehr regelmäßig veröffentlicht und dienen so als objektive Grundlage für mögliche kommunale Entscheidungen. Anlage 1: In dem Übergangsverfahren 7 für das Schuljahr 2016/17 übernachgefragte Schulen Schule Schulform Landkreis Grund- und Oberschule Wilhelmshorst Heidereutherweg 1 | 14552 Michendorf/OT Wilhelmshorst Grund- und Oberschule PM Theodor-Fontane-Gesamtschule mit GOST Cottbus Kahrener Straße 16 | 03042 Cottbus Gesamtschule CB Gesamtschule "Bruno H. Bürgel" - Sportprofilierte Ganztagsschule mit gymnasialer Oberstufe - UNESCO-Projektschule -Bruno-Baum-Ring 26 | 14712 Rathenow Gesamtschule HVL Gesamtschule "Immanuel Kant" mit gymnasialer Oberstufe Kantstraße 17 | 14612 Falkensee Gesamtschule HVL Musikbetonte Gesamtschule Paul Dessau Zeuthen Schulstraße 4 | 15738 Zeuthen Gesamtschule LDS Regine-Hildebrandt-Gesamtschule Hubertusstraße 30 | 16547 Birkenwerder Gesamtschule OHV Voltaireschule Gesamtschulcampus mit gymnasialem Bildungsgang Lindenstraße 32/33 | 14467 Potsdam Gesamtschule P Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule Haeckelstraße 72 | 14471 Potsdam Gesamtschule P Gesamtschule "Peter Joseph Lenné" Humboldtring 17 | 14473 Potsdam Gesamtschule P Maxim-Gorki-Gesamtschule Förster-Funke-Allee 106 | 14532 Kleinmachnow Gesamtschule PM Paulus-Praetorius-Gymnasium Bernau Lohmühlenstraße 26 | 16321 Bernau bei Berlin Gymnasium* BAR Gymnasium Wandlitz Prenzlauer Chaussee 130 | 16348 Wandlitz Gymnasium* BAR Bertolt-Brecht-Gymnasium Prignitzstraße 43 | 14770 Brandenburg an der Havel Gymnasium* BRB Lise-Meitner-Gymnasium Ruppiner Straße 25 | 14612 Falkensee Gymnasium* HVL Bohnstedt-Gymnasium Luckau Rathausstraße 6/7 | 15926 Luckau Gymnasium* LDS Friedrich-Schiller-Gymnasium Schillerstraße 5 | 15711 Königs Wusterhausen Gymnasium* LDS Albert-Schweitzer-Gymnasium Diehloer Straße 66 | 15890 Eisenhüttenstadt Gymnasium* LOS Rouanet-Gymnasium Rudolf-Breitscheid-Straße 3 | 15848 Beeskow Gymnasium* LOS Geschwister-Scholl-Gymnasium Frankfurter Straße 70 | 15517 Fürstenwalde/Spree Gymnasium* LOS Carl Bechstein Gymnasium Erkner Neu Zittauer Straße 2 | 15537 Erkner Gymnasium* LOS Gymnasium "Bertolt Brecht" Am Scheunenberg 1 | 16259 Bad Freienwalde (Oder) Gymnasium* MOL Einstein-Gymnasium Neuenhagen Dahlwitzer Straße 79 | 15366 Neuenhagen bei Berlin Gymnasium* MOL Gymnasium "Friedlieb Ferdinand Runge "Willy-Brandt-Straße 20 | 16515 Oranienburg Gymnasium* OHV Marie-Curie-Gymnasium Hohen Neuendorf Waldstraße 1a | 16540 Hohen Neuendorf Gymnasium* OHV Friedrich-Engels-Gymnasium Fischreiherstraße 14 | 01968 Senftenberg Gymnasium* OSL SeeCampus Niederlausitz Emil-Fischer-Gymnasium Lauchhammerstraße 33 | 01987 Schwarzheide Gymnasium* OSL Humboldt-Gymnasium Heinrich-Mann-Allee 103 | 14473 Potsdam Gymnasium* P Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium Europaschule Kurfürstenstraße 51 | 14467 Potsdam Gymnasium* P Bertha-von-Suttner-Gymnasium Babelsberg Kopernikusstraße 30 | 14482 Potsdam Gymnasium* P Immanuel-Kant-Gymnasium Liselotte-Herrmann-Straße 4 | 14513 Teltow Gymnasium* PM Vicco-von-Bülow-Gymnasium Heinrich-Zille-Straße 30 | 14532 Stahnsdorf Gymnasium* PM Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium Jahnstraße 3-9 | 03149 Forst (Lausitz) Gymnasium* SPN Pückler-Gymnasium Cottbus Hegelstraße 1 und 4 | 03050 Cottbus Gymnasium* SPN Kopernikus-Gymnasium Blankenfelde Bachstraße 14 | 15827 Blankenfelde-Mahlow/OT Blankenfelde Gymnasium* TF Tobias-Seiler-Oberschule Zepernicker Chaussee 20 | 16321 Bernau bei Berlin Oberschule BAR Oberschule Brandenburg Nord Brielower Straße 2 | 14770 Brandenburg an der Havel Oberschule BRB Oberschule FalkenbergClara-Zetkin-Str. 8 | 04895 Falkenberg/Elster Oberschule EE Oberschule "Heinrich v. Kleist" Frankfurt (Oder)Leipziger Platz 5 | 15232 Frankfurt (Oder) Oberschule FF Anne-Frank-Oberschule Strausberg Peter-Göring-Straße 24 | 15344 Strausberg Oberschule MOL Oberschule Fredersdorf Tieckstraße 39 | 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf Oberschule MOL Oberschule "Alexander Puschkin" Neuruppin Puschkinstraße 5 b | 16816 Neuruppin Oberschule OPR Berufsorientierende Oberschule Spremberg Wirthstraße 1 | 03130 Spremberg Oberschule SPN Oberschule Rangsdorf Großmachnower Straße 4 | 15834 Rangsdorf Oberschule TF Oberschule "Philipp Hackert" Georg-Dreke-Ring 58 | 17291 Prenzlau Oberschule UM (Quelle ZENSOS, Zugriff am 07.07.2016; Änderungen zu anderen Abrufdaten können nicht ausgeschlossen werden) * In dieser Zusammenstellung sind auch Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, die die Aufnahmekriterien für das Gymnasium nicht erfüllen. Anlage 2 Bevölkerung im Land Brandenburg am 31.12.2014 nach Kreisen und Altersjahren (Geburtsjahr ab 2000) Jahrgang Kreis 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Brandenburg 611 560 599 564 551 537 581 557 491 451 454 474 457 452 488 Cottbus 798 785 800 771 789 759 724 698 684 685 716 665 639 660 662 Frankfurt (Oder) 444 398 419 408 442 453 460 470 448 428 423 407 379 413 449 Potsdam 1 858 1 744 1 777 1 658 1 780 1 659 1 650 1 659 1 567 1 500 1 479 1 343 1 366 1 288 1 269 Barnim 1 384 1 362 1 499 1 452 1 595 1 534 1 591 1 555 1 561 1 495 1 468 1 471 1 500 1 337 1 438 Dahme-Spreewald 1262 1314 1328 1338 1409 1385 1427 1381 1312 1271 1344 1311 1259 1381 1390 Elbe-Elster 667 648 729 715 725 728 844 787 739 737 862 798 749 791 839 Havelland 1263 1253 1284 1338 1409 1378 1412 1381 1311 1377 1432 1449 1422 1451 1617 Märkisch-Oderland 1493 1478 1568 1524 1651 1599 1685 1617 1554 1520 1525 1562 1546 1502 1519 Oberhavel 1650 1710 1733 1727 1906 1796 1841 1878 1816 1836 1842 1902 1916 1853 1914 Oberspreewald-Lausitz 774 787 815 824 841 814 829 814 768 794 806 806 783 761 898 Oder-Spree 1326 1368 1406 1461 1448 1435 1475 1484 1378 1392 1310 1409 1389 1420 1433 Ostprignitz-Ruppin 762 765 744 720 779 788 800 786 783 704 722 763 784 746 822 Potsdam Mittelmark 1624 1646 1731 1819 1888 1928 2032 2043 1989 1925 2050 2056 2012 1949 2054 Prignitz 516 536 546 540 548 503 550 537 533 536 572 540 541 556 613 Spree-Neiße 811 775 798 821 852 832 912 928 850 843 848 857 848 850 1002 Teltow-Fläming 1384 1300 1357 1329 1403 1392 1466 1381 1313 1397 1407 1374 1394 1412 1427 Uckermark 905 844 842 858 860 947 955 933 886 913 974 924 920 963 979 Insgesamt 19 532 19 273 19 975 19 867 20 876 20 467 21 234 20 889 19 983 19 804 20 234 20 111 19 904 19 785 20 813 Quelle: Bevölkerungsstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg - endgültige Zahlen der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011 -