Datum des Eingangs: 28.07.2016 / Ausgegeben: 02.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4798 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1859 des Abgeordneten Gordon Hoffmann CDU-Fraktion Drucksache 6/4440 Sexualpädagogik an Brandenburger Schulen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Das Schulgesetz erklärt in § 12 Absatz 3 „Offenheit und Toleranz gegenüber verschiedenen Wertvorstellungen und Lebensweisen“ zu einem Ziel der Sexualerziehung. Der ab dem Schuljahr 2017/2018 wirksame Rahmenlehrplan macht „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ zu einem fächerübergreifenden Lernziel. Während diese Ziele gesellschaftlich kaum strittig sein dürften und sollten, sind es einzelne Ansätze der Sexualpädagogik durchaus. In Nordrhein- Westfalen sind kürzlich sexualpädagogische Lernmaterialen in die Kritik geraten, die auf der Website „Schule der Vielfalt“ deutschlandweit angeboten werden. Die Kritik zielt insbesondere auf das Projekt „Spielerische Auseinandersetzung mit dem Thema Liebe und Sexualität“, das offenbar Begriffe wie „Darkroom“ und „SM“ bereits Schülern ab dem 12. Lebensjahr nahebringen wolle. Kritiker warnen, solche Themen verletzten kindliche Schamgefühle. Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg verlinkt unter der Rubrik „Sexuelle Vielfalt – Unterrichtsmaterialien“ an erster Stelle zu der fraglichen Website „Schule der Vielfalt“. Für Brandenburger Schulen gibt es außerdem die Handreichung „Schule unter dem Regenbogen“, die das Zentrum für Lehrerbildung der Universität Potsdam mit dem LesBiSchwulen Aktionsbündnis AndersARTiG e.V. herausgegeben hat. Darin werden Spiele für den Unterricht empfohlen. Teilweise werden damit genuin präventive Ziele verfolgt (Safer Sex) oder über Gesellschaft und Geschichte informiert (Transsexualität, Rosa Winkel). Zugleich enthält die Handreichung aber auch Elemente, die dazu angetan sind, die vom Schulgesetz gebotene „Sensibilität und Zurückhaltung gegenüber der Intimsphäre der Schülerinnen und Schüler“ zu verletzen. So empfiehlt die Handreichung, Schüler anzuhalten, Begriffe wie „Lecktuch“ oder „Dildo“ zu umschreiben bzw. zu malen. Auch unabhängig von der jüngsten Diskussion in Nordrhein-Westfalen sorgt insbesondere ein sexualpädagogischer Ansatz für Kontroversen, der sich auf das von Elisabeth Tuider und anderen verfasste Buch „Sexualpädagogik der Vielfalt: Praxismethoden zu Identitäten, Beziehungen, Körper und Prävention für Schulen und Jugendarbeit“ beruft. Frage 1: Welche Materialien und Konzepte werden an Brandenburger Schulen zur schulischen Sexualerziehung eingesetzt? zu Frage 1: Die Grundlage der schulischen Sexualerziehung im Land Brandenburg ist § 12 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG). Sexualerziehung ist danach zuallererst Teil des natürlichen und verfassungsmäßig verankerten Rechts der Eltern zur Erziehung. Gemäß § 12 Abs. 3 BbgSchulG ergänzt die schulische Sexualerziehung diese mit dem Ziel, die Schülerinnen und Schüler altersgemäß mit den biologischen, ethischen , religiösen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit des Menschen vertraut zu machen. Sie soll die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewussten, sittlich begründeten Entscheidungen und Verhaltensweisen sowie zu menschlicher und sozialer Partnerschaft befähigen. Bei der Sexualerziehung sind Sensibilität und Zurückhaltung gegenüber der Intimsphäre der Schülerinnen und Schüler sowie Offenheit und Toleranz gegenüber den verschiedenen Wertvorstellungen und Lebensweisen in diesem Bereich zu beachten. Darüber hinaus regelt § 12 Abs. 3 BbgSchulG die Informationspflicht gegenüber den Eltern, die über Ziel, Inhalt und Formen der unterrichtlichen Sexualerziehung rechtzeitig zu unterrichten sind. Eine Konkretisierung dieser Vorgaben findet sich im Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10. „Sexualerziehung/Bildung wird sexuelle Selbstbestimmung“ wird im Rahmen der fachübergreifenden Kompetenzentwicklung als eines von dreizehn übergreifenden Themen vertiefend erläutert. Sexualerziehung wird fachübergreifend bzw. fächerverbindend unterrichtet. Vielfältige Lerngelegenheiten bieten sich in allen Fächern, insbesondere im Sachunterricht, in den Naturwissenschaften 5/6, in den Gesellschaftswissenschaften 5/6 und in den Fächern Biologie, Ethik (Berlin), Deutsch, Politische Bildung, Geschichte, Theater, Wirtschaft-Arbeit-Technik, Sport, Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (Land Brandenburg) und in den Fremdsprachen. Bezüge gibt es weiterhin zu den übergreifenden Themen Demokratieerziehung, Gesundheitsförderung, Medienbildung, Sprachbildung und Gewaltprävention. Inhalte und Konzeptansätze finden sich sowohl in den Unterrichtsmaterialien der o. g. Fächer, in fachübergreifenden Angeboten von Kooperationspartnern als auch im Angebot auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg. Der Einsatz weitergehender Materialien obliegt – unter Beachtung der pädagogischen und inhaltlichen Eignung für die jeweilige Altersgruppe und der zu behandelnden Thematik – der fachlichen Entscheidung und der professionellen Verantwortung der Lehrkräfte. Frage 2: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Lehrmittel für die schulische Sexualerziehung eingesetzt werden? zu Frage 2: Die Zulassung von Lehr- und Lernmitteln wird in § 14 des Brandenburgischen Schulgesetzes geregelt. Dort heißt es u.a.: Lehr- und Lernmittel „sind zugelassen, wenn sie (…) insbesondere nicht ein geschlechts- oder religionsdiskriminierendes oder ein rassistisches Verständnis fördern“. Alle zugelassenen Lernmittel (Schulbücher und andere dem gleichen Zweck dienende Unterrichtsmittel, die für die Schülerin und den Schüler bestimmt sind) und Lehrmittel (Unterrichtsmittel, die in der Regel in der Schule verbleiben und dort von den Lehrkräften oder Schülerinnen und Schülern genutzt werden, wie z.B. Karten, Geräte, Computer, Instrumente und Materialien für den naturwissenschaftlichen Unterricht und die fachpraktische Ausbildung, Sportgeräte, Musikinstrumente sowie im Unterricht verwendete audiovisuelle Medien) unterliegen der Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln und über die Lernmittelfreiheit (Lernmittelverordnung - LernMV) vom 14. Februar 1997. Eine detaillierte Darstellung zum konkreten Lehr- und Lernmitteleinsatz ist der Landesregierung nicht möglich. Die Schulen sind für die Auswahl und den Einsatz der zur Ausstattung der Schule gehörenden Unterrichtsmittel im Detail zuständig. Frage 3: In welcher Form und in welchen Altersgruppen kommen Materialien oder Konzepte der Website „Schule der Vielfalt“ an Brandenburger Schulen zum Einsatz? zu Frage 3: Das Projekt „Schule der Vielfalt – Schule ohne Homophobie“ ist ein bundesweites Antidiskriminierungsprojekt, das in einem häufig tabuisierten Bereich durch Aufklärung die Diskriminierungen von Schwulen, Lesben, Bi- und Trans*Menschen abzubauen versucht. Im Schulbereich ist ein weitestgehender diskriminierungsfreier Umgang miteinander anhand konkreter Themenstellungen erlernbar. Unterricht und Projekte, die sich mit der Akzeptanz von Menschen auch mit anderer geschlechtlicher und sexueller Identität befassen, befördern und fordern eine Auseinandersetzung mit den Grundrechten, wie sie für alle Menschen in Deutschland gelten. Deshalb können sie an unterschiedliche Fächer angebunden sein – vom Religions- und Sozialkundeunterricht bis hin zu Projekttagen gegen Mobbing, zu einer historischen Spurensuche mit dem Titel „Totgeschlagen – Totgeschwiegen" oder Diversity-Konzepten von Firmen im Rahmen der Berufsorientierung. So wird jeder Einzelnen und jedem Einzelnen die Chance gegeben , einen Toleranz und Akzeptanz basierten Wertekanon in einer demokratischen Schulkultur zu entwickeln oder den bereits bestehenden zu sensibilisieren. Dieses Projekt wird u. a. unterstützt vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie von zahlreichen Persönlichkeiten wie der ehemaligen Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth. Im Land Brandenburg ist der Träger des Projekts AndersARTiG – LesBi- Schwules Aktionsbündnis Land Brandenburg e.V.. Die Schulen des Landes Brandenburg können bei der Durchfüh- rung der fächerübergreifenden Sexualerziehung das Angebot dieses Projekts nutzen. Zahlenmaterial liegt der Landesregierung hierzu nicht vor. Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung die Angebote der Website, die der Bildungsserver Berlin-Brandenburg offenkundig zum Einsatz an Brandenburger Schulen empfiehlt? zu Frage 4: Bei dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg handelt es sich um ein Angebot des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin. In diesem Sinne bewertet die Landesregierung die publizierten Angebote grundsätzlich als positiv und für die Arbeit an den Schulen unterstützend. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf den Haftungshinweis, der im Impressum des Bildungsservers enthalten ist und für alle fachredaktionellen Beiträge gilt: „Die im Angebot des Bildungsservers Berlin-Brandenburg veröffentlichten Inhalte sind mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann der Bildungsserver Berlin-Brandenburg keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.“ Frage 5: In welcher Form und in welchen Altersgruppen kommt die Handreichung „Schule unter dem Regenbogen“ an Brandenburger Schulen zum Einsatz? zu Frage 5: Im Rahmen des Schulprojekts „Schule unterm Regenbogen“ von AndersARTIG e. V. kommen Lesben und Schwule an brandenburgische Schulen. Mit einem umfangreichen schülerorientierten Methodenrepertoire leisten sie dort Antidiskriminierungsarbeit , thematisieren Vorurteile, Klischees, Geschlechterrollen und klären zum Thema „Liebe, Sexualität“ auf und berichten zu ihrem Comingout. Als Mitherausgeber der Handreichung „Schule unterm Regenbogen – HeteroHomo- BiTrans-Lebensweisen im Unterricht an den Schulen im Land Brandenburg“ von Anders ARTIG e. V. unterstützt das Zentrum für Lehrerbildung der Universität Potsdam Aktivitäten, um das Thema dieser Handreichung Lehramtsstudierenden u. a. durch Multiplikatorenschulungen näherzubringen. Die Lehrkräfte des Landes Brandenburg können für die Vorbereitung der fächerübergreifenden Sexualerziehung die Handreichung eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst nutzen. Zahlenmaterial liegt der Landesregierung hierzu nicht vor. Frage 6: Wie bewertet die Landesregierung die Handreichung, insbesondere die fraglichen Gruppenspiele „Homotivitiy“? zu Frage 6: Im o. g. Sinne bewertet die Landesregierung die Handreichung aus dem Jahr 2008 grundsätzlich positiv. Eine überarbeitete Neu-Herausgabe ist im Rahmen der Implementierung des neuen Rahmenlehrplans geplant. Akzeptanz für vielfältige Formen der Partnerschaft zu vermitteln ist ein anerkanntes Ziel der Sexualerziehung. Frage 7: Inwieweit hält es die Landesregierung darüber hinaus für pädagogisch geboten, Sexualpraktiken als Teil der schulischen Sexualerziehung zu thematisieren? Ab welchem Alter hält die Landesregierung dies für angemessen, und wie stellt sie dabei den vom Schulgesetz gebotenen „altersgemäß(en)“ Umgang mit diesen Themen sicher? zu Frage 7: Die Grundlage hierfür ist der Grundsatz gemäß § 12 Abs. 3 BbgSchulG, wonach bei der Sexualerziehung Sensibilität und Zurückhaltung gegenüber der Intimsphäre der Schülerinnen und Schüler, der konkrete Altersbezug sowie Offenheit und Toleranz gegenüber den verschiedenen Wertvorstellungen und Lebensweisen in diesem Bereich zu beachten sind. Darüber hinaus sind die Eltern gemäß § 12 Abs. 3 BbgSchulG über Ziel, Inhalt und Formen der Sexualerziehung rechtzeitig zu unterrichten . Frage 8: Wie kommuniziert die Landesregierung diese Bewertung gegenüber den Schulen? Welche Rundschreiben gelten zu diesem Thema? (bitte die Rundschreiben im Anhang veröffentlichen oder gegebenenfalls auf einen öffentlich zugänglichen Fundort verweisen) zu Frage 8: Die Kommunikation erfolgt nicht über verwaltungsrechtliche Regelungen. Die Thematik selbst ist u.a. Inhalt des neuen Rahmenlehrplans 1 – 10, der derzeit in den Schulen implementiert wird. Des Weiteren werden Materialien zur Verfügung gestellt, wie zum Beispiel die Veröffentlichung auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg „Mobbing an der Schule aufgrund der sexuellen Identität“. Die Teile 1 bis 3 dieser Veröffentlichung richten sich an Schulleitungen, Lehrkräfte und das nicht unterrichtende Schulpersonal. Einige Jugendforscher und Sexualpädagogen warnen vor einer zu frühen Sexualisierung von Kindern, die deren Entwicklung abträglich sein könne. Frage 9: Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr, durch bestimmte Ansätze schulischer Sexualerziehung einer sogenannten „Frühsexualisierung“ Vorschub zu leisten? zu Frage 9: Es wird auf die Beantwortung von Frage 7 verwiesen. Frage 10: Einen entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt, welche rechtlichen und unterrechtlichen Möglichkeiten hat die Landesregierung, auf die Gestaltung der schulischen Sexualerziehung Einfluss zu nehmen? zu Frage 10: Die rechtlichen Grundsätze der schulischen Sexualerziehung bestimmen sich nach § 12 Abs. 3 BbgSchulG. Damit wird der Sexualpädagogik im Gesetz ein besonderer Stellenwert zugemessen und die Bedeutung von „Sensibilität und Zurückhaltung gegenüber der Intimsphäre der Schülerinnen und Schüler sowie Offenheit und Toleranz gegenüber den verschiedenen Wertvorstellungen und Lebensweisen in diesem Bereich “ betont. Die nähere inhaltliche Ausgestaltung der schulischen Sexualerziehung erfolgt unter Beachtung dieser rechtlichen Grundsätze durch die Rahmenlehrpläne gemäß § 10 BbgSchulG. Die Rahmenlehrpläne enthalten entsprechende weitergehende Hinweise zur Gestaltung des Unterrichts. So werden in dem Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10, der zum Schuljahr 2017/2018 eingeführt werden soll, die Bezüge der Sexualerziehung zu den einzelnen Fächern, die Maßgaben zum Kompetenzerwerb und zur Bedeutung dieses übergreifenden Themas näher bestimmt. Das Brandenburgische Schulgesetz entspricht mit seinen Regelungen im § 4 Absatz 4: „keine Schülerin und kein Schüler darf wegen (…) der sexuellen Identität (…) bevorzugt oder benachteiligt werden“ dem verfassungsrechtlich geregelten Diskriminierungsverbot für Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität. Insoweit verstehen sich schulische Sexualaufklärung und Sexualerziehung als eine Begleitung und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei ihrer individuellen sexuellen Entwicklung, die von einer diskriminierungsfreien Atmosphäre geprägt ist. Die schulische Sexualerziehung soll die Sexualerziehung der Eltern ergänzen, die über Ziele, Inhalte und Formen der Sexualerziehung rechtzeitig zu unterrichten sind. Frage 11: Inwieweit kommen Ansätze des oben erwähnten Buches „Sexualpädagogik der Vielfalt“ an Brandenburger Schulen zum Einsatz? zu Frage 11: Die Lehrkräfte des Landes Brandenburg wählen eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst die bei der Durchführung der fächerübergreifenden Sexualerziehung zum Einsatz kommenden Materialien aus. Detaillierte Erkenntnisse liegen der Landesregierung hierzu nicht vor. Frage 12: Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Eltern, wie vom Schulgesetz geboten, „über Ziel, Inhalt und Formen der Sexualerziehung rechtzeitig“ unterrichtet werden? zu Frage 12: Eine Unterrichtung der Eltern gemäß § 12 Absatz 3 BbgSchulG erfolgt in der Verantwortung der einzelnen Schulen bzw. im Rahmen der schulischen Mitwirkungsgremien . Ein wichtiger Teil der Sexualerziehung sind Methoden der Schwangerschaftsverhütung und des Schutzes vor sexuell übertragbaren Krankheiten. In der öffentlichen Diskussion werden einige Übungen als „Kondomführerschein“ be- zeichnet. Auch diese Übungen werden teilweise dafür kritisiert, dass sie nicht altersgemäß gestaltet seien. Frage 13: In welcher Form und in welchen Altersgruppen werden Schwangerschaftsverhütung und Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten an Brandenburger Schulen thematisiert und inwieweit und in welchen Altersgruppen sind Übungen, an denen sich Schüler aktiv beteiligen sollen, Teil der Sexualerziehung? zu Frage 13: Teil des Kompetenzerwerbs im Bereich Sexualerziehung ist das Wissen über den menschlichen Körper und seine Funktionen, zur Sexualität und Fortpflanzung. Dazu gehört das Wissen zur Entstehung und Verhütung von Schwangerschaften und zur Gesunderhaltung des Körpers. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich u. a. mit Freundschaft, Partnerschaft, Liebe und Familie auseinander. Dabei wird die Vielfalt der Lebensweisen, der sexuellen Orientierungen und des Geschlechts einbezogen. Sie können sexuelle Orientierungen von den Kategorien Geschlecht (soziales und biologisches) und Geschlechts-identität unterscheiden. Die Schülerinnen und Schüler lernen ihre Gefühle und Bedürfnisse wahrzunehmen und zu äußern, aber auch eigene Grenzen und die anderer wahrzunehmen und zu achten. Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihren Sprachgebrauch und lernen, ihre Körpersprache zu verstehen. Sie analysieren die Verfügbarkeit und Darstellung von Körperidealen und Sexualität in den Medien und reflektieren den eigenen Umgang damit. So erwerben die Schülerinnen und Schüler die notwendigen Kompetenzen für ein vorurteilsfreies und diskriminierungsbewusstes Miteinander und Füreinander aller an Schule Beteiligten. Dabei ist die Akzeptanz sexueller Vielfalt ein wichtiges Ziel des Kompetenzerwerbs. Dazu gehören im Sachunterricht der Jahrgangsstufen 1 bis 6 Themen wie: - Körperliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen - Freundschaften zwischen Mädchen und Jungen - Verhalten in Partnerschaft und Familie - Vermeiden von Rollenklischees - Schwangerschaft und Geburt - Vorbereitung der Familie auf die Geburt - Wunsch nach Liebe, Nähe und Zärtlichkeit zwischen den Geschlechtern - Ausdrucksformen der Gefühle - Zeugung, Schwangerschaft und Geburt - Körperliche und seelische Veränderungen in der Pubertät - Entwicklung von Körperbewusstsein. Im Fach Biologie werden u. a. folgende Inhalte aufgegriffen: - Körperliche und seelische Veränderungen in der Pubertät - Bau und Funktion der Geschlechtsorgane - Selbstbefriedigung - Körperpflege von Jungen und Mädchen - Mögliches sexuelles Verhalten von Erwachsenen gegenüber Kindern und Auseinandersetzung mit sexuellem Missbrauch - Schwangerschaftsverhütung - Verhaltenserwartung gegenüber Frau und Mann in der heutigen Gesellschaft.