Datum des Eingangs: 28.07.2016 / Ausgegeben: 02.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4802 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1889 des Abgeordneten Péter Vida BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/4490 Angedachte Errichtung von 2 Eierfabriken in Oranienburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers In den Ortsteilen Zehlendorf und Wensickendorf der Stadt Oranienburg ist der Bau von Stallanlagen für ca. 80.000 Legehennen angedacht. Es handelt sich hierbei um die Investoren Josef V. aus Niedersachsen und den Niederländer Hendrik Jan R., der auch Geschäftsführer des Oberhavel Bauernmarktes in Schmachtenhagen ist. Bei den Stallanlagen soll es sich um jeweils 2 Zwillingsanlagen mit maximal 42.000 Belegungsplätzen handeln, also pro Einzelstallanlage 21.000 Belegungsplätze. Speziell der angedachte Standort in Zehlendorf liegt innerhalb des Naturparks Barnim und ist im Winter u. a. auch Kranichrückzugsgebiet. Die Anwohner in Zehlendorf und Wensickendorf befürchten eine Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität und Umwelt durch erhöhtes Verkehrsaufkommen, Abfallprodukte aus den Ställen, Geruchsbeeinträchtigungen und Grundwasserbeeinträchtigungen Frage 1: Durch Aufteilung der Gesamtkapazität von 80.000 Legehennen auf 2 Standorte und wiederum Aufteilung dieser Standorte auf 2 Zwillingsställe wird entgegen einer anfänglich zugesagten Stallbelegung auf unter 20.000 Legehennen versucht, die bei 40.000 Legehennen vorgeschriebene öffentliche Beteiligung bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zu umgehen. Duldet die Landesregierung eine solche Vorgehensweise oder wird die maximal mögliche Belegungskapazität als Bewertungsgrundlage herangezogen? Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, diese Umgehung zu unterbinden? Welche Maßnahmen ergreift sie? zu Frage 1: Im Landesamt für Umwelt (LfU) liegen derzeit keine Anträge auf Genehmigung von Legehennenanlagen in Oranienburg vor. Dementsprechend sind bisher auch keine Genehmigungsverfahren eröffnet worden. Dem LfU sind zurzeit Planungen am Standort Oranienburg OT Zehlendorf bekannt. Dort erwägen zwei Vorhabenträger jeweils eine Legehennen-Anlage (mit je 21.000 Tierplätzen und Auslaufhaltung) in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander zu errichten und zu betreiben. Über weitere in räumlicher Nähe geplante Anlagen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Die Investoren haben beim LfU als zuständige Genehmigungsbehörde Unterlagen eingereicht, auf deren Grundlage das LfU momentan prüft, ob mögliche zukünftige Genehmigungsverfahren mit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verbunden wären (sog. Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG). Wegen des engen räumlichen Zusammenhangs der beiden Anlagen werden diese hierbei gemeinsam betrachtet. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Im Falle einer UVP-Pflicht wären das oder die Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu führen. Frage 2: Welche neue Bewertung dieser Sachlage ergibt sich für die Landesregierung angesichts des erst jüngst durch den Landtag beschlossenen Kompromisses zum Volksbegehren Gegen Massentierhaltung? zu Frage 2: Die Entscheidung über einen Genehmigungsantrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist eine so genannte gebundene Entscheidung. Danach ist die Genehmigung durch die zuständige Behörde zu erteilen, wenn die Anlage so errichtet und betrieben wird, dass der Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren gewährleistet ist, erhebliche Nachteile oder Belästigungen der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können und Vorsorge dagegen getroffen wird und weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden (z. B. zum Tierschutzrecht). Die Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt im Genehmigungsverfahren.