Datum des Eingangs: 29.07.2016 / Ausgegeben: 03.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4817 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1904 der/des Abgeordneten Anita Tack Fraktion der DIE LINKE Drucksache 6/4548 Planungsrechtliche Hindernisse bei der Umsetzung eines Leitprojektes der Energiewende in Sperenberg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin Im Koalitionsvertrag von 2014 haben die SPD und DIE LINKE vereinbart, in Sperenberg als Leitprojekt für die Energiewende ein speicherkombiniertes Erneuerbare -Energien-Kraftwerk zu errichten. Bezüglich der Entwicklung der vorgesehenen Liegenschaft mit Windenergie und Photovoltaikanlagen gibt es planungsrechtliche Hindernisse. Der im vergangenen Jahr bestätigte Regionalplan Havelland-Fläming 2020 steht der vorgesehenen Nutzung der Fläche als Windeignungsgebiet entgegen. Darüber hinaus ist eine großflächige Aufstellung von Photovoltaikanlagen nicht vereinbar mit den Anforderungen der Bodendenkmalpflege. Anfang Mai dieses Jahres haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der vier umliegenden Kommunen einen Vertrag zur Gründung einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) unterzeichnet. Die Gemeinden Nuthe-Urstromtal und Am Mellensee sowie die Städte Trebbin und Luckenwalde haben sich gemeinsam das Ziel gesetzt, den Stillstand auf der Liegenschaft Sperenberg zu beenden und durch die Ansiedlung eines Demonstrationsprojekts für die zukünftige Energiewirtschaft die Region wirtschaftlich zu stärken. Auch der Landkreis Teltow-Fläming hat wiederholt seine Unterstützung für die Errichtung eines Multi-Energie-Kraftwerkes in Sperenberg (MEKS) zugesagt. Um die Realisierung des Pilotprojektes dennoch zu sichern , könnte ein Zielabweichungsverfahren nach § 6 Absatz 2 Raumordnungsgesetz angestrebt werden. Danach kann von Zielen der Raumordnung abgewichen werden, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Frage 1: Welche planungsrechtlichen Hindernisse hinsichtlich der Umsetzung des Pilotprojektes MEKS liegen vor? Frage 2: Inwieweit können diese planungsrechtlichen Hindernisse geheilt werden? zu den Fragen 1 und 2: Planungsrechtliche Hindernisse für das Projekt MEKS ergeben sich aus dem Regionalplan Havelland-Fläming 2020, soweit die Planung von Windenergieanlagen außerhalb der Windeignungsgebiete vorgesehen ist. Diese könnten durch eine entsprechende Anpassung des Projektes beseitigt werden. Frage 3: Hält die Landesregierung ein Zielabweichungsverfahren nach § 6 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes für zielführend? Frage 4: Wer wäre aus Sicht der Landesregierung im Fall des Projektes MEKS antragsberechtigt auf ein Zielabweichungsverfahren? Frage 5: Inwieweit kann die Landesregierung dabei Unterstützung geben bzw. befördern ? zu den Fragen 3, 4 und 5: Einen Antrag auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens können öffentliche Stellen und Personen, u.a. die kommunalen Gebietskörperschaften, stellen, die das betreffende Ziel der Raumordnung zu beachten haben. Die Durchführung von Zielabweichungsverfahren obliegt der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin- Brandenburg. Ob die Voraussetzungen für eine Zielabweichung gegeben sind, bedarf einer Einzelfallprüfung. Frage 6: Ist die Gründung einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Begleitung und Umsetzung des im Koalitionsvertrag formulierten Pilotprojektes MEKS geplant ? zu Frage 6: Innerhalb der Landesregierung fand im November 2015 auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ein Gespräch zur Frage der weiteren Entwicklung der ehemaligen WGT-Liegenschaft Sperenberg statt. Das Ministerium der Finanzen wird vor dem Hintergrund seiner grundsätzlichen Zuständigkeit für die Gesamtentwicklung der ehemaligen WGT-Liegenschaft Sperenberg im Sommer 2016 erneut zu Gesprächen mit den betroffenen Ressorts auf Ebene der Staatsekretärinnen und Staatssekretäre einladen mit dem Ziel, am Standort Sperenberg ein Leitprojekt im Rahmen des EEG für ein speicherkombiniertes Erneuerbare -Energien-Kraftwerk umzusetzen.