Datum des Eingangs: 01.08.2016 / Ausgegeben: 08.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4823 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1909 des Abgeordneten Sven Petke Fraktion der CDU Drucksache 6/4579 Bleileitungen im Trinkwassernetz im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers Bleileitungen im Trinkwassernetz im Land Brandenburg Bleileitungen im Trinkwassernetz, insbesondere bei Trinkwasserhausanschlüssen , sind derzeit ein besorgniserregendes Problem in der Stadt Luckenwalde sowie in der Landeshauptstadt Potsdam. In der bundesweit geltenden Trinkwasserverordnung wurde bereits im Jahr 2001 der Grenzwert für Blei von 0,025 mg/l auf 0,01 mg/l abgesenkt, welcher am 1.01.2003 in Kraft trat. Auch der Landesregierung ist bekannt , dass bis zum 30.11.2013 eine zehnjährige Übergangsfrist weiterhin einen Grenzwert von 0,025 mg/l ermöglichte, um den Trinkwasserversorgern die Möglichkeit einzuräumen, einen Austausch der Bleirohrleitungen vorzunehmen. Die Trinkwasseranschlussleitungen liegen in der Regel in der Verantwortung der Wasserversorger. Sind nach wie vor Bleirohre verbaut, kann in der Regel auch davon ausgegangen werden, dass der seit dem 1.12.2013 geltende Bleigrenzwert von 0,01 mg/l überschritten wird und die betroffenen Verbraucher müssen ab dem 1.12.2013 darüber schriftlich oder per Aushang informiert werden, auch wenn der Bleigrenzwert nicht überschritten wird. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass der Landesregierung gemäß ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1790 (Drucksache 6/4435) keine Übersicht darüber vorliegt, in welchen Trinkwassernetzen im Land Brandenburg gegenwärtig noch Bleileitungen vorhanden sind. Frage 1: Das für Trinkwasser zuständige Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz stellt nach eigenen Angaben für das Land Brandenburg aus den Überwachungsergebnissen der Gesundheitsäm- ter der Landkreise und kreisfreien Städte einen jährlichen Bericht über die Trinkwasserqualität der Wasserversorgungsanlagen, von denen mehr als 5000 Einwohner mit Trinkwasser versorgt oder mehr als 1.000 Kubikmeter pro Tag Trinkwasser in das öffentliche Trinkwassernetz abgeben werden, auf. Aus welchen Gründen liegen der Landesregierung dann keine Informationen darüber vor, in welchen Trinkwassernetzen im Land Brandenburg gegenwärtig noch Bleileitungen vorhanden sind? zu Frage 1: Den Ansatz des Gesetzgebers, dass die Absenkung des Grenzwertes für Blei im Trinkwasser letztendlich nur über den Austausch von Bleirohren dauerhaft realisiert werden kann, haben die Trinkwasserversorger im Land Brandenburg im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs, der an der sogenannten Übergabestelle, dem Wasserzähler , endet, konsequent umgesetzt. Dies hat zur Folge, dass in Brandenburg der Werkstoff Blei in den zentralen Wasserwerken keine Rolle mehr spielt. Das bestätigen auch die Überwachungsergebnisse. Das Vorhandensein von Bleileitungen wird in erster Linie durch den örtlichen Wasserversorger im Rahmen einer Recherche bei den Altbauten bzw. durch Begehungen der Gesundheitsämter festgestellt oder vermutet. Dies erfolgt auf der Grundlage von Bauunterlagen oder durch Sichtprüfung vor Ort. Untersuchungen auf der Grundlage der Vorgaben der Trinkwasserverordnung und im Rahmen der Berichterstattung an die EU müssen das Kriterium der Repräsentativität für das jeweilige Wasserversorgungsgebiet erfüllen. Einzelne Hausanschlussleitungen aus Blei und eine möglicherweise dort vorkommende Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser sind nicht repräsentativ für das gesamte Wasserversorgungsgebiet. Eventuelle einzelne Grenzwertüberschreitungen spiegeln sich somit in den Jahresberichten nicht wieder. Frage 2: Hat sich die Landesregierung vor dem Hintergrund der bereits am 1.12.2013 abgelaufenen zehnjährigen Übergangsfrist an die unteren Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte gewendet, um über nach wie vor bestehende Bleileitungen im Trinkwassernetz informiert zu werden? Wenn ja, wann hat sich die Landesregierung schriftlich an die Landkreise und kreisfreien Städte gewendet? zu Frage 2: Der Vollzug der Trinkwasserverordnung hinsichtlich der Überwachung der Trinkwasserqualität obliegt den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte. Vom Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz als die für Trinkwasser zuständige OLB wurde regelmäßig auf die Einhaltung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung hingewiesen. Mit Schreiben vom 5. Juli 2016 hat sich die OLB an die Gesundheitsämter mit der Bitte gewandt, detailliert Auskunft hinsichtlich der Bleiproblematik in der Trinkwasserverteilung zu geben. Am 7. Juli 2016 wurden die Länder vom Bundesministerium für Gesundheit gebeten, einen Sachstand zu Trinkwasserleitungen aus Blei zu geben. Auch zu diesen Fragestellungen wurden die Gesundheitsämter um Antwort bis zum 31. August 2016 gebeten.