Datum des Eingangs: 03.08.2016 / Ausgegeben: 08.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4835 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1912 der Abgeordneten Thomas Jung und Andreas Galau Fraktion der AfD Drucksache 6/4584 Nachfrage zur Kleinen Anfrage 1327 "Zwangsehen in Brandenburg" Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller Im Dezember 2015 erfolgte eine erste Erfragung des Sachstandes in Bezug auf die Anzahl in Brandenburg registrierter Zwangsehen. Im Zuge der Debatte um die Möglichkeit der Anerkennung von Vielehen von Migranten aus einigen muslimischen Staaten durch deutsche Behörden und der damit einhergehenden Forderung von Bundesjustizminister Maas nach einer Abschaffung von Ausnahmen vom Polygamieverbot, ist eine Evaluierung des aktuellen Sachstandes zum Thema Zwangsehen und Polygamie von besonderem Interesse. Vorbemerkung der Landesregierung: Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1622 (Landtagsdrucksache 6/4171) hingewiesen. Frage 1: Welche quantitativen Angaben kann die Landesregierung für den Zeitraum ab 2009 in Bezug auf Fälle von in Brandenburg wohnender und von Polygamie betroffener Personen machen? a. Wie viele Fälle von im Ausland geschlossener Vielehen von in Brandenburg lebenden Migranten wurden insgesamt anerkannt? b. In welchen Staaten wurden diese Vielehen geschlossen? c. Ist bekannt, ob auch minderjährige Migranten von Vielehen betroffen sind, wenn ja: Wie viele Minderjährige sind betroffen und wie alt waren diese bei der Verheiratung? zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben im Sinne der Anfrage vor. Frage 2: Welche quantitativen Angaben kann die Landesregierung für das erste Halbjahr 2016 in Bezug auf in Brandenburg lebender und von Zwangsheirat betroffener Personen machen? a. Wie viele Personen haben auf Grund einer angedrohten Zwangsehe um Hilfe ersucht? b. Wie viele Personen haben auf Grund einer vollzogenen Zwangsehe um Hilfe ersucht? zu Frage 2: Eine Recherche im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister MESTA ergab für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2016 kein Verfahren wegen § 237 StGB. Auf die Antwort der Landesregierung zur Frage 1 der Kleinen Anfrage 1327 (Landtagsdrucksache 6/3327) wird verwiesen. Frage 3: In Bezug auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 3 der Kleinen Anfrage 1327 fragen wir, ob der Landesregierung mittlerweile Kenntnisse zu dem im Bundesland Nordrhein-Westfalen erarbeiteten Regelwerk zum operativen Opferschutz vorliegen, wenn ja: Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung vor? zu Frage 3: Ein Regelwerk zum Operativen Opferschutz bzw. dessen Entwurf aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen liegt weiterhin nicht vor. Frage 4: Auf Frage 4 der Kleinen Anfrage 1327 antwortete die Landesregierung, dass sie „nach den polizeilichen Erfahrungen […] ein bundesweit gültiges Regelwerk und die Schaffung entsprechender rechtlicher Regelungen – orientiert am Zeugenschutzharmonisierungsgesetz (ZSHG) – ausdrücklich befürwortet, um sachgerechte, effektive und angemessene Maßnahmen für betroffene Personen umsetzen zu können.“ Darauf Bezug nehmend fragen wir, ob und welche Maßnahmen die Landesregierung zwischenzeitlich ergriffen hat, um dieses bundesweit gültige Regelwerk und die Schaffung entsprechender rechtlicher Regelungen auf den Weg zu bringen? Frage 5: In Bezug auf die Antwort der Landesregierung auf Frage 5 der Kleinen Anfrage 1327 fragen wir, wie der aktuelle Sachstand der von der Landesregierung erwähnten „Erarbeitung einer polizeilichen Konzeption für die Bearbeitung von herausragenden Gefährdungssachverhalten eingeschlossen von Fällen der Zwangsheirat“ ist. zu den Fragen 4 und 5: Die Arbeit der Bund-Länder-Projektgruppe zum Thema dauert an.