Datum des Eingangs: 08.08.2016 / Ausgegeben: 15.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4854 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1922 des Abgeordneten Christoph Schulze Fraktion der BVB/FREIHE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/4646 Unterkunft für Asylsuchende in Genshagen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller Am 26.6.2016 kam es laut Pressemitteilungen in der Unterkunft für Asylsuchende in Genshagen in Teltow-Fläming zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung unter einigen Bewohnern. Es wurde von 6 Verletzten in der Presse berichtet, die durch Messerattacken verletzt wurden. Frage 1: Wer ist der Betreiber dieser Unterkunft für Asylsuchende in Genshagen? zu Frage 1: Nach Auskunft des Landkreises Teltow-Fläming ist Betreiber der Unterkunft der Internationale Bund Berlin-Brandenburg gGmbH Betrieb Südost. Frage 2: Über wie viele Plätze für Asylsuchende verfügt die betroffene Unterkunft für Asylsuchende in Genshagen? Frage 3: Stimmt es, das die Genshagener Flüchtlinge aus ihrer Unterkunft in eine Halle umziehen sollen, die schlechtere Bedingungen bietet? Wenn ja, wann soll der Umzug stattfinden und wer hat das veranlasst? zu den Fragen 2. und 3: Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Unterkunft verfügt über 66 Plätze. Zur Vermeidung eines Unterbringungsnotstands in Folge der deutlich gestiegenen Zugangszahlen Asylsuchender im Jahr 2015 hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Ausübung seines ihm obliegenden Ermessens dem Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) die Weisung erteilt, dass von den Mindestbedingungen, welche im Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie vom 8. März 2006 zu den Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz (Mindestbedingungen) geregelt sind, unter bestimmten Voraussetzungen ohne erstattungsrechtlich nachteilige Auswirkungen befristet abgewichen werden kann. Damit ist den kommunalen Aufgabenträgern die Möglichkeit eingeräumt worden , aufzunehmende Personen in vorübergehenden Unterkünften sowie Notunterkünften unterzubringen sowie die Anzahl der bestehenden Plätze durch Verdichtung zu erhöhen. Unter einer „Verdichtung“ ist eine Überbrückungsmaßnahme zu verstehen , bei der die zur Verfügung stehende Wohnfläche pro Person bei „unabweisbarer Notwendigkeit“ von sechs auf fünf Quadratmeter verringert werden kann. Eine „unabweisbare Notwendigkeit“ liegt vor, wenn keine andere Unterbringungsalternative unter Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen kurzfristig realisierbar ist. Diese Modifizierung des Erstattungsverfahrens wurde mit dem Rundschreiben 1/2016 des LASV letztmalig bis zum 30.06.2016 verlängert. Entsprechend dieser Bestimmungen hat der Landkreis Teltow-Fläming die befristete Verdichtung der Plätze in der Unterkunft in Genshagen auf 130 Plätze beim LASV beantragt und genehmigt bekommen. Nach Auskunft des Landkreises Teltow-Fläming haben Bewohner der Unterkunft in Genshagen im Zusammenhang mit dem Auslaufen dieser Verdichtungsmaßnahmen andere Unterbringungsplätze erhalten, die den regulären Mindestbedingungen entsprechen. Frage 4: Wie viele Plätze für Asylsuchende waren am 26.6.2016 in der betroffenen Unterkunft für Asylsuchende in Genshagen belegt? zu Frage 4: Die Unterkunft war zu diesem Zeitpunkt mit 98 Personen belegt. Frage 5: Aus welchen Ländern kommen die Bewohner der betroffenen Unterkunft für Asylsuchende in Genshagen? zu Frage 5: Die Bewohner der Unterkunft in Genshagen kommen aus den Herkunftsländern Syrien , Afghanistan und der Russischen Föderation. Frage 6: Welche Glaubensrichtungen sind bei den Bewohnern der betroffenen Unterkunft für Asylsuchende in Genshagen vertreten? zu Frage 6: Hierzu liegen weder dem Landkreis Teltow-Fläming noch der Landesregierung Informationen vor. Frage 7: Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der betroffenen Unterkunft für Asylsuchende in Genshagen sind stets vor Ort? Frage 8: Gibt es Unterschiede in der Besetzung mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei Tag und bei Nacht? Wenn ja, wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind am Tag und wie viele in der Nacht vor Ort? zu den Fragen 7. und 8: Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Nach Auskunft des Landkreises Teltow-Fläming ist an Werktagen am Tage regelmäßig ein Sozialarbeiter vor Ort. Zu den Nachtzeiten und am Wochenende ist in der Unterkunft ein Mitarbeiter des beauftragten Wachschutzunternehmens vor Ort. Frage 9: Sind alle Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Gewaltprävention geschult der betroffenen Unterkunft für Asylsuchende in Genshagen? zu Frage 9: Nach Auskunft des Landkreises Teltow-Fläming hält der Betreiber fachlich qualifizierte Kräfte vor, die den Anforderungen der migrationsspezifischen Beratung und Betreuung entsprechend den rechtlichen Bestimmungen im Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie vom 8. März 2006 zu den Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz gerecht werden. Ein Baustein der Fachausbildung dieser Mitarbeiter ist auch das Thema Gewaltprävention . Die eingesetzten Wachschutzmitarbeiter sind in Prävention und Umgang mit Gewalt entsprechend den Vorgaben des Sicherheitsgewerbes geschult. Frage 10: Was sind die allgemeingültigen Regeln für die Bewohner (Asylsuchende) der der betroffenen Unterkunft für Asylsuchende in Genshagen bezüglich der Lösung von Konflikten? zu Frage 10: Nach Auskunft des Landkreises Teltow-Fläming gibt es in jeder Unterkunft eine Hausordnung, die die Regeln des gemeinsamen Umgangs in der Unterkunft festlegt. Diese Hausordnung wurde in die gebräuchlichsten Sprachen (englisch, französisch, russisch, arabisch) übersetzt. Frage 11: Wurden alle Bewohner (Asylsuchende) der der betroffenen Unterkunft für Asylsuchende in Genshagen bezüglich allgemeingültigen Regeln für bezüglich der in Deutschland geltenden Regeln bzgl. Gleichberechtigung von Männern und Frauen; im Rechtsstaat; Gewaltmonopol des Staates; Strafrecht ; Trennung von Staat und Religion und Meinungsfreiheit unterrichtet, um überhaupt Compliance den Asylsuchenden zu ermöglichen? Wenn ja, freiwillig oder gibt es Pflichtkurse? zu Frage 11: Nach Auskunft des Landkreises Teltow-Fläming erfolgt im Rahmen der migrationsspezifischen Beratung und Betreuung auch die Vermittlung der allgemeingültigen Regeln bezüglich Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltmonopol des Staates, Strafrecht, Trennung von Staat und Religion, Meinungsfreiheit , etc. Es gibt hierfür jedoch keine Pflichtveranstaltungen. Informationsangebote und Apps mit entsprechenden Inhalten stehen den Flüchtlingen in der Einrichtung zur Verfügung. Speziell auf die kostenlose mehrsprachige App „Ankommen“, entwickelt von der Bundesagentur für Arbeit, dem Goethe-Institut und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird verwiesen. In fünf Sprachen (arabisch, englisch , Farsi, französisch und deutsch) vermittelt die App Informationen zu Werten und dem Leben in Deutschland, zum Weg durch das Asylverfahren sowie zu Ausbildung und Arbeit. Weiterhin hilft ein multimedialer Sprachkurs bei den ersten Schritten zum Deutsch lernen. Frage 12: Wie schätzt die Landesregierung tatsächlich die Umsetzung der Information und Aufklärung von Asylbewerbern betreffs der in Deutschland gültigem „Regeln“ und Gesetze en? zu Frage 12: Der Integrationskurs ist das staatliche Kernangebot zur nachhaltigen sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern. Im Rahmen des Integrationskurses erfolgt auch eine Vermittlung der in Deutschland gültigen Regeln und Werte, soweit sie für das Zusammenleben der Menschen von besonderer Bedeutung sind. Frage 13: Haben alle Bewohner (Asylsuchende) der betroffenen Unterkunft für Asylsuchende in Genshagen an Integrationskursen teilgenommen? Wenn nicht, warum nicht? zu Frage 13: Bei den Integrationskursen handelt es sich um vom Bund verantwortete Sprachförderangebote . Über die konkreten Teilnehmenden hat die Landesregierung keine Kenntnis. Frage 14: Gibt es psychologische Betreuung für alle Bewohner der betroffenen Unterkunft für Asylsuchende in Genshagen? zu Frage 14: Nach Auskunft des Landkreises Teltow-Fläming wurde bezüglich des in der Vorbemerkung geschilderten Vorfalles den Betroffenen eine entsprechende Hilfe angeboten , die bislang aber nicht in Anspruch genommen wurde. Frage 15: Wie schätzt die Landesregierung die Präventionsarbeit von Gewalt in Asylbewerberheimen ein? zu Frage 15: Durch die Polizei Brandenburg erfolgt auf Anfrage die Unterstützung bei der Präventionsarbeit der Betreiber von Asylbewerberheimen. Dies geschieht personell im Rahmen von Präventionsveranstaltungen oder durch Zurverfügungstellung von entsprechenden mehrsprachigen Informationsmaterialien. Eine diesbezügliche Rahmenkonzeption des Polizeipräsidiums zeigt Maßnahmen und Möglichkeiten des Zusammenwirkens auf. Positiv hervorzuheben ist die Kooperation zwischen der Polizeiinspektion Dahme-Spreewald, dem Landkreis Dahme-Spreewald sowie dem Amtsgericht Königs Wusterhausen. Durch gemeinsames abgestimmtes Handeln werden den Asylbewerberinnen und -bewerbern hiesige Werte vermittelt, u. a. Werteordnung , Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung, Aufgaben und Befugnisse der Polizei. Der Landespräventionsrat Brandenburg unterstützt in Zusammenarbeit mit der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg in den Jahren 2015 bis 2017 das Projekt „Leben und Arbeiten ohne Gewalt – Anti-Gewalt- und Deeskalationstraining für Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende und Flüchtlinge sowie für das Personal der Gemeinschaftsunterkünfte“. Im Vorfeld dieses Projektes wurde im Rahmen eines Vorprojektes zum Jahresende 2014 bereits in fast allen Gemeinschaftsunterkünften eine Befragung von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie dem Personal der Unterkünfte zu gewalttätigen Vorkommnissen durchgeführt. Zusammenfassend war festzustellen: Die Gemeinschaftsunterkünfte in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg geben in Bezug auf gewalttätige Vorkommnisse kein einheitliches Bild ab. So wie die Unterkünfte sich beispielsweise in Hinblick auf Kapazität, Lage oder Personalausstattung unterscheiden , zeigt sich eine erhebliche Differenzierung der Gemeinschaftsunterkünfte hinsichtlich der Art und vor allem der Häufung von gewalttätigen Vorkommnissen. Ziel des o. g. Projektes ist es, die Präventionsarbeit in den Gemeinschaftsunterkünften im Verlauf der Projektlaufzeit deutlich zu stärken, indem die Handlungskompetenz des Personals der Gemeinschaftsunterkünfte in der Entgegnung von Aggressionen gezielt entwickelt wird und die Fähigkeiten zur Früherkennung und zum bewusstem Wahrnehmen von Situationen mit Gefährdungspotential gleichfalls entwickelt werden. Jährlich sollen auch ca. 30 Personen aus dem Kreis der Flüchtlinge und Asylsuchenden geschult werden, mit aggressiven Situationen umzugehen, um im Alltag als „Streitschlichtende“ vermittelnd wirksam zu werden. Das Vorhaben wendet sich daher an zwei Zielgruppen: Zum einen an das Personal der Gemeinschaftsunterkünfte (einschließlich Angehörige des in den Gemeinschaftsunterkünften tätigen Wachschutzes) und zum anderen an Bewohnerinnen und Bewohner der Ge- meinschaftsunterkünfte. Im Zentrum des Projektes stehen Schulungen und begleitende bzw. nachbereitende kollegiale Beratungen, die jeweils Teilnehmende aus einer bestimmten Region zusammenführen. In den Schulungen werden Informationen vermittelt und angemessenes Verhalten trainiert. Die dabei eingesetzten Methoden zur Informationsvermittlung und zum Verhaltenstraining sind entsprechend dem konkreten Lernziel und der pädagogischen Situation variabel. Bei einer erfolgreichen Absolvierung der geplanten Schulungen sind bei den Teilnehmenden Kompetenzentwicklungen zu erwarten, die einen deutlichen Beitrag zur Etablierung eines positiven , am gewaltfreien Zusammenleben orientierten Werte- und Normensystems leisten . Im Jahr 2015 wurden zwei jeweils zweitägige Seminare für Mitarbeitende in Potsdam und Neuruppin durchgeführt. Im Jahr 2016 sind entsprechende Seminare in Potsdam, Eberswalde und Cottbus geplant. Gleichfalls wurden im Jahr 2015 zwei Wochenendseminare für Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in der Jugendbildungsstätte Blossin durchgeführt. Für das Jahr 2016 sind drei entsprechende Wochenend-Seminare geplant.