Datum des Eingangs: 08.08.2016 / Ausgegeben: 15.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4857 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1913 der Abgeordneten Andreas Kalbitz und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/4585 Verkehrserschließung ehemalige Kaserne Krampnitz II Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller In der Antwort auf die kleine Anfrage 1226 wurde u.a. auf die Abstimmung zwischen dem Land Brandenburg und der Stadt Potsdam bei der Verkehrsuntersuchung berichtet. Aufgrund der weiterhin bestehenden Absicht das ehemalige Kasernengelände für 3800 Bewohner auszubauen und den damit verbundenen Folgen für die Verkehrsbelastung der B2 im Norden Potsdams ergeben sich weitere Fragen. Frage 1.: Welche Verkehrskapazität hat die B2 im Norden Potsdams und wie ist die aktuelle Auslastung? Frage 2.: Wie würde sich die Verkehrsbelastung auf der B2 bei einer Erschließung des Kasernengeländes entwickeln und welche Auslastung würde das örtliche Verkehrsnetz dann haben? zu Fragen 1 und 2: Für die Entwicklung der ehemaligen Kaserne von Krampnitz wurde ein Zielabweichungsverfahren gemäß § 6 Abs. 2 ROG i. V. m. Artikel 10 Landesplanungsvertrag durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde durch die Landeshauptstadt Potsdam eine umfangreiche Verkehrs- und Immissionsuntersuchung durchgeführt. Das Ergebnis ist in dem Bericht „Entwicklungsbereich Krampnitz – Verkehrs- und Immissionsuntersuchung“ vom 08. Juli 2015 ausführlich und mit umfangreichem Datenmaterial dokumentiert (https://www.potsdam.de/sites/default/files/documents/4.2_verkehrs_u._immissionsu ntersuchung_zav_062015.pdf). Frage 3: Wie ist der Sachstand der Gespräche hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung der B2? zu Frage 3: Zur straßenseitigen Anbindung des Entwicklungsgebietes Krampnitz an die Bundesstraße 2 gab es letztmalig am 14.11.2014 einen Termin beim Entwicklungsträger Potsdam. Hier wurden durch den Landesbetrieb Straßenwesen grundsätzliche Rahmenbedingungen zur Anbindung des Gebietes an die beiden potenziellen Anbindepunkte , die Bundesstraße 2 und die Landesstraße 92, vorgegeben. Frage 4: Wie gestaltet sich der Verkehrsfluss in der Stadt Potsdam? Gibt es Untersuchungen hierzu? zu Frage 4: Siehe Antwort auf die Fragen 1 und 2. Frage 5: Wie sieht das Verkehrskonzept für die Stadt Potsdam und das Umland aus? zu Frage 5: Das Verkehrskonzept, das in der Verantwortung der Stadt Potsdam steht, hat zum Ziel, den Standort der ehemaligen Kaserne Krampnitz als nachhaltigen und emissionsarmen Stadtteil zu entwickeln. Die Verlängerung der Straßenbahn ist dabei ein Baustein einer nachhaltigen Verkehrserschließung des Standortes. Frage 6: Wie bewertet die Landesregierung den möglichen Ausbau von Verkehrswegen im Norden Potsdams vor dem Hintergrund der dortigen Landschafts- und Naturschutzgebiete ? zu Frage 6: Der Landesregierung liegen derzeit keine Informationen vor, die eine Bewertung des möglichen Ausbaus der Verkehrswege im Norden Potsdams auf Landschafts- und Naturschutzgebiete ermöglichen würden. Frage 7: Wie bewertet die Landesregierung den möglichen Ausbau des ehemaligen denkmalgeschützten Kasernengeländes? zu Frage 7: Zur Vorbereitung der zivilen Nachnutzung des ehemaligen Kasernenareals Krampnitz beschloss die Landeshauptstadt Potsdam am 5. Juni 2013 die förmliche Festlegung einer Entwicklungssatzung. Darin werden die Flächen der ehemaligen Kaserne als Entwicklungsbereich gemäß § 165 Baugesetzbuch festgelegt. Die Entscheidung , das Gelände zu einem Entwicklungsgebiet zu erklären, liegt in der alleinigen Verantwortung der Landeshauptstadt Potsdam. Die Entwicklungssatzung, die auf den Ergebnissen einer Vorbereitenden Untersuchung basiert, bildet den Rahmen für die sukzessive Umsetzung und Sicherung der Entwicklungsziele. In Vorbereitung weiterer Planungsschritte, insbesondere der Bauleitplanung , entstanden seither u. a. ein städtebaulicher Rahmen- und Strukturplan, sowie mehrere Gutachten zur verkehrlichen Erschließung. Die LHP handelt dabei gemäß den sich aus dem Baugesetzbuch ergebenen Vorgaben im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit.