Datum des Eingangs: 22.01.2015 / Ausgegeben: 27.01.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/486 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 115 der Abgeordneten Steeven Bretz und Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/271 Flüchtlingskinder in Potsdamer Schulen Wortlaut der Kleinen Anfrage 115 vom 10.12.2014: Mehrere Potsdamer Schulen haben den Umgang der Politik der Landeshauptstadt mit den Flüchtlingskindern kritisiert. Sie klagen über zu volle Klassen und fehlende Räume. Flüchtlingskinder werden in sog. Vorbereitungsklassen beschult. In diesen Klassen lernen alle Flüchtlingskinder jeden Alters gemeinsam. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Abstimmungsprozesse mit welchem Ergebnis gab und gibt es zwischen der Landesregierung und der Landeshauptstadt Potsdam? 2. Welche Maßnahmen sind seitens der Landesregierung vorgesehen, um die Situation der Flüchtlingskinder an den Schulen zu verbessern? 3. Wie viele Flüchtlingskinder welchen Alters werden aktuell an welchen Potsdamer Schulen beschult? 4. Welche belastbaren Zahlen an weiteren Flüchtlingskindern, die in der Landeshauptstadt Potsdam beschult werden sollen, hat die Landesregierung? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Klassenstärken der Vorbereitungsklassen ? 6. Inwiefern ist geplant, eine Obergrenze für die Klassenstärke der Vorbereitungsklassen festzulegen? 7. Welche Pläne hat die Landesregierung, um Lehrer einzustellen, die Deutsch als Fremdsprache unterrichten können? 8. Welche Empfehlungen hat die Landesregierung für die Landeshauptstadt Potsdam, um eine zielführendere Beschulung zu gewährleisten? 9. Wie bewertet die Landesregierung die in der Presse zitierte Kritik der betroffenen Schulleiter in Potsdam, dass Verantwortung „immer weitergereicht“ werde und sie mit der „Situation allein“ gelassen“ seien? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Abstimmungsprozesse mit welchem Ergebnis gab und gibt es zwischen der Landesregierung und der Landeshauptstadt Potsdam? Zu Frage 1: Das Landesamt für Schule und Lehrerbildung (Landesschulamt), vertreten durch die für die Stadt Potsdam zuständige Regionalstelle Brandenburg a.d.H., ist ständiges Mitglied im Bildungsausschuss der Stadt Potsdam und in der Koordinierungsgruppe „Schulsozialarbeit“ der Landeshauptstadt Potsdam und arbeitet zudem eng mit dem Jugendmigrationsdienst des Internationalen Bundes (IB) bspw. in Fragen der Erstberatung von Eltern schulpflichtiger Flüchtlingskinder zusammen. Anfang Dezember 2014 richtete sich die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung an die Regionalstelle Brandenburg a.d.H. und übermittelte schriftlich die Anzahl der im Jahr 2014 hinzugekommenen schulpflichtigen, fremdsprachigen Kinder und Jugendlichen in den Altersstufen 7 bis 12 Jahre und 13 bis 18 Jahre. Zudem fügte der Fachbereich Soziales und Gesundheit eine Prognose für die im Jahr 2015 zu erwartenden fremdsprachigen Schülerinnen und Schüler bei und bat die Regionalstelle, diese bei den künftigen Planungen zu berücksichtigen. Die Regionalstelle übermittelte diesen voraussichtlichen Bedarf an das zuständige Referat im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Daraufhin hat das MBJS vorsorglich das Landesschulamt über die Möglichkeiten zur Absicherung im Falle eines kurzfristigen zusätzlichen Lehrkräftebedarfs für den Unterricht für asylsuchende Schülerinnen und Schüler informiert, sofern der für die Organisation des Schuljahres 2014/2015 zur Verfügung stehende Stellenrahmen trotz aller planerischen Vorausschau nicht ausreichen sollte. Frage 2: Welche Maßnahmen sind seitens der Landesregierung vorgesehen, um die Situation der Flüchtlingskinder an den Schulen zu verbessern? Zu Frage 2: Vorrangiges Ziel ist es, möglichst schnell die Voraussetzungen für einen schulischen Erfolg durch die Teilnahme am Regelunterricht zu schaffen. Unabdingbar dafür ist die Beherrschung der deutschen Sprache. Zur Gewinnung der für den Unterricht in Deutsch als Fremdsprache notwendigen Lehrkräfte wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Vonseiten des MBJS werden die Integration von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern an den Schulen und der fachliche Austausch zwischen den Schulen durch die Förderung von Maßnahmen insbesondere der Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) unterstützt. Die RAA erhalten hierfür Zuwendungen für den muttersprachlichen Unterricht und Ressourcen für integrationsfachlich kompetentes Lehrpersonal im Umfang von knapp sieben Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den 6 landesweiten Stützpunkten arbeiten bspw. auch im Rahmen des Projekts „Interkulturelle Öffnung Brandenburger Schulen “, durch das Prozesse der interkulturellen Schulentwicklung und Integration unterstützt werden sollen. Die Fachkräfte in den Regionalstellen der RAA organisieren zudem wiederkehrend Fachtage oder Runde Tische in den Regionen zum Thema „Integration“, zu denen auch Vertretungen der Schulen hinzugebeten werden. Zu nennen sind aber auch weitere Projekte, wie bspw. das Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Das MBJS hat den Regionalstellen mit Schreiben vom Dezember 2014 die zusätzliche Möglichkeit eingeräumt, bei kurzfristigen Engpässen bis zum Schuljahresende befristete Arbeitsverträge mit Fachkräften abzuschließen, die bspw. den speziellen Sprachunterricht übernehmen können. Frage 3: Wie viele Flüchtlingskinder welchen Alters werden aktuell an welchen Potsdamer Schulen beschult? Zu Frage 3: Da statistische Daten zur Anzahl der Flüchtlingskinder nicht vorliegen, wird im Folgenden die Zahl der Einzugliedernden in Bezug genommen. Kinder werden in der Schuldatenerhebung als Einzugliedernde gekennzeichnet, wenn die Mutter- bzw. Verkehrssprache in der Familie nicht Deutsch ist und die Schülerin oder der Schüler über keine oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, um am Regelunterricht erfolgreich teilnehmen zu können. Dann besteht ein Anspruch auf schulische Förderung laut Verordnung über die Eingliederung von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern (Eingliederungsverordnung). Der Förderanspruch nach der Eingliederungsverordnung endet für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 nach maximal 2 ½ Jahren (§ 6 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 2 EinglV) und für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 4 bis 10 nach maximal 3 Jahren. Die Daten der Schuldatenerhebung 2014/2015 zum Stichtag 6. Oktober 2014 für allgemeinbildende Schulen stehen noch nicht vollständig zur Verfügung. Mit dem Stand 16.12.2014 sind von den 55 allgemeinbildenden Schulen (ohne ZBW) in der kreisfreien Stadt Potsdam bereits 51 in der Datenbank gespeichertFN1. Von diesen 51 Schulen haben 26 einzelne Einzugliedernde angegeben. Für sechs Schulen, deren Angaben noch nicht abschließend plausibilisiert werden konnten, können daher in der folgenden Tabelle 1, in der die aktuelle Beschulung von Einzugliedernden nach Alter an Potsdamer Schulen abgebildet wird, keine Detailangaben zum Alter der Einzugliedernden gemacht werden. Tabelle 1: Einzugliedernde an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft (ohne ZBW) in der Landeshauptstadt Potsdam nach Schulen und Alter FN1 Folgende vier Schulen sind mit Stand vom 16.12.2014 noch nicht in der Datenbank erfasst: Friedrich-Wilhelm-von- Steuben-Gesamtschule, Schiller-Gymnasium (in freier Trägerschaft), Bertha-von-Suttner-Gymnasium Babelsberg und die Fröbelschule. Schulname Anzahl davon im Alter von …. Jahren 5 6 7 8 9 1 0 1 1 1 2 1 3 1 4 1 5 1 6 1 7 1 8 1 9 Grundschule „Ludwig Renn“Anm.1 12 Grundschule „Hanna von Pestalozza“ 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Grundschule „Max Dortu“ 63 2 1 3 9 1 1 1 2 9 4 3 0 0 0 0 0 0 0 Frage 4: Welche belastbaren Zahlen an weiteren Flüchtlingskindern, die in der Landeshauptstadt Potsdam beschult werden sollen, hat die Landesregierung? Weidenhof-Grundschule 89 4 1 4 1 0 1 7 1 4 8 1 1 8 3 0 0 0 0 0 0 Grundschule „Am Pappelhain“ Anm.1 28 Grundschule am Humboldtring Anm.1 37 Zeppelin-Grundschule 44 1 1 0 8 2 1 0 6 4 2 1 0 0 0 0 0 0 Waldstadt-Grundschule 28 0 2 4 9 5 4 2 2 0 0 0 0 0 0 0 Rosa-Luxemburg-Grundschule 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Grundschule „Am Priesterweg“ 67 4 9 1 9 9 9 5 8 4 0 0 0 0 0 0 0 Gerhart-HauptmannGrundschule Anm.1 17 Grundschule „Im Kirchsteigfeld“ 45 2 8 5 9 6 1 0 5 0 0 0 0 0 0 0 0 Neue Grundschule Potsdam (anerkannte Ersatzschule) 4 0 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Goethe-Grundschule 4 0 0 1 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Grundschule im Bornstedter Feld 14 1 8 3 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Regenbogenschule Fahrland Anm.1 7 Gesamtschule „Peter Josef Lenné“ 11 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 1 5 1 Leonardo-da-VinciGesamtschule 20 0 0 0 0 0 0 0 2 6 5 2 3 2 0 0 Gesamtschule „Am Schilfhof“ Anm.1 2 Berufsvorbereitende Oberschule „Pierre de Coubertin“ 7 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 3 2 0 0 Oberschule „Theodor Fontane“ mit Primarstufe 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 Leibniz-Gymnasium 7 0 0 0 0 0 2 0 2 0 3 0 0 0 0 0 Einstein-Gymnasium 23 0 0 0 0 0 0 1 2 2 6 1 5 6 0 0 Schule mit sonderpäd. Förderschwerpunkt „Lernen“ „Schule am Nuthetal“ 5 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 2 0 0 0 0 Comenius-Schule (Schule mit sonderpäd. Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“) 13 0 2 1 1 3 1 0 1 3 1 0 0 0 0 0 Waldorfschule Potsdam 16 0 0 0 0 1 0 1 1 0 4 2 3 1 3 0 Einzugliedernde insgesamt 554 Quelle: Schuldatenerhebung 2014/2015, Erfassungsstand: 16.12.2014 Anm.1 Daten noch nicht plausibilisiert. Zu Frage 4: In Abstimmung mit der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH), dem MBJS und dem Landesschulamt wird seit dem 01.11.2014 die Anzahl der Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter den zuständigen Regionalstellen so schnell wie möglich, in der Regel ca. 14 Tage vor Umzug aus der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt , von der landesweiten Koordinatorin für Migrationsfragen mitgeteilt. Frage 5: Wie beurteilt die Landesregierung die Klassenstärken der Vorbereitungsklassen? Frage 6: Inwiefern ist geplant, eine Obergrenze für die Klassenstärke der Vorbereitungsklassen festzulegen? Zu den Fragen 5 und 6: Bei der Beantwortung der Fragen wird davon ausgegangen, dass hier die Vorbereitungsgruppen gemäß § 5 EinglV gemeint sind, die vorrangig dem Erlernen der deutschen Sprache dienen sollen. Die Entscheidung über die Einrichtung von Vorbereitungsgruppen , deren Zusammensetzung und Größe an der einzelnen Schule trifft die Schulleitung, bei schulübergreifenden Vorbereitungsgruppen die zuständige Regionalstelle des Landesschulamtes. Darüber hinausgehender Festlegungen für die Gruppenorganisation bedarf es nicht. Dabei ist die Gruppengröße abhängig vom Alter und von den Vorkenntnissen der Kinder sowie vom Vorhandensein der für den Unterricht in Deutsch als Fremdsprache erforderlichen qualifizierten Lehrkräfte. Derzeit steht dafür nicht genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung. Frage 7: Welche Pläne hat die Landesregierung, um Lehrer einzustellen, die Deutsch als Fremdsprache unterrichten können? Zu Frage 7: Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, hat das MBJS Anfang Dezember 2014 das Landesschulamt über die Möglichkeit unterrichtet, zur Absicherung eines im Laufe des Schuljahres 2014/2015 kurzfristig entstehenden Lehrkräftebedarfs befristet Lehrkräfte für den Unterricht für asylsuchende Schülerinnen und Schüler einzustellen, falls trotz aller planerischen Vorsorge keine freien Planstellen und Stellen zur Verfügung stehen sollten. Im Frühjahr 2014 wurde bei den – zum Jahresbeginn 2014 noch bestehenden fünf – staatlichen Schulämtern der Bedarf an Lehrkräften zur Förderung von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern abgefragt. Dabei sollte eine vorausschauende Planung mit Blick auf den voraussichtlich steigenden Bedarf an Lehrkräften für Deutsch als Fremdsprache zugrunde gelegt werden. Die staatlichen Schulämter meldeten insgesamt 112 an einer Weiterbildung in diesem Bereich interessierte Lehrkräfte. Es ist in kurzer Zeit gelungen, die vorbereitende Organisation abzuschließen, sodass seit diesem Schuljahr eine Fortbildungsreihe „Lehrerqualifizierung zur Begleitung und Förderung des Zweitspracherwerbs von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund“ im Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) angeboten werden konnte. In vier Gruppen wird diese Ausbildung in den Jahren 2014 bis 2016 unter Beteiligung renommierter Referentinnen und Referenten aus Deutschland und Österreich am LISUM realisiert. Die ersten 53 Absolventinnen und Absolventen stehen den Schulen ab Juni 2015 zur Verfügung , die verbleibenden 59 Lehrkräfte nach Abschluss der Qualifizierung im Frühjahr 2016. Darüber hinaus besteht für Schulen die Möglichkeit, über themenbezogene Fachtagungen ergänzende Expertise zu erlangen. Die Fortbildungsreihe besteht aus einer Basis- und einer Erweiterungsqualifizierung. Für das Erweiterungsmodul werden zwei Wahlthemen angeboten: (1) Alphabetisierung und (2) traumatisierte Flüchtlingskinder. Tabelle 2: Bestandteile der Fortbildungsreihe „Lehrerqualifizierung zur Begleitung und Förderung des Zweitspracherwerbs von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund “ Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Basisqualifizierung Zweitspracherwerb Basisqualifizierung Zweitspracherwerb 4 Module, 8 ganztägige Veranstaltungen , max. 50 Lehr- kräfte 4 Module, 8 ganztägige Veranstaltungen , max. 50 Lehr- kräfte Erweiterungsqualifizierung I Alphabetisierung Erweiterungsqualifizierung I Alphabetisierung 4 ganztägige Veranstaltungen, max. 25 Lehrkräfte 4 ganztägige Veranstaltungen, max. 25 Lehrkräfte oder oder Erweiterungsqualifizierung II Traumatisierte schulpflichtige Flüchtlinge Erweiterungsqualifizierung II Traumatisierte schulpflichtige Flüchtlinge 4 ganztägige Veranstaltungen, max. 25 Lehrkräfte 4 ganztägige Veranstaltungen, max. 25 Lehrkräfte Frage 8: Welche Empfehlungen hat die Landesregierung für die Landeshauptstadt Potsdam, um eine zielführendere Beschulung zu gewährleisten? Zu Frage 8: Die Umsetzung der Eingliederungsverordnung erfolgt im Rahmen der personellen, schulorganisatorischen und sächlichen Voraussetzungen (§ 2 Abs. 1 EinglV). Die Schulleitung, die über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern entscheidet, organisiert die schulischen Fördermaßnahmen im Rahmen der entsprechenden Gegebenheiten . Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, ist die für die Stadt Potsdam zuständige Regionalstelle des Landesschulamtes ständiges Mitglied im Bildungsausschuss der Stadt Potsdam und in der Koordinierungsgruppe „Schulsozialarbeit“ der Landeshauptstadt Potsdam. Aufgrund der laufenden und engen Zusammenarbeit zwischen Schulaufsicht und Schulträger besteht keinerlei Veranlassung, der Stadt Potsdam an dieser Stelle Empfehlungen in Bezug auf ihre Zuständigkeiten und Aufgaben als Schulträger zu geben. Frage 9: Wie bewertet die Landesregierung die in der Presse zitierte Kritik der betroffenen Schulleiter in Potsdam, dass Verantwortung „immer weitergereicht“ werde und sie mit der „Situation allein“ gelassen“ seien? Zu Frage 9: Die voranstehenden Darstellungen sollten deutlich gemacht haben, dass die Landesregierung und die Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger das Mögliche tun, um die Belastungen, die durch die Beschulung von asylsuchenden Kindern und Jugendlichen unvermeidlich entstehen, so schnell und so gut wie möglich abzumildern. Möglicherweise waren die Schulleitungen im Einzelfall noch nicht vollständig über die Möglichkeiten zur Unterstützung und Beratung informiert, die das MBJS, das Landesschulamt und die Stadt Potsdam geschaffen haben oder die freie Träger wie die RAA Brandenburg anbieten.