Datum des Eingangs: 09.08.2016 / Ausgegeben: 15.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4860 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1932 der Abgeordneten Birgit Bessin, Steffen Königer und Christina Schade Fraktion der AfD Drucksache 6/4660 Arbeitslosigkeit und Ausblick Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller Nach einem lang anhaltenden Rückgang der Arbeitslosigkeit in Deutschland wird von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) prognostiziert, dass perspektivisch nicht mit einem weiteren Rückgang gerechnet werden kann. Frage 1: Wie stellt sich die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen für die letzten fünf Jahre im Land Brandenburg dar? zu Frage 1: Die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in den Jahren 2011 bis 2015 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Jahr Arbeitslose (Bestand ) 2011 143.190 2012 136.125 2013 132.329 2014 124.628 2015 114.873 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Frage 2: Welche landesspezifischen Faktoren wirkten sich fördernd, welche nachteilig für einen Rückgang der Arbeitslosigkeit aus? zu Frage 2: Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit wird von mehreren Faktoren beeinflusst, von denen der wirtschaftlichen Entwicklung die größte Bedeutung beizumessen ist. Wirtschaftliches Wachstum ermöglicht die Schaffung neuer Arbeitsplätze, dagegen ist in Phasen von Rezession oder Depression regelmäßig mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Diese Entwicklung gilt nicht nur in Brandenburg, sondern bundesweit . Für eine Integration Arbeitsloser in Beschäftigung genügt es jedoch häufig nicht, dass Unternehmen Arbeitsplätze zu besetzen haben. Vielmehr bedarf es einer Flankierung des Integrationsprozesses mittels aktiver Arbeitsmarktpolitik, wie diese im Rahmen der gesetzlichen Instrumente des Sozialgesetzbuches Zweites und Drittes Buch (SGB II und SGB III) durch die Jobcenter und Agenturen für Arbeit sowie durch die Förderprogramme des Bundes und des Landes (vgl. Operationelles Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds) geleistet wird. Erfolgreiche Integrationsprozesse setzen voraus, dass passgenaue Arbeitsförderinstrumente in hinreichendem Umfang vorhanden sind, mit denen die individuellen Fähigkeiten der Arbeitslosen mit den Anforderungen des Arbeitsmarktes in Übereinstimmung gebracht werden können. Strategische Ansätze der Landesarbeitspolitik wie „Gute Arbeit für alle und sichere Übergänge“ sowie die Fachkräftestrategie „Bilden , Halten und Gewinnen“ tragen zudem dazu bei, ein höheres Bildungs- und Beschäftigungsniveau zu erreichen, die individuelle Übergangsfähigkeit im Erwerbsleben zu verbessern, die Beschäftigungschancen von Personengruppen mit erhöhten Risiken und Problemen am Arbeitsmarkt zu steigern und damit auch die Arbeitslosigkeit zu reduzieren. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die demografische Entwicklung in Brandenburg , die neben einer Veränderung der Altersstruktur der Beschäftigten auch zu einem Rückgang des Erwerbspersonenpotentials führen wird, sich in gewissem Umfang und unter Beachtung der möglichen negativen Auswirkungen auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung, zumindest vorübergehend begünstigend auf den Abbau der Arbeitslosigkeit auswirken kann. Frage 3: Welche Prognosen liegen der Landesregierung für die nächsten Jahre die mögliche Entwicklung der Arbeitslosenzahlen für das Land Brandenburg betreffend vor? zu Frage 3: Der in § 280 SGB III definierte Auftrag der Bundesagentur für Arbeit zur Beobachtung , Untersuchung und Auswertung der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes wird durch das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) wahrgenommen. In seinen regionalen Arbeitsmarktprognosen geht das IAB davon aus, dass in Brandenburg bei einem BIP von +1,3 Prozent im Jahresdurchschnitt 2016 eine Arbeitslosenzahl zwischen 106.100 und 118.600 erwartet werden kann.1 Die bisherige Entwicklung mit dem historischen Tiefstand im Monat Juni 2016 mit 101.428 Arbeitslo- sen belegt, dass diese Prognose als realistisch betrachtet werden kann. Prognosen des IAB zur Entwicklung der Arbeitslosenzahl in Brandenburg im Jahr 2017 liegen noch nicht vor. Frage 4: Welche Schlüsse zieht die Landesregierung und welche möglichen Maßnahmen sind vorgesehen? zu Frage 4: In der arbeitspolitischen Strategie des Landes bildet die weitere Reduzierung der Arbeitslosigkeit und insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit ein wichtiges Ziel. Die aktuelle gute wirtschaftliche Entwicklung des Landes bietet derzeit ein solides Fundament , um dieses Ziel realisieren zu können. Gleichwohl ist klar, dass selbst bei einer anhaltenden positiven wirtschaftlichen Entwicklung gerade der Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit auch weiterhin eine wesentliche Herausforderung bleiben wird. Mit dem Ziel einer umfassenden, an den beschäftigungs-, bildungs- und sozialpolitischen Herausforderungen orientierten Arbeitspolitik steht dieses Ziel des Abbaus der Arbeitslosigkeit jedoch nicht allein, sondern ist eingebettet in eine umfassende arbeitspolitische Zielstellung. Für die Ausgestaltung des Operationellen Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020, der die Förderansätze des Landes umfasst, lautet dieses „Beschäftigungsmöglichkeiten in Brandenburg verbessern – Bildung, Fachkräftesicherung und Integration in Arbeit fördern“. Das Operationelle Programm kann unter http://www.esf.brandenburg.de/media_fast/667/ESF-1554- 001%20Langfassung%20ESF-OP_v4.pdf abgerufen werden. Zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und zur Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung (Armutsbekämpfungsziel) sind u.a. das Förderprogramm „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“ sowie die Förderung von Sozialbetrieben (in Planung ) vorgesehen. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf der Bundesebene politisch für eine Verbesserung der Förderungsund Betreuungsmöglichkeiten von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen sowie von Leistungsempfangenden nach dem SGB II ein. Als aktuelles Beispiel seien hier die Anträge auf Initiative bzw. mit Beteiligung Brandenburgs im Bundesrat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung (Bundesrats- Drucksache 66/16) genannt.