Datum des Eingangs: 09.08.2016 / Ausgegeben: 15.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4864 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1923 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/4647 Straßenbaumaßnahme in Zossen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers In der Stadt Zossen wird seit dem 06.06.2016 die Bundesstraße B 96 in mehreren Teilabschnitten saniert. Die Sanierung umfasst die Strecke von der Stubenrauchstraße in Höhe des Einkaufszentrums Lidl/Kaufland bis zu Einmündung der Telzer Straße hinter dem Ortsausgang Dabendorf. Im Rahmen dieser Baumaßnahme ergeben sich eine ganze Reihe von Fragen. So teilt der Zweckverband KMS mit, dass im Rahmen der Straßenbaumaßnahme auch das Trinkwasser-Rohrnetz auszuwechseln ist. Frage 1: Wann wurde die Planung zur Sanierung der B 96 zum o. g. Streckenabschnitt vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg begonnen? zu Frage 1: Die Planung wurde 2009 durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) begonnen. Frage 2: Wann wurde diese Straßenbaumaßnahme mit dem Landkreis Teltow-Fläming, der Stadt Zossen, als auch den Trägern öffentlicher Belange, wie z. B. Trinkund Abwasserverband KMS als auch den anderen Versorgern (Strom, Erdgas, Telekom) besprochen bzw. sind diese informiert worden? zu Frage 2: Während der Planungsphasen erfolgte eine enge Abstimmung mit den verschiedenen Fachbehörden des Landkreises Teltow-Fläming (u. a. Straßenverkehrsamt, Denkmalbehörde, Untere Naturschutzbehörde). Die Abstimmungen liefen im Wesentlichen zwischen Anfang 2015 bis zum Baubeginn. Die Stadt Zossen wurde in den laufenden Planungsprozess einbezogen (Gestaltung der Bushaltestellen, Einmündungen, Zufahrten, Fragen zur Beleuchtung, Bushaltestellen , Verkehrsführung während der Bauzeit, Abstimmung mit den Leitungsträgern ). Am 26.08.2015 wurde der Stadt Zossen die Verkehrsführung während der Bauzeit durch den LS vorgestellt. Auch wurden die Leitungsträger im Rahmen des vorgenannten Termins über den Umfang der Straßenbaumaßnahme informiert. Zwischen dem LS und den Leitungsträgern wurden Planunterlagen ausgetauscht und Maßnahmen zur Sicherung, Anpassung und Neuverlegung am betroffenen Leitungsnetz definiert. Mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband (Zweckverband Komplexsanierung mittlerer Süden – KMS Zossen) wurden erweiterte Abstimmungen zu Neuverlegungen des Abwasser- und Trinkwassernetzes durchgeführt. Hierzu fanden am 21.01.2016 und 07.04.2016 gesonderte Gespräche zu logistischen und technischen Details zwischen dem KMS und dem LS statt. Gemeinsam mit der regionalen Busgesellschaft VTF (Verkehrsgesellschaft Teltow- Fläming), der Stadt Zossen und dem LS fand am 06.10.2015 eine Ortsbesichtigung der möglichen Umleitungsstrecken statt. Frage 3: Wer konkret hat die Planungen seitens des Landesbetriebes für Straßenwesen durchgeführt, wer war die beauftragte Firma? Seit wann stehen die konkreten Termine für die Straßenbaumaßnahme fest? zu Frage 3: Die Planung der Erhaltungsmaßnahme Straßenbau B 96 wurde durch den LS, Dezernat Planung Süd, durchgeführt. Das Ingenieurbüro Hübner aus Bernau hat die fachplanerischen Entwurfs-, Ausführungs- und Vergabeunterlagen im Auftrag des LS erstellt. Die Grobtermine für den Bauablauf wurden im 4. Quartal 2015 festgelegt. Die konkreten Termine (Baubeginn, Reihenfolge der Bauabschnitte usw.) sind mit der Aufstellung der Vergabeunterlagen (1. Quartal 2016) bzw. in der Bauanlaufberatung mit der Baufirma erörtert worden. Frage 4: Wann, durch wen und mit welchem Hintergrund wurde der Zweckverband KMS zur Auswechselung der Trinkwasserrohre im Straßenausschnitt angehalten ? zu Frage 4: Dem LS wurden die Maßnahmen am Trink- und Abwassernetz durch den KMS im Rahmen der Leitungsträgerbeteiligung (vgl. Antwort zu Frage 2) erläutert. Der LS hat in Koordinierungsgesprächen mit dem KMS und der Stadt Zossen einen baulogistisch optimierten Bauablauf der Baumaßnahme (Vermeidung von Baubehinderungen , Eintaktung in den Gesamtbauablauf usw.) angestrebt und durchgesetzt. Frage 5: Welche Kosten sollen insgesamt für die Straßenbaumaßnahme anfallen? In welchem Haushaltstitel sind sie etatisiert? Wann wurden die Haushaltsmittel freigegeben? zu Frage 5: Die Bausumme beträgt ca. 2,15 Mio. €. Der Haushaltstitel lautet: 74142 (Erhaltung Bundesstraßen). Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Februar 2016 freigegeben . Frage 6: Waren die entsprechenden Aufträge für die Sanierung der Straße ausschreibungspflichtig ? Wenn ja, in welchem Umfang? (Brandenburg weite, Deutschland weite, Europa weite Ausschreibung?) Bitte aufzeigen, wie und wann die Ausschreibung stattgefunden hat und mit welchem Ergebnis. Zu Frage 6: Die Erhaltungsmaßnahme Straßenbau war ausschreibungspflichtig. Es erfolgte ein deutschlandweiter Vergabewettbewerb. Das Vergabeverfahren erfolgte zwischen dem 17.03.2016 durch eine öffentliche Bekanntmachung. Der Zuschlag wurde am 10.05.2016 erteilt und die Firma Matthäi mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt . Frage 7: Wurde die Stadt Zossen bzw. die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die Straßenbaumaßnahme informiert/einbezogen und wurde eine Bürgerbeteiligung durchgeführt? Zu Frage 7: Die Stadt Zossen wurde frühzeitig über die Planung informiert. Es handelt sich bei der Baumaßnahme nicht um eine Gemeinschaftsmaßnahme des LS mit der Stadt. Dennoch gab es diverse Abstimmungen zu planerischen Details und zu Fragen des Bauablaufs. Insbesondere die gewerbetreibenden Anlieger und die betroffenen Busgesellschaften wurden durch den LS frühzeitig zu Fragen der Verkehrsführung angehört . Es gab verschiedene Informationen (Bauvorankündigung) in der Regionalpresse und durch lokale Medien.