Datum des Eingangs: 11.08.2016 / Ausgegeben: 16.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4868 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1933 der Abgeordneten Iris Schülzke der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/4662 Breitband und Daseinsvorsorge in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Im Wirtschaftsausschuss des Landtages wurde am 06.07.2016 vom Wirtschaftsminister informiert, dass alle Landkreise außer an Spree-Neiße, drei kreisfreie Städte und 11 Kommunen Bescheide über Beratungsleistungen aus einem Förderprogramm für den Breitbandausbau erhalten hätten. Nur der Landkreis Dahme- Spreewald hat bisher konkrete Projekte angemeldet. Vorbemerkung der Landesregierung: Da der Wettbewerb der Netzanbieter alleine die bestehende quantitative und qualitative Unterversorgung des Flächenlandes Brandenburg mit hochleistungsfähigem Internet nicht beseitigen kann, hat sich die Landesregierung bereits frühzeitig dazu entschlossen, die Errichtung einer glasfaserbasierten Breitbandinfrastruktur auf der Grundlage des Landesprogramms „Brandenburg Glasfaser 2020“ zu fördern. Das Programm wurde für Standorte konzipiert, die zum damaligen Stand nur über eine Internetversorgung mit bis zu 6 Mbit/s im Download verfügten. Die Umsetzung konnte im Wesentlichen bis Ende 2015 abgeschlossen werden. Dafür wurden Fördermittel in Höhe von 58 Mio. EUR aus der EFRE- Förderperiode 2007 - 2013 eingesetzt. Selbstverständlich kann der Ausbau im Land Brandenburg damit nicht als abgeschlossen betrachtet werden. In diesem Sinne ist die vom Bund aufgelegte Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (BuRiLi) zu begrüßen. Aufgreifschwelle der BuRiLi sind Gebiete mit einer Versorgung von bis zu 30 Mbit/s. Die BuRiLi setzt also auf die Erfolge des Landesprogramms auf. Viele Gebiete in Brandenburg liegen im Versorgungsbereich zwischen den Aufgreifschwellen des Landes- und des Bundesprogramms (> 6 Mbit/s bis < 30 Mbit/s). Die Landesregierung erwartet, dass die Breitbandabdeckung im Land Brandenburg dadurch weiter erheblich verbessert werden kann. Da als Antragsteller bei der BuRiLi ausschließlich kommunale Gebietskörperschaften auftreten können, sind die Steuerungsmöglichkeiten der Landesregierung beschränkt. Die Landesregierung wird die Gebietskörperschaften bestmöglich unterstützen. Neben der Komplementärfinanzierung des Bun- desprogramms beabsichtigt die Landesregierung externe juristische und technische Breitbandkompetenzen bereit zu stellen, um damit eine kompetente Beratung der Gebietskörperschaften zu gewährleisten. Eigeninitiative der antragstellenden Gebietskörperschaften ist jedoch unbedingte Voraussetzung für die brandenburgische Teilhabe am Bundesprogramm. Frage 1: Welche Landkreise beteiligen sich nicht an dem z.B. vom Infrastrukturministerium des Bundes zur Verfügung gestellten Förderprogramm für den Breitbandausbau ? Frage 2: Wann sind die Fördermittelanträge für den Bereich Planung von den Landkreisen und Kommunen eingereicht worden, wann lagen die Bewilligungen vor? (Bitte einzeln auflisten) zu den Fragen 1 und 2: Das gesamte Förderverfahren wird federführend seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) durchgeführt. Die Länder haben über das BMVI Zugriff auf den länderspezifischen Sachstand zur Antragssituation . Ergänzend zu den Ausführungen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Landtages Brandenburg am 6. Juli 2016 wird auf den Sachstand vom 22. Juli 2016 verwiesen (Anlage). Frage 3: Welche Probleme treten im Antragsverfahren für die Planung auf, sind es fehlende Eigenmittel, Formalien, unvollständige Unterlagen oder andere Dinge? (Bitte für die Landkreise einzeln darstellen) Frage 4: Wie viel Zeit benötigen die Kommunen von der Bewilligung der Planung der Breitbandnetze bis zur Antragstellung für die konkrete Umsetzung der Installation des Netzes? zu den Fragen 3 und 4: Antragsteller nach der BuRiLi und somit auch zuständig für die dem Antrag zugrundliegende Planung und die spätere Projektumsetzung sind kommunale Gebietskörperschaften. Die Landesregierung verfügt nicht über die zur Beantwortung erforderlichen Informationen. Frage 5: Wie viel Zeit benötigt die Bewilligungsbehörde für die einzelnen Bewilligungen für die Netzinstallation? zu Frage 5: Wie bereits bei der 20. (öffentlichen) Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Landtages Brandenburg am 6. Juli 2016 dargestellt, hat bislang lediglich der Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) einen Projektantrag nach Ziff. 3.1 BuRiLi (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) gestellt. Nach der Konzeption des BMVI führen Bund und Länder bei Projektidentität jeweils selbständige Zuwendungsverfahren durch. Eine Zuwendung des Landes Brandenburg zum Breitbandausbau an den LDS kann auf der Grundlage des zugrundeliegenden Programmvertrages nur bewilligt werden für Maßnahmen, die nach der BuRiLi gefördert werden und für die ein entsprechender Zuwendungsbescheid des BMVI bzw. des von ihm beauftragten Projektträgers erteilt ist. Es ist gegenwärtig nicht absehbar, wann und mit welchem Ergebnis das BMVI bzw. der von ihm beauftragten Projektträger das Scoring des zweiten Calls beendet wird und ob das Projekt des LDS einen positiven Förderbescheid erhält. Mangels weiterer Erfahrung verfügt die Landesregierung nicht über die zur Beantwortung erforderlichen Informationen. Frage 6: Wie viele Gemeinden und Ortsteile gibt es in Brandenburg, die über gar keinen Breitband-/DSL-Anschluss verfügen? (Bitte nach Landkreisen auflisten) zu Frage 6: Es wird auf die Beantwortung zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. Im Rahmen der Planungsprozesse haben die kommunalen Gebietskörperschaften die Unterversorgung bei der Gebietsabgrenzung zu ermitteln. Die Landesregierung verfügt nicht über die zur Beantwortung erforderlichen Informationen. Frage 7: Wird zwischen den Kommunen und dem zuständigen Ministerium an gemeinsamen Zeitplänen gearbeitet um den Mangel der Unterversorgung zu beenden? zu Frage 7: Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) ist in ständigem Austausch mit den Breitbandverantwortlichen der Landkreise . Darüber hinaus finden regelmäßig gemeinsame Sitzungen des MWE mit den Landräten bzw. den Breitbandverantwortlichen statt. Die antragstellenden Gebietskörperschaften sind als Projektträger aufgefordert, sich mit konkreten Zeitplänen an das MWE zu wenden, um eine genaue Ressourcenplanung zu ermöglichen. Letztmalig fand auf Einladung des MWE am 11. Juli 2016 eine gemeinsame Sitzung statt, bei der sich die Breitbandverantwortlichen zum aktuellen Planungsstand bzgl. Antragsstellung auf Infrastrukturförderung nach Ziff. 3.1 bzw. 3.2 der BuRiLi unverbindlich wie folgt erklärt haben: Im Jahr 2016 planen neben dem LDS, der einen Antrag im zweiten Call eingereicht hat (s.o.), weitere drei Landkreise, eine kreisfreie Stadt sowie zwei Kommunen im dritten Call bis spätestens 28. Oktober 2016 ihre Anträge auf Infrastrukturförderung beim Bund einzureichen. Die übrigen Landkreise beabsichtigen eine Antragstellung auf Infrastrukturförderung im vierten Call. In welcher Größenordnung letztlich über die Einnahmen aus der digitalen Dividende II hinaus Landesmittel zur Kofinanzierung der Vorhaben der Kommunen benötigt werden, kann derzeit noch nicht abschließend beziffert werden und wird sich erst im Zuge der Antragsverfahren beim Bund klären lassen. Frage 8: Welche Kommunen beteiligen sich gar nicht an dem Förderprogramm, obwohl in ihren Gemarkungen Unterversorgungen vorliegen? Frage 9: Sind dafür Ursachen bekannt? Frage 10: Gibt es Gemeinden/Ortsteile für die sich bisher keine technische Lösung abzeichnet, die also in der nächsten Zeit nicht angeschlossen werden können und welche Gemeinden sind das? Frage 11: Wie viele Bürger/Grundstücke und Unternehmen sind in den einzelnen Orten betroffen? zu den Fragen 8 bis 11: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 und zu Frage 6 verwiesen.