Datum des Eingangs: 11.08.2016 / Ausgegeben: 16.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4869 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1928 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4655 Sachstand zur Ortsumfahrung B 112n Forst (Lausitz) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 ist u. a. auch das Projekt B 112 – G10-BB Ortsumgehung Forst (Lausitz) vorgesehen . Bereits im Jahr 2004 wurde per Landesverordnung vom 16.02.2004 die Linienführung für die Trasse bestimmt (GVBl.II/04). Diese Verordnung ist spätestens seit 2007 nicht mehr gültig. Über den Sach- und Planungsstand herrscht seitdem Unklarheit . Frage 1: Ab welcher Verkehrsbelastung innerörtlichen Verkehrs (LKW/PKW) hält die Landesregierung Ortsumfahrungen für notwendig? zu Frage 1: Für die Entscheidung darüber, für welche Ortsdurchfahrten aus Landessicht Ortsumgehungen erforderlich sind, gibt es keine Grenzwerte der Verkehrsbelastung . Vielmehr ist der Entwicklung von Projekten für die Anmeldung zum BVWP 2030 eine für das Land Brandenburg durchgeführte Schwachstellenanalyse im Bundesstraßennetz zugrunde gelegt worden. Kriterien wie Leistungsfähigkeit, Ortsverträglichkeit , Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität flossen in diese Analyse ein. Im Ergebnis wurde die bestehende B 112 in der Ortsdurchfahrt Forst (Lausitz) hinsichtlich der Verkehrssicherheit und Ortsverträglichkeit als Schwachstelle identifiziert. Eine geeignete Maßnahme zur Beseitigung der Defizite ist der Bau einer Ortsumgehung . Frage 2: Welche aktuellen Daten liegen der Landesregierung zur der Verkehrsbelastung im innerörtlichen Verkehr in Forst Lausitz im Bereich der B 112/L 49 für LKW und PKW vor? Sind Daten über den Verkehrsdurchfluss und Jahr der Erfassung verfügbar ? zu Frage 2: Im Rahmen der bundesweiten Straßenverkehrszählung 2010 (SVZ) wurden Zählstellen nördlich und südlich der Ortsdurchfahrt Forst (Lausitz) ausgewertet. Daten der SVZ 2010: B 112 nördlich OD Forst (Lausitz) 2.084 Kfz/24 h; 159 Kfz/24 h Schwerverkehr B 112 südlich OD Forst (Lausitz) 8.753 Kfz/24 h; 447 Kfz/24 h Schwerverkehr Innerörtliche Binnenverkehre werden durch die bundesweite Verkehrszählung nicht abgebildet. Frage 3: Hält die Landesregierung aufgrund der vorliegenden Daten den vordringlichen Bedarf für obige Maßnahme weiterhin begründet und warum? Ist diese Maßnahme vom Landkreis Spree-Neiße als vordringlich empfohlen worden? zu Frage 3: Die Ortsumgehung Forst ist vom Land Brandenburg zur Aufnahme in den BVWP 2030 angemeldet worden (siehe auch Antwort zur Frage 1). Die Entscheidung darüber, diese Maßnahme in den Vordringlichen Bedarf aufzunehmen, hat der Bund aufgrund des hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses getroffen. Der Landkreis Spree-Neiße hat sich grundsätzlich für die vordringliche Umsetzung der Maßnahme ausgesprochen. Frage 4: Soll die bisherige Trassenführung beibehalten werden und wenn ja, warum soll die Straße durch ein Landschaftsschutzgebiet führen? zu Frage 4: Über die künftige Trassenführung wird im Rahmen der weiteren Planung entschieden. Dabei werden u. a. auch Belange des Natur- und Landschaftsschutzes Beachtung finden. Frage 5: Warum werden bei der Streckenführung die Ortsteile der Stadt Forst Bohrau und Briesnig nicht umfahren sondern mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen von der Ortsumfahrung belastet? zu Frage 5: Für die B 112 OU Forst (Lausitz) wurde im Jahr 2000 ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt. Aus den in das ROV eingebrachten Varianten ging die Variante A1 (ortsnahe verkürzte Westumfahrung) bezüglich aller Bewertungskriterien als überwiegend beste und insgesamt kostengünstigste Lösung hervor . Im Rahmen der Vorplanung wurde für die B 112 OU Forst (Lausitz) auch eine Variante mit Umfahrung von Bohrau untersucht und im Raumordnungsverfahren behandelt . Eine Entlastungswirkung in Bohrau, die die längere Strecke und die damit verbundenen höheren Kosten rechtfertigen würde, hatte sich nicht bestätigt. Hauptziel der Ortsumfahrung ist die Entlastung der vorhandenen Ortsdurchfahrt Forst (Lausitz) im Zuge der B112, deren Leistungsfähigkeit als wichtige Nord-Süd- Verbindung in der Grenzregion zu Polen gleichermaßen verbessert werden soll. Eine Umfahrung der beiden nördlich von Forst (Lausitz) gelegenen Ortsteile Bohrau und Briesnig würde ungefähr eine Verdopplung der Trassenlänge bedeuten. Die Trasse der OU Forst (Lausitz) tangiert über fast die gesamte Streckenlänge den östlichen Rand des Landschaftsschutzgebietes "Wiesen- und Teichlandschaft Eulo und Jamno ". Mit einer Umfahrung von Bohrau und Briesnig wäre ein Eingriff in das Naturschutz - und FFH -Gebiet „Euloer Bruch“ verbunden. Frage 6: Die Streckenführung quert in jedem Fall die Bahnlinie Cottbus-Forst. Wie ist die Querung geplant? (Tunnel oder Brücke?) Gibt es dazu schon Abstimmungen mit der Deutschen Bahn? zu Frage 6: Über die künftige Trassenführung und mögliche Querungen wird im Rahmen der weiteren Planung entschieden. Erst dann erfolgen notwendige Abstimmungen mit der Deutschen Bahn AG. Frage 7: Ist geplant, nach dem Bau der Ortsumfahrung die Grenzbrücke am Grenzstein 360 für Fahrzeuge mit mehr als 3,5t freizugeben? zu Frage 7: Der GÜ Forst-Skaren (Zasieki) im Zuge der „Nordumfahrung“ liegt in kommunaler Baulast. Der Grund für die Tonnagebegrenzung der dortigen Grenzbrücke ist der Straßenbauverwaltung des Landes nicht bekannt. Eine Aussage über eine mögliche Freigabe der Grenzbrücke für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t kann deshalb nicht getroffen werden. Frage 8: Wie sind die Planungs- und Realisierungszeiträume angesetzt? zu Frage 8: Es ist vorgesehen, die Maßnahme im BVWP-Zeitraum bis 2030 zu realisieren . Dementsprechend wird die Planung zeitlich eingeordnet. Der Bund geht davon aus, dass seinerseits finanziell abgesichert ist, alle Projekte des Vordringlichen Bedarfs bis 2030 zu realisieren, bzw. die Realisierung zu beginnen. Die Abstimmung für das Planungsverfahren der Brandenburger Projekte läuft bereits. Eine konkrete Aussage zur Planung der Ortsumfahrung Forst kann erst nach Abschluss der Abstimmung erfolgen.