Datum des Eingangs: 11.08.2016 / Ausgegeben: 16.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4870 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1926 des Abgeordneten Matthias Loehr Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4652 Meistergründungsprämie Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Das Land Brandenburg fördert seit dem 28. Oktober 2015 Existenzgründungen im Handwerk durch Meistergründungsprämien. Die Ziele des Programms sind die Schaffung eines Anreizes für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen, die Absicherung und Steigerung des Bestandes von Handwerksunternehmen im Land Brandenburg und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken . Die Förderung ist zweistufig und gliedert sich in eine Basisförderung bei Existenzgründung sowie eine Arbeitsplatzförderung bei Schaffung zusätzlicher Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze. Die Höhe der einmaligen Basisförderung beträgt bis zu 8.700 Euro und die Höhe der einmaligen Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung bis zu 3.300 Euro. Frage 1: Wie viele Anträge wurden seit dem Start des Förderprogramms bis zum 31.12.2015 gestellt und wie viele wurden bewilligt? (Bitte nach Anträgen auf Basisförderung und Anträgen auf Arbeitsplatzförderung unterscheiden.) zu Frage 1: Die Antrags- und Bewilligungszahlen für die Meistergründungsprämie Brandenburg für das Jahr 2015 ergeben sich aus der nachfolgenden tabellarischen Übersicht: Anträge in der Zeit vom 30.10.2015 bis zum 31.12.2015 Anträge auf Basisförderung (davon auch Anträge nach Stufe 2 *) 22 (21) Bewilligungen nach Stufe 1 bis zum 31.12.2015 5 Bewilligungen nach Stufe 1 ab dem 01.01.2016 17 * Bewilligungen nach Stufe 2 sind aufgrund der Fördervoraussetzungen frühestens nach Ablauf von drei Jahren nach der Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge im Handwerk möglich Frage 2: Wie viele Anträge wurden im laufenden Jahr bis zum 30.06.2016 gestellt und wie viele wurden bewilligt? (Bitte nach Anträgen auf Basisförderung und Anträgen auf Arbeitsplatzförderung unterscheiden.) zu Frage 2: Die Antrags- und Bewilligungszahlen für die Meistergründungsprämie Brandenburg für das Jahr 2016 ergeben sich aus der nachfolgenden tabellarischen Übersicht: Anträge in der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 30.06.2016 Anträge auf Basisförderung (davon auch Anträge nach Stufe 2 *) 43 (37) Bewilligungen nach Stufe 1 bis zum 30.06.2016 28 * Bewilligungen nach Stufe 2 sind aufgrund der Fördervoraussetzungen frühestens nach Ablauf von drei Jahren nach der Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge im Handwerk möglich Frage 3: Wie bewertet die Landesregierung den Start des Förderprogramms Meistergründungsprämie und welchen Nachsteuerungsbedarf sieht sie gegebenenfalls? zu Frage 3: Die im November 2015 aufgelegte Meistergründungsprämie wird von den Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern im Land gut nachgefragt, aber es gibt durchaus noch Kapazitäten für weitere Förderungen. Trotz der Kürze der Laufzeit der Richtlinie und der guten wirtschaftlichen Konjunktur sowie der positiven Arbeitsmarktentwicklung sind bisher 65 Anträge auf Gewährung einer Meistergründungsprämie eingegangen. Besonders erfreulich ist, dass die Antragsteller/-innen mehrheitlich beabsichtigen, innerhalb der nächsten drei Jahre Arbeits- oder Ausbildungsplätze zu schaffen. Aus Sicht der Landesregierung ist bisher kein Nachsteuerungsbedarf festzustellen. Die Entwicklung der Antrags- und Bewilligungszahlen wird fortlaufend betrachtet, um hieraus Rückschlüsse für gegebenenfalls notwendige Änderungen der Richtlinie zu ziehen. Die Richtlinie gilt derzeit bis zum 31.12.2020.