Datum des Eingangs: 11.08.2016 / Ausgegeben: 16.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4872 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1959 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/4709 Kapazitätsgrenze der Bereitschaftspolizei Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Gewerkschaft der Polizei beklagt eine hohe Frustration der Beamten in Potsdam und kritisiert die zunehmende Überlastung der brandenburgischen Bereitschaftspolizei. Die in den vier Einsatzhundertschaften eingesetzten Beamten seien jedes Wochenende unterwegs. Vielfach würden auch angekündigte freie Tage gestrichen, so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft, Andreas Schuster. Die insgesamt 600 Beamten der Bereitschaftspolizei werden zumeist bei Demonstrationen, Großveranstaltungen oder zu Kontrollen in der Grenzregion angefordert, zumeist aber bei Fußballspielen, in denen Ausschreitungen befürchtet werden. Einsätze in Stadien würden mittlerweile 80 Prozent der Sonderschichten ausmachen. Frage 1: Wie viele freie Tage haben die Bereitschaftspolizisten derzeit in Brandenburg ? zu Frage 1: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach § 3 der Brandenburgischen Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug (BbgAZVPFJ) für die Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten grundsätzlich 40 Stunden. Darüber hinaus wurde im Polizeibereich durch die Einrichtung von Jahresarbeitszeitkonten der Wochenbezug durch einen Jahresbezug ersetzt, wonach für 2016 eine Jahresarbeitszeit in Höhe von 2.024 Stunden zu erbringen ist. Die gesamte darüber hinaus verbleibende Zeit steht als Freizeit zur Verfügung. Außerdem sind von der Jahresarbeitszeit die Feiertage sowie individuelle Tage für Erholungs- und Zusatzurlaub abzuziehen . Die Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei versehen Dienst zu unregelmäßigen Zeiten (§ 10 BbgAZVPFJ), d. h. die Einteilung zum Dienst erfolgt bedarfsweise entsprechend dienstlicher Erfordernisse im Rahmen der festgeschriebenen Jahresarbeitszeit. Frage 2: Wie viele freie Tage sind den Beamten in diesem Jahr bereits gestrichen worden? zu Frage 2: Von den sich aus Frage 1 ergebenden freien Tagen, sind keine Tage gestrichen worden. Frage 3: Wie viele Sonderschichten gab es bereits bei der Bereitschaftspolizei in diesem Jahr (in Tagen)? zu Frage 3: Keine. Dem Wortsinn nach sind Sonderschichten zusätzliche Arbeitsschichten . Wie zu den Fragen 1 und 2 bereits ausgeführt, erfolgt die Aufgabenbewältigung der Bereitschaftspolizei im Dienst zu unregelmäßigen Zeiten, wobei die jährlich zu erbringenden Stunden durch die festgeschriebene Jahresarbeitszeit festgelegt werden. Dadurch ist eine äußerst flexible Absicherung der Aufgaben nach den dienstlichen Erfordernissen und im Rahmen der festgeschriebenen Jahresarbeitszeit gewährleistet. Frage 4: Wie erklärt die Landesregierung die Erhöhung der durchschnittlichen Krankheitstage bei der Bereitschaftspolizei i. H. v. 38 Tagen im Jahr? Frage 5: Welches Personalkonzept hat die Landesregierung, um die drohende Erschöpfung der Bereitschaftspolizei aufzuhalten? zu den Fragen 4 und 5: Bei der Bereitschaftspolizei hat weder eine Erhöhung der durchschnittlichen Krankheitstage i.H.v. 38 Tagen stattgefunden, noch liegt der durchschnittliche Krankenstand bei 38 Tagen. Hinsichtlich des tatsächlichen Krankenstandes wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1509 (Landtagsdrucksache 6/3808) der Abgeordneten Björn Lakenmacher, Sven Petke und Steeven Bretz verwiesen. Demnach liegt der durchschnittliche Krankenstand der Bereitschaftspolizei sogar deutlich unter dem Krankenstand der Polizei insgesamt. Eine „drohende Erschöpfung der Bereitschaftspolizei“ ist anhand des Krankenstandes nicht ersichtlich und die Erarbeitung eines darauf ausgerichteten Personalkonzepts damit entbehrlich.