Datum des Eingangs: 12.08.2016 / Ausgegeben: 17.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4873 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1924 der Abgeordneten Britta Müller der SPD-Fraktion Drucksache 6/4648 Versorgungsforschung (Kranken- und Gesundheitsversorgung) in Brandenburg – Status quo - Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Vor dem Hintergrund der demografischen, der medizinisch-technischen und ökonomischen Entwicklung einerseits und berechtigten Qualitätserwartungen der Bürger anderseits stellt sich die Frage, welche Instrumente geeignet sind, die Versorgungsstrukturen so zu gestalten, dass sie zukünftig eine hochwertige Versorgung für alle sicherstellt. Um ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen , insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen des Landes sicherzustellen , müssen daher vorhandene Strukturen überprüft und bedarfsgerecht umgebaut werden. Es stellt sich die Frage, wie eine angemessene Anpassung zwischen Versorgungsbedarfen der Bevölkerung und den Strukturen des Versorgungssystems gefunden, gesichert und nachhaltig etabliert werden können. Die Versorgungsforschung , ein grundlagen- und anwendungsorientiertes fachübergreifendes Forschungsgebiet, widmet sich diesen Fragen. Wie der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen bereits 2002 konstatierte, kann nur eine starke Versorgungsforschung Antworten auf die wichtigen Fragen der Gesundheitsversorgung geben und unterstreicht somit deren Notwendigkeit. Frage 1: Aus welchen Quellen speist sich die Beschreibung und Vorhersage zur Versorgungssituation in Brandenburg? zu Frage 1: Im gegliederten und selbstverwalteten System der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten für die Versorgung. So ist die ambulante vertragsärztliche/-psychotherapeutische Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen durch schriftliche Verträge der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Verbänden der Krankenkassen so zu regeln, dass eine ausreichende , zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemeinen Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist (§ 73 Abs. 2 SGB V). Die hierfür maßgebenden "Richtlinien über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Über- und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung" bilden die Rechtsgrundlage zur Steuerung der ambulanten medizinischen Versorgung durch die Selbstverwaltungspartner (Kassenärztliche Vereinigung und gesetzliche Krankenkassen) unter den o.g. Kriterien. Sie dienen der einheitlichen Anwendung der Verfahren bei der Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkungen auf Grund von Über- und Unterversorgung. Die Sicherstellung der stationären Versorgung im Rahmen der Krankenhausplanung und Investitionsprogramme hingegen wird vom Land wahrgenommen (§ 6 Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG sowie Krankenhausgesetze der Länder). Die Versorgung erfolgt durch Krankenhäuser , die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind (zugelassene Krankenhäuser nach § 108 SGB V). Die Entscheidung hierüber trifft das Land. Ziel der Zulassung ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung (§ 1 KHG). Die zwischen dem Krankenhausträger und den Landesverbänden der Krankenkassen vereinbarten Pflegesätze sind von den Landesbehörden zu genehmigen (§ 18 Abs. 5 KHG). Für die bedarfsgerechte Versorgung mit stationären Leistungen hat das Land einen Krankenhausplan aufzustellen. Ziel der Krankenhausplanung ist die Sicherstellung des von stationären Einrichtungen zu erbringenden medizinisch notwendigen Bedarfs unter Beachtung der Grundsätze der bürgernahen und wirtschaftlichen Versorgung. Die stationäre Versorgung ist im engen Kontext mit der gesamten Sicherstellung der medizinischen Versorgung zu sehen. Sowohl für die ambulante als auch für die stationäre Versorgung gilt, dass Erkenntnisse aus der Versorgungsforschung in die Planungsparameter einfließen. Versorgungsforschung untersucht die Strukturen und Prozesse des Gesundheitssystems unter Alltagsbedingungen. Forschungsgegenstand können zum Beispiel sein: die Verordnung von Arznei-, Hilfs- und Heilmitteln, die Qualität der Versorgung mit diagnostischen und therapeutischen Methoden oder der Nutzen und die Risiken des Einsatzes von medizinischen Geräten. Die Versorgungsforschung dient der gesundheitspolitischen Steuerung und ermöglicht Entscheidungen über Versorgungsleistungen auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Unter anderem beteiligen sich das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Deutsche Rentenversicherung, der GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. an verschiedenen Projekten im Rahmen der Versorgungsforschung . Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurden die Regelungen zur Datentransparenz (§§ 303a ff SGB V) neu konzipiert und mit der Datentransparenzverordnung (DaTraV) konkretisiert. Damit wird nun auch die Datengrundlage für die Versorgungsforschung verbessert. Künftig können die Daten aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) auch zu Zwecken der Versorgungsforschung und der Weiterentwicklung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung genutzt werden. Diese Daten werden von einer Datenaufbereitungsstelle auf Bundesebene pseudonymisiert gespeichert und aufbereitet. Die Aufgaben dieser Stelle werden vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) wahrgenommen. Zugriff auf die Daten erhalten neben den Partnern der Selbstverwaltung und den Leistungserbringerorganisationen zum Beispiel auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das Institut des Bewertungsausschusses und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten . Mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV- FQWG) wurde die vorhandene Datenbasis zudem um eine regionale Auswertungs- möglichkeit erweitert. Auch das nach den Regelungen des GKV-FQWG neu zu gründende Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen wird verstärkt sog. Routinedaten (z.B. Abrechnungs- und Leistungsdaten) zur Erhebung und Darstellung der Versorgungsqualität nutzen. Diese Routinedatennutzung soll insbesondere dazu dienen, ohne zusätzlichen Dokumentationsaufwand Qualitätsdefizite möglichst frühzeitig zu erkennen und mit gezielten Qualitätssicherungsmaßnahmen gegensteuern zu können. Auf Landesebene liegen Daten zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Brandenburg aus dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vor. Bei den ärztlichen und zahnärztlichen Reihenuntersuchungen bei Kita-Kindern, Einschulungskindern sowie Schülerinnen und Schülern der 10. Klassen werden in geringem Umfang auch Daten zur gesundheitlichen Versorgung registriert, z.B. Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen, Zahnbehandlungen. Mit dem GKV- Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der G-BA den Auftrag, neue Versorgungsformen , die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte , die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die Förderbekanntmachung ist am 8. April 2016 auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht worden und somit in Kraft getreten. Das gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V ist nicht zuständig für die Entscheidung über Anträge für den Innovationsfonds . Dennoch werden das MASGF und einzelne Partner aus dem gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V mit der Bitte um Unterstützung von einzelnen Projektträgern angefragt. Laut der Förderbekanntmachung des G-BA sind alle rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und Personengesellschaften antragsberechtigt. Das Land Brandenburg hat selbst keinen Antrag gestellt. Gleichwohl unterstützt das gemeinsame Landesgremium innovative Vorhaben und Projekte, die auf eine Überwindung von sektoralen Betrachtungen abzielen. Frage 2: Welche wissenschaftliche Weiterentwicklung, Begleitung der Umsetzung und Evaluation von Versorgungskonzepten gibt es in Brandenburg und von wem werden sie durchgeführt? zu Frage 2: In der Sitzung des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V wurde am 15. Dezember 2015 einstimmig beschlossen, die Bewerbung des sektorenübergreifenden „Modellvorhabens Templin" um eine Förderung aus dem Innovationsfonds zu unterstützen. Projektpartner dabei sind die Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, das Sana Krankenhaus Templin sowie die Barmer GEK und die AOK Nordost. Im Fokus steht eine bedarfsgerechte Anpassung der medizinischen Versorgungsangebote an die sich verändernde regionale Nachfrage. Dem Projektträger - Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) - wurde ein entsprechender Antrag vorgelegt. In der o.g. Sitzung des gemeinsamen Landesgremiums ist auch das Thema Notfallversorgung als Schwerpunktthema für das Jahr 2016 festgelegt worden. Verschiedene Partner aus dem gemeinsamen Landesgremium werden sich mit einer Versorgungsforschungsstudie am Innovationsfonds beteiligen und so einen Beitrag leisten, die Zukunftsfähigkeit der Notfallversorgung im Land Brandenburg zu gewährleisten. Die Studie dient der Abbildung der bisherigen Notfallversorgung im Land Brandenburg, soll Verzahnungen und Potenziale herauskristallisieren und der Verbesserung der sektorenübergreifenden Notfallversorgung dienen. Das Förderverfahren für den Antrag „Versorgungsforschung“ ist zweistufig angelegt. In einer ersten Stufe ist dem DLR eine Projektskizze für den Antrag der Versorgungs- forschung in elektronischer Form vorzulegen. Dieser Antrag wird dann gemäß Förderbekanntmachung einer Prüfung auf Vollständigkeit unterzogen. Nach einer Kurzbegutachtung des Expertenbeirates und Erstellung von Kurzgutachten sowie Empfehlung zur Förderentscheidung (Frist i. d. R. 6 Wochen) entscheidet der Innovationsausschuss über die Förderung eines Antrags auf Grundlage der gesetzlichen Förderkriterien sowie Kriterien und Anforderungen aus der jeweiligen Förderbekanntmachung und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Expertenbeirats. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzierungen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die eingegangenen Anträge werden dann unter Einbeziehung des Expertenbeirats des Innovationsausschusses nach den Förderkriterien bewertet. Nach abschließender Antragsprüfung entscheidet der Innovationsausschuss vermutlich Ende des Jahres 2016 über eine Förderung. Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und ausschließlich im Verantwortungsbereich des vom Bund beauftragten G-BA und des Projektträgers DLR liegt, können - nicht zuletzt wegen des laufenden Antragsverfahrens - keine weiteren Aussagen getätigt werden, dies gilt auch für Details zum finanziellen Umfang der Projekte. Frage 3: Gibt es entsprechende Forschungseinheiten bzw. Forschungsverbünde zur Versorgungsforschung in Brandenburg? Wenn ja, Welche? (nach Institutionen und Schwerpunkt) zu Frage 3: Eine Abfrage des um Zuarbeit bei der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage gebetenen MWFK bei den Hochschulen hat ergeben, dass es in Brandenburg zurzeit keine speziellen Forschungseinheiten oder Forschungsverbünde zur Versorgungsforschung gibt. Auch an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen gibt es solche Einheiten und Verbünde nicht. Im Rahmen des Gesundheitscampus gibt es erste Ansätze, Verbünde zur Versorgungsforschung aufzubauen. Zu der beabsichtigten Versorgungsforschungsstudie zum Thema Notfallversorgung siehe Antwort zu Frage 2. Frage 4: Gibt es Interdisziplinäre Forschungsverbünde zwischen klinischer- und Versorgungsforschung in Brandenburg? Wenn ja, Welche? zu Frage 4: Es gibt keine interdisziplinären Forschungsverbünde zwischen klinischerund Versorgungsforschung in Brandenburg. Frage 5: Gibt es laufende bzw. abgeschlossene Projekte zu Versorgungsforschung in Brandenburg und wenn ja welche (Projektvorhaben und Träger sowie Finanzierung )? zu Frage 5: Von den Hochschulen im Land Brandenburg wurden auf Abfrage die folgenden Projekte zur Versorgungsforschung gemeldet: 1. Projekte der Technischen Hochschule Wildau: a. Softwarepaket zur elektronischen retrospektiven Datenerhebung und automatisierten Berichterstellung zu Morbus Cushing (abgeschlossen 2012, Kooperation mit dem Endokrinologikum Berlin), Finanzierung durch Novartis Pharma GmbH Berlin, b. Im Rahmen von Abschlussarbeiten und kleineren Projekten: Untersuchung der Behandlung von MS-Patienten, Kooperationspartner: Neurologie und Klinische Neurophysiologie Teupitz, c. Companion Diagnostics / Theranostics von Wachstumshormonstörungen basierend auf dem SOCS2-Komplex (mehrere Projekte, die in Teilen Aspekte der Versorgungsforschung aufweisen), Zusammenarbeit mit verschiedenen endokrinologischen Praxen, Finanzierung durch die Pharmahersteller Novartis, Ipsen und Pfizer sowie Förderung aus dem STAFF-Programm (EFRE) des Landes Brandenburg. 2. Projekte der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (laufende Projekte): a. ZfRV-Projektstudie Berufliche Perspektiven für Absolventen der pflegewissenschaftlichen Studiengänge, b. GPPLEN-Studie „Osteuropäische Pflegehilfen contra deutsche Gesundheitspolitik. 3. Projekte der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) (laufende Projekte, interne Forschungsförderung Medizinischen Hochschule Brandenburg aus den Jahren 2014-2017): a. Interdisziplinäre Versorgung von Patienten mit thorakalen Aortenaneurysmen - Integrierter Versorgungsforschungsansatz der Trägerkliniken der MHB - Aufbau einer Datenbank und eines Registers (Prof. Albes, Buschmann), b. Aufbau einer standortübergreifenden multizentrischen chirurgischen Tumorgewebedatenbank (Herrmann, Prof. Mantke), c. Molekulare Schnellanalysesysteme zur Vor-Ort Diagnostik von Carbapenemresistenten Keimen (Prof. Hufert), d. Pharmakokinetik von Antidepressiva und Antipsychotika über die Lebensspanne (Dr. Faltraco), e. Wirkung der Modellprojekte der psychiatrischen Versorgung nach §64b SGB-V auf die Lebenskontinuität der älteren Patienten (Prof. Heinze), f. Etablierung einer Probanden-Datenbank für geriatrische Psychopharmakologie (Dr. Faltraco), g. Malignes neuroleptisches Syndrom als UAW von Psychopharmaka / Auswertung der Daten des AMSP-Projektes (Prof. Heinze), h. Vergleichende Studie zum Zeiterleben bei psychiatrischen Patienten, Schwerpunkt Abhängigkeitserkrankungen im Alter (Prof. Heinze), i. Chronotypverteilung bei psychiatrischen Differentialdiagnosen und unterschiedlichen Altersgruppen (Prof. Heinze), j. Vaskulitis Register Brandenburg und Biobank (Dr. Jacobi), k. Aspirin-Resistenz vor koronarer Bypass-Operation und Einfluss auf postoperative Komplikationen (Prof. Albes), l. Brandenburg Enhance Activity Onset after pulmonary vein isolation – BE-ACTION Study (Prof. Butter), m. Medizin des Alterns – Aufbau einer Gewebebank (Dr.Hirschmann, Dr. Harder), n. Etablierung einer interdisziplinären Forschergruppe für Metaforschung in der Chirurgie (‚Meta-research in Surgery‘), ggf. mit Möglichkeit der Gründung eines An- Institutes (Prof. Mantke), o. Defibrillator-Austausch bei betagten Patienten / Octogenarians (Prof. Ritter), p. PREDARF (PREoperative Detection of Age Related Factors): „Influence of sarcopenia and catabolic state on outcome in frail patients undergoing aortic valve replacement – a pilot study” (Prof. Albes), q. Verbesserung der Immunantwort im Alter – Impfung in Verbindung mit einem strukturierten Bewegungs- und Diätprogramm vs. Impfung allein (Dr. Dammermann, Prof. Lüth), r. E-therapy in einem Flächenversorgungsgebiet in der Kinder- und Jugendpsychiatrie : Machbarkeit und Patientenzufriedenheit (Prof. Kölch), s. Qualitätssicherung mit DRG Routinedaten (Prof. Mantke), t. Versorgungsqualität in der Chirurgie von Tumorpatienten aus dem Tumorzentrum des Landes Brandenburg (Prof. Mantke), u. SILAP-Study (in Zusammenarbeit mit dem An-Institut für Qualitätssicherung in der operativen Medizin der Otto von Guericke Universität Magdeburg) - Versorgungssicherheit im Rahmen von Single-Port-Eingriffen (Prof. Mantke), v. Projekt zur Sepsis-Frühdiagnostik bei nicht intensivpflichtigen Patienten in Kooperation mit IHP Frankfurt Oder (Prof. Mantke), w. Telemedizinische Bewegungsanalyse bei Patienten nach Knieprothesenimplantation (Prof. Becker), x. REDUMIM (REDUction of Myocardial Infarction Mortality) Reduktion der Herzinfarktsterblichkeit im Land Brandenburg (Analyse der Todesfälle durch Herzinfarkt im letzten Jahr und je nach Analyse Entwickeln von Verbesserungen), Finanzierung durch Sana Herzklinikum Cottbus, Studienleiter Prof. Ritter. 4. Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Gesundheitsregion der Zukunft Nordbrandenburg - FONTANE“ (laufendes Projekt, Hasso-Plattner-Institut Potsdam als Entwicklungspartner , Immanuel Klinikum Bernau, Herzzentrum Brandenburg und Kardionetz Brandenburg e.G. sowie weitere stationäre und ambulante Einrichtungen zur hausärztlichen und kardiologischen Betreuung u.a. in Brandenburg als medizinische Anwendungspartner, Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg als assoziierter Partner). Das Projekt zielt auf die Verbesserung der Betreuungsqualität für Herz- Kreislauf-Erkrankte im strukturschwachen ländlichen Raum durch den Einsatz moderner Informationstechnologien ab. 5. StrokeBack Projekt, Entwicklung eines telemedizinischen Systems zur ambulanten Unterstützung von Schlaganfallpatienten, (abgeschlossen 2014, u.a. IHP-Leibniz- Institut für innovative Mikroelektronik, Brandenburg Klinik Bernau bei Berlin, Universität Potsdam, University of Pannonia, University of Southampton, Research for Science , Art and Technolgy LTD); Förderung im Rahmen des 7. EU- Forschungsrahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration . Frage 6: Existiert eine entsprechende Projektdatenbank zur Versorgungsforschung in Brandenburg? zu Frage 6: Eine solche Projektdatenbank existiert in Brandenburg nicht. Frage 7: Gab es in der Vergangenheit länderübergreifende Initiativen und Projekte zur Versorgungsforschung? zu Frage 7: Am 1. Juli 2016 trat der Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Einrichtung und den Betrieb eines gemeinsamen klinischen Krebsregisters in Kraft. Die Nutzung der in diesem Zusammenhang erhobenen Daten hat eine hohe Relevanz für die Versorgungsforschung. Zum Teil sind die unter Antwort Nr. 5 aufgeführten Projekte länderübergreifend. Frage 8: Welche Forschungsprogramme zur Versorgungsforschung gibt es derzeit und welche Brandenburger Institutionen beteiligen sich daran? zu Frage 8: 1. Fachprogramm Gesundheitsforschung des BMBF und des BMG Das gemeinsam vom BMBF und BMG getragene Fachprogramm Gesundheitsforschung umfasst sechs Aktionsfelder, darunter auch das Aktionsfeld Versorgungforschung mit dem Aktionsplan Versorgungsforschung. Laufende Förderprogramme: a. Förderung von Versorgungsstudien II (gefördert werden 32 Projekte in drei Modulen – Brandenburger Institutionen wurden nicht gefördert) b. Verbundprojekt: Verbesserung der Versorgungsforschung in der Akutmedizin durch den Aufbau eines nationalen Notaufnahmeregisters (keine Beteiligung von Brandenburger Institutionen) c. Förderung gendersensibler Studien in der Präventions- und Versorgungsforschung – Förderinitiative „Gesund – ein Leben lang“ Ausgeschriebene Förderprogramme a. Gesundheitsforschung – Forschung in der Palliativversorgung – Projekte des wissenschaftlichen Nachwuchses b. Gesundheitsforschung – Klinische Studien mit hoher Relevanz für die Versorgung älterer und hochaltriger Patienten c. Medizintechnik (Förderung der Gesundheitswirtschaft) 2. Innovationsfonds – Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung (Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss) - Inwiefern sich Brandenburger Institutionen an den aktuell ausgeschriebenen Forschungsprogrammen beteiligen werden, ist (mit Ausnahme der in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen Projekte) nicht im Detail bekannt. 3. Fachprogramm Medizintechnik - Das BMBF hat zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem BMG unter Beteiligung von Industrie und Wissenschaft sowie Leistungserbringern und Kostenträgern im Gesundheitswesen den ressortübergreifenden nationalen Strategieprozess Innovationen in der Medizintechnik durchgeführt. Am 31.05.2016 wurde im Ergebnis dazu das neue Förderfachprogramm Medizintechnik „Patientenversorgung verbessern – Innovationskraft stärken “ vorgestellt (s.a. www.bmbf.de/pub/Patientenversorgung.pdf). In dem Fachprogramm sind fünf Handlungsfelder mit verschiedenen Themenschwerpunkten und Fokusthemen beschrieben. Versorgungsrelevante Fragestellungen sind sowohl für themenspezifische Maßnahmen als auch für zielgruppenspezifische Fördermaßnahmen von Bedeutung. Das Programm ist auf eine Laufzeit von zehn Jahren angelegt. Aktuelle Ausschreibungen (Stand 05.08.2016) sind: o Medizintechnische Lösungen für eine digitale Gesundheitsversorgung vom 07.07.2016 o KMU innovativ Medizintechnik vom 21.07.2016 o Neue Elektroniksysteme für intelligente Medizintechnik (Smart Health) vom 25.07.2016.