Datum des Eingangs: 12.08.2016 / Ausgegeben: 17.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4874 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1941 der Abgeordneten Kristy Augustin und Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/4690 Brandenburger Mittelabruf aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Rahmen des Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung " stehen dem Land Brandenburg für die Jahre 2015 - 2018 15.597.452 Euro aus Bundesmitteln für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr zur Verfügung. Die Mittel hätten ursprünglich bis zum 30. Juni 2016 bewilligt werden müssen. Wie der Presse zu entnehmen war ist diese Frist offenbar verlängert worden. Vorbemerkung: Gemäß dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 bis 2018 (Ausbau U3) hätte nach der ursprünglichen Planung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine vollständige Bewilligung der Investitionsmittel bis zum 30.06.2016 erfolgen müssen. Die bis zu diesem Zeitpunkt nicht bewilligten Mittel sollten dann auf die Bundesländer umverteilt werden. Mit Beschluss in der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 25.02.2016 baten alle Bundesländer um eine Verlängerung der Frist für die Bewilligungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 bis 2018 und der Folgefristen um ein Jahr bis zum 30.06.2017. Hintergrund dieses Beschlusses waren die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen einschließlich der Aufgabe, Flüchtlingskindern Zugang zu Kindertagesbetreuungsangeboten zu ermöglichen. Der damit verbundene zeitliche Aufwand hatte in allen Bundesländern zu Verzögerungen bei den Bewilligungen von Investitionsvorhaben beim U3-Ausbau geführt, sodass deshalb Anpassungen der Modalitäten des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 bis 2018 erforderlich waren. Die Bundesregierung ist dem Wunsch der Bundesländer gefolgt und hat das „Gesetz über Finanzhilfen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder“ (KitaFinHG) dahingehend geändert, dass Bewilligungen der Investitionsmittel durch die Bundesländer bis zum 30.06.2017 ausgesprochen werden können. Angepasst wurden auch die darauf aufbauenden Fristenregelungen für die Mittelabrufe, die Vorlage der Verwendungsnachweise und Berichte sowie die Termine für das Monitoring. Infolge dessen wurde auch geregelt, dass das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ ebenfalls erst ein Jahr später, mit Ablauf des Jahres 2021, aufgelöst wird (Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz - KBFG)1. Frage 1: In welcher Höhe sind im Land Brandenburg Mittel aus dem genannten Investitionsprogramm bewilligt worden? zu Frage 1: Dem Land Brandenburg stehen insgesamt 15.597.452 EUR für Bewilligungen zur Verfügung. Bis Ende Juni 2016 sind durch den durch das Land beauftragten Geschäftsbesorger, die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), 11.048.082,29 EUR bewilligt worden. Frage 2: Welche Gründe sieht die Landesregierung, dass Mittel gegebenenfalls nicht in der vollen verfügbaren Höhe bewilligt worden sind? zu Frage 2: Die noch nicht bewilligten Mittel in Höhe von 4.549.369,71 EUR sind vollständig durch Anträge untersetzt und werden fortlaufend durch die ILB bewilligt. Verzögerungen ergeben sich durch längere Bearbeitungszeiten von notwendigen Stellungnahmen oder Genehmigungen, wie zum Beispiel baufachlichen Prüfungen. Frage 3: In welcher Höhe sind im Land Brandenburg Mittel aus dem genannten Investitionsprogramm bereits abgerufen worden? zu Frage 3: Mittelabrufe durch die Maßnahmenträger sind seit Januar 2016 und bis Ende Dezember 2019 bei der ILB möglich. Bis zum 27.07.2016 sind 1.000.000 EUR abgerufen worden. 1 siehe: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 14. Juli 2016