Datum des Eingangs: 12.08.2016 / Ausgegeben: 17.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4883 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1936 des Abgeordneten Dr. Rainer van Raemdonck der AfD-Fraktion Drucksache 6/4685 Abschiebehemmnis ärztliches Attest? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Asylbewerber mit einem Duldungsstatus sind per Stichtag 30.06.2016 in Brandenburg registriert? zu Frage 1: Zum Stichtag 30.06.2016 waren laut Ausländerzentralregister (AZR) 4.506 Ausländerinnen und Ausländer in Besitz einer Duldung. Frage 2: Wie viele Asylbewerber haben aufgrund eines Attestes den Status der Duldung erlangt (Bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Fallzahlen sowie nach Herkunftsländern aufschlüsseln)? zu Frage 2: Zum Stichtag 30.06.2016 wurden laut AZR 6 Ausländerinnen und Ausländer aus medizinischen Gründen im Land Brandenburg geduldet. Die gesonderte Erfassung und eine statistische Ausweisung dieses Duldungsgrundes im AZR sind allerdings erst seit kurzer Zeit möglich. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Nacherfassung des Bestandes erst begonnen hat. Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl der Personen Herkunftsland Potsdam 2 Albanien Potsdam 1 Pakistan Potsdam 1 Russische Föderation Potsdam 1 Serbien Potsdam 1 Türkei Frage 3: Welche Krankheitsbilder sind als Grund für solche ärztliche Atteste angegeben ? zu Frage 3: Anlässe für die Untersuchungsaufträge an den öffentlichen Gesundheitsdienst sind in diesen Fällen meist psychiatrische Fragestellungen (Depression, posttraumatische Belastungsstörung, Suizidgefährdung, Schizophrenie u. a.), ferner auch somatische Störungen wie schwere Herzinsuffizienz und Niereninsuffizienz. Frage 4: Wie viele Amtsärzte sind regelmäßig mit der Prüfung ärztlicher Atteste, insbesondere psychiatrisch begründeter, für Asylbewerber beschäftigt? zu Frage 4: Nach § 2 Abs. 4 Satz 2 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes obliegt einer Fachärztin oder einem Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen (Amtsärztin oder Amtsarzt) die Leitung des Gesundheitsamtes. Das bedeutet, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt jeweils eine Amtsärztin oder ein Amtsarzt tätig ist. Mit der Begutachtung sind neben den Amtsärztinnen und Amtsärzten verschiedene Fachärzte in den Gesundheitsämtern, insbesondere im Bereich des Amtsärztlichen Dienstes sowie des Sozialpsychiatrischen Dienstes, beschäftigt. Die genaue Zahl der Prüfungen liegt der Landesregierung nicht vor. Frage 5: Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die entsprechenden Prüfverfahren (Bitte aufschlüsseln nach Krankheitsbild)? zu Frage 5: Der zeitliche Untersuchungsumfang variiert je nach Krankheitsbild (Depression , posttraumatische Belastungsstörung, Suizidgefährdung u. a.). Die Untersuchungszeit wird weiterhin durch die Sprachbarriere und die damit einhergehende Dolmetscherleistung beeinflusst. Angaben über den genauen Zeitumfang liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 6: Bei wie vielen Asylbewerbern mit Duldungsstatus wurde eine Abschiebung aufgrund einer Gesundung durchgeführt? zu Frage 6: Der Landesregierung liegt keine statistische Übersicht vor, wie viele Rückführungen aufgrund einer Gesundung und damit Wegfall des Duldungsgrundes durchgeführt wurden.