Datum des Eingangs: 12.08.2016 / Ausgegeben: 17.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4885 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1950 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/4700 Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegen Bandenkriminalität bilden Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg haben es mit immer flexibler agierenden ausländischen Banden zu tun. Um Bandenkriminalität effektiver aufklären zu können, fordert die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) jetzt die zentrale Zuständigkeit im Land für den Bereich grenzüberschreitender Kriminalität für sich. Man habe 2015 „knapp 500 Verfahren gegen 649 Beschuldigte eingeleitet, darunter bildeten 470 polnische und 69 litauische Staatsbürger die größten Gruppen.“ (MOZ vom 29.06.2016). Im gleichen Zeitraum seien 305 Personen verurteilt worden, davon 176 zu Haftstrafen mit Bewährung und 81 zu Strafen ohne Bewährung. Frage 1: Warum wurde die Verfolgung grenzüberschreitender Kriminalität nicht bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) konzentriert? zu Frage 1: Mit der Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz und für Europaangelegenheiten vom 21. Dezember 2001 (JMBl. 2002 S. 20) wurde die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gemäß § 143 Absatz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes zur Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Geldwäsche bestimmt. Um auf das Phänomen der grenzüberschreitenden Kriminalität besser reagieren zu können, ist mit Allgemeiner Verfügung vom 11. November 2013 (JMBl. 2014 S. 14) die Zuständigkeit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) auf die Bekämpfung der grenzüberschreitenden bandenoder gewerbsmäßig begangenen Eigentumskriminalität erweitert und der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg ermächtigt worden, hierzu nähere Einzelheiten festzulegen. Mit Rundverfügung vom 17. Februar 2014 hat der Generalstaatsanwalt den Umfang der Zuständigkeitserweiterung näher konkretisiert: Danach ist die Schwerpunktstaatsanwaltschaft unmittelbar zuständig bei Eigentumsdelikten mit Kraftfahrzeugen als Tatgegenstand, soweit sich aus den Tatumständen Anhaltspunkte für eine grenzüberschreitende banden- oder gewerbsmäßige Begehung ergeben. Im Übrigen – z. B. bei Wohnungseinbrüchen – ist die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für die grenzüberschreitenden banden- oder gewerbsmäßig begangenen Straftaten zuständig, wenn im Einzelfall eine entsprechende Zuweisung des Verfahrens durch den Generalstaatsanwalt erfolgt. Aufgrund der Entwicklungen im Bereich der grenzüberschreitenden Bandenkriminalität prüft der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg derzeit auf Anregung des Leitenden Oberstaatsanwalts in Frankfurt (Oder) und in Abstimmung mit dem Justizminister, ob und inwieweit die unmittelbare Zuständigkeit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft über den Bereich des Kfz- Diebstahls hinaus auf andere Bereiche der Eigentumskriminalität erweitert werden soll. Frage 2: In welchem Zeitrahmen kann sich das ändern? zu Frage 2: Für die Dauer der Prüfung gibt es keine Vorgabe. Frage 3: Welche personelle Aufstockung wird dazu benötigt? zu Frage 3: Eine Aussage über einen eventuellen Personalmehrbedarf ist erst nach Abschluss der Prüfung möglich. Frage 4: Inwieweit arbeiten die Strafermittlungsbehörden im Land mit dem länderübergreifenden SIENA-System? zu Frage 4: Bei SIENA (Secure Information Exchange Network Application) handelt es sich um ein von Europol entwickeltes Nachrichtenaustauschsystem für die Mitgliedstaaten , Drittstaaten bzw. -stellen im Sinne von Europol sowie Europol selbst. SIENA dient dem schnellen, sicheren und anwenderfreundlichen Austausch operativer und strategischer kriminalitätsbezogener Erkenntnisse. In Deutschland wird SIE- NA bisher nur von Bundesbehörden wie dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei für die Kommunikation mit Europol genutzt. Darüber hinaus finden gegenwärtig zwei Pilotversuche zur Nutzung in anderen Bundesländern statt. Im Ergebnis dieser Pilotierungen wird darüber entschieden, ob das System zur regulären Nutzung an die Bundesländer übergeben werden kann. Ergänzend wird auf die schriftliche Antwort der Landesregierung auf die mündliche Anfrage der AfD-Fraktion, Abgeordneter Thomas Jung, in der Fragestunde der 30. Sitzung des Landtages Brandenburg am 9. Juni 2016 Bezug genommen (Plenarprotokoll 6/30 vom 9./10. Juni 2016, S. 2916, Frage 558).