Datum des Eingangs: 12.08.2016 / Ausgegeben: 17.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4886 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1977 der Abgeordneten Andrea Johlige Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4742 Nachfrage: Entstandene Schäden und Kosten durch Manöver der Bundeswehr Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Am 5. Juni 2015 fuhren ca. 180 Fahrzeuge der Bundeswehr, ein Großteil davon Schützenpanzer auf Ketten, bei einem Manöver durch Brandenburg. Auf ihrem Weg über die A9, A10, B5, L17 und B102 in die Colbitz -Letzlinger Heide (Sachsen-Anhalt) verursachten sie dabei laut Medienberichten erhebliche Schäden am Straßenbelag sowie an Bordsteinen und Verkehrsinseln. Frage 1: Ist mittlerweile die genaue Summe der Kosten bekannt, die die Beseitigung der Schäden, die durch die Bundeswehr bei ihrem im Juni 2015 durchgeführten Manövers verursacht wurden? Wenn ja, in welcher Höhe wurden die Kosten verursacht ? Wenn nein, auf welche Kostenhöhe beläuft sich die aktuelle Schätzung? zu Frage 1: Die mit Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 903 genannte Kostenschätzung ist weiterhin aktuell. Frage 2: Welcher zeitliche Aufwand ist den MitarbeiterInnen des Landes und der Kommunen für die Erfassung der Schäden und die Beauftragung der Beseitigung entstanden? zu Frage 2: Die zeitlichen Aufwendungen für das Erfassen und Dokumentieren der Schäden wurden in der Antwort zu Frage 2b der Kleinen Anfrage Nr. 903 benannt. Der Gesamtaufwand innerhalb der Verwaltung für Bearbeitung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, da derzeitig noch Ausschreibungsunterlagen erstellt werden. Frage 3: Sind die Schäden mittlerweile beseitigt bzw. bis wann werden voraussichtlich die entstandenen Schäden beseitigt werden können? zu Frage 3: Zum Stand der Schadensbeseitigung verweise ich auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage Nr. 1354. Die Instandsetzungsmaßnahmen sind sehr kleinteilig und somit sehr zeitaufwendig, was die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen betrifft. Die Beseitigung der Schäden ist weiterhin für 2016 vorgesehen. Schäden , die die Verkehrssicherheit beeinträchtigten, wurden sofort beseitigt. Frage 4: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung über die in Drs. 6/3414 genannten , ergriffen, um bei künftigen derartigen Marschübungen die Schäden an der Stecke so gering wie möglich zu halten? Welche Maßnahmen sind noch in Planung? zu Frage 4: Hier verweise ich auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Nr. 1354 bzw. auf die Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage Nr. 720. Im Rahmen der genehmigungspflichtigen Marschübungen werden durch den Landesbetrieb Straßenwesen darüber hinaus die örtlich zuständigen Straßenmeistereien zusätzlich in das Anhörverfahren einbezogen und geeignete Strecken vorgeschrieben. Bei besonders breiten Transporten wird das Auslegen von Stahlschutzmatten und Kanthölzern zum Schutz der Gehwege und Borde angeordnet. Die Durchfahrtsbreiten müssen vorher geprüft werden, die Transporte sind mit größter Vorsicht und angemessener Geschwindigkeit durchzuführen. Dialoge mit dem Logistikzentrum der Bundeswehr in dieser Richtung wurden durchgeführt, weitere Gespräche sind geplant. Frage 5: Wurden die durch die Beseitigung der Schäden verursachten Kosten der Bundeswehr bereits in Rechnung gestellt? In welcher Höhe erfolgten wann Zahlungen der Bundeswehr an wen zur Begleichung der Beseitigung der für das Manöver im Juni 2015 bzw. der durch den Verlegungsmarsch im November 2014 entstandenen Kosten? zu Frage 5: Der entstandene Sachschaden wurde dem Grunde nach gegenüber der Bundeswehr geltend gemacht. Die geschätzten Instandsetzungskosten wurden der Bundeswehr angezeigt. Die Abrechnung aller erbrachten Leistungen (Eigen- und Fremdleistungen) erfolgt erst nach Abschluss der Instandsetzung der Schäden aus dem Verlegemarsch und dem Manöver.