Datum des Eingangs: 15.08.2016 / Ausgegeben: 22.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4889 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1905 des Abgeordneten Benjamin Raschke Bündnis 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/4549 Baumfällungen in der Ruhlsdorfer Straße in Teltow Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Für den Ausbau der Ruhlsdorfer Straße (Landessstraße 794) in der Ortsdurchfahrt Teltow sind insgesamt 123 Bäume, überwiegend Alleebäume, gefällt worden. Der Planfeststellungsbeschluss des Landesamts für Bauen und Verkehr (LBV) sah neben dieser Baumfällung vor, das 34 Bäume für die Dauer der Bauzeit mit Baumschutzmaßnahmen zu versehen, also zu erhalten sind. Von diesen 34 zu schützenden Bäumen sind nach Abgleich mit den Plänen 20 Bäume verschwunden. Eine Vorortkontrolle ergab, dass von den 34 Bäumen in 18 Fällen nur noch die Stubben vorhanden waren, zwei Baumstandorte konnten mangels Stubben nicht exakt lokalisiert werden. Mehr als die Hälfte der zu erhaltenden Bäume sind damit beseitig worden. Abgesehen davon, dass mit der Baumfällung eine wertvolle und ortsbildprägende Eichenallee unwiederbringlich beseitig wurde, ist es nicht nachvollziehbar, dass weitere Bäume, die zum Erhalt vorgesehen waren, ebenfalls gefällt wurden. Frage 1: Warum wurden weitere Bäume abweichend vom Planfeststellungsbeschluss gefällt? Handelt es sich um Versäumnisse bei der Planung? zu Frage 1: Ursprünglich war entsprechend den Planfeststellungsunterlagen im Bereich der Anbindung von Pflanzen-Kölle die Fahrbahndecke zu erneuern. Bei der Ausführungsplanung nach Planfeststellungsbeschluss zeigte sich, dass sich der Zustand der Fahrbahn so verschlechtert hatte, dass ein grundhafter Ausbau erforderlich wurde. Zudem ergab eine aktuelle Kamerabefahrung, dass der dort liegende Regenwasserkanal nicht mehr funktionstüchtig ist und somit ausgetauscht werden muss. Der neue Kanal wird mit einer Tiefe von 2,30 m verlegt. Durch den nunmehr erforderlichen Neubau des Regenwasserkanals in Verbindung mit dem grundhaften Ausbau der Fahrbahn und der Nebenanlagen sowie den Ausbau des alten Regenwasserkanals ist ein tiefgreifender Eingriff in die vorhandene Bausubstanz erforderlich . Dieser Eingriff würde massive Schädigungen des Wurzelbereichs nach sich ziehen , die die Vitalität der Bäume nachhaltig einschränkte. Dies führt wiederum zur Einschränkung der Standsicherheit der Bäume und damit zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich. Daher fiel die Entscheidung, 18 Bäume, die Mitte der 90er Jahre gepflanzt wurden und einen Durchmesser von unter 20 cm (in einer Höhe von 1 m) hatten, im Bereich der Anbindung des Pflanzencenters Kölle zu fällen. Frage 2: Wer hat die Fällung dieser Bäume (Teil einer geschützten Allee) genehmigt und wer hat die Fällung veranlasst? Frage 3: Sollten die Bäume ungenehmigt gefällt worden sein, welche ordnungsbehördlichen Maßnahmen wurden ergriffen? zu Fragen 2 und 3: Diese 18 Bäume sind keine Alleebäume. Die Fällung ist von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises genehmigt worden. Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg hat die Fällung veranlasst. Frage 4: Wann werden diese Bäume ersetzt? Werden die Ersatzpflanzungen an den Orten erfolgen, wo zuvor die (zumindest nach Planfeststellungsbeschluss) ungenehmigt gefällten Bäume standen? zu Frage 4: Eine Neupflanzung der Bäume an Ort und Stelle ist leider aufgrund der beengten Verhältnisse im Untergrund nicht möglich. Die 18 Bäume werden im ehem. Rieselfeld, auf dem Flurstück 1175 der Flur 10 in Teltow ersetzt. An der ausgebauten Ruhlsdorfer Straße werden insgesamt ca. 88 Bäumen nachgepflanzt. Ein vollständiges Nachpflanzen ist aufgrund der Lage der unterirdischen Versorgungsleitungen sowie angrenzender privater Grundstücke nicht möglich. Daher findet ein Teil (257 Bäume) der naturschutzrechtlichen Kompensation ebenfalls im Rieselfeld auf den Flurstück 1175 der Flur 10 Teltow und den Flurstücken 34 und 36 der Flur 3 Ruhlsdorf statt. Frage 5: Welche Kosteneinsparung durch nicht umgesetzten Baumschutz und geschaffene Baufreiheit resultiert aus der laut Planfeststellungsbeschluss nicht beabsichtigten Fällung dieser mindestens 18 Bäume? zu Frage 5: Der Wurzelbereich kann nicht geschützt werden. Insofern entsteht keine Kosteneinsparung. Für die Neupflanzung von 18 Bäumen als Ausgleich für die gefällten 18 Bäume werden Kosten von ca. 7,5 T€ anfallen.