Datum des Eingangs: 15.08.2016 / Ausgegeben: 22.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4890 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1937 des Abgeordneten Sven Schröder der AfD-Fraktion Drucksache 6/4686 Hilfen für die Brandenburger Bauern Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die finanzielle Notlage vieler Brandenburger Landwirte findet mittlerweile kaum noch Niederschlag in den Berichten der Tagespresse . Die wirtschaftliche Situation vieler Bauern ist jedoch nach wie vor sehr angespannt . Um den Landwirten eine Liquiditätshilfe anzubieten, hat Minister Vogelsänger einen zeitweiligen Zwischenerwerb von Landwirtschaftsflächen mit einer Rückkaufoption ins Gespräch gebracht. Auch ohne Zwischenerwerb sollten Notverkäufe von Landwirtschaftsflächen als Wachstumsmöglichkeit und agrarstrukturelle Entwicklungshilfe für bäuerliche Betriebe in Brandenburg genutzt werden können. Auf keinen Fall jedoch sollte der Verkauf von Landwirtschaftsflächen an Investoren und Fonds zugelassen werden. Das Instrument für die Umsetzung derartiger agrarstruktureller Aufgabenstellungen ist eine Landgesellschaft. Brandenburg hat nach der Insolvenz der Brandenburger Landgesellschaft eine vertragliche Vereinbarung mit der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt abgeschlossen. Frage 1: Besteht ein Vertrag zwischen dem Land Brandenburg und der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt? Wenn ja, was ist Vertragsgegenstand? zu Frage 1: Zwischen dem Land Brandenburg und der Landgesellschaft Sachsen- Anhalt mbH besteht seit 1996 eine Vereinbarung zur Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechtes. Die Vereinbarung bestimmt die Landgesellschaft Sachsen- Anhalt mbH zu einem Siedlungsunternehmen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 3 des Reichssiedlungsgesetzes im Land Brandenburg. Frage 2: Ist die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt gegenwärtig bzw. in den letzten 5 Jahren für das Land Brandenburg tätig bzw. tätig gewesen? Wenn ja, mit welchem Auftrag? zu Frage 2: Die Siedlungsgesellschaft ist im oben genannten Auftrag tätig geworden. Frage 3: Könnte die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mit der aktuellen Vertragsgestaltung , eine Beauftragung vorausgesetzt, einen Flächenerwerb von Landwirtschaftsflächen in Brandenburg durchführen, um die genannte agrarstrukturelle Zielstellung für das Land Brandenburg zu verfolgen? Frage 4: Wenn ja, beabsichtigt das Land Brandenburg die Landgesellschaft Sachsen Anhalt mit dem Flächenankauf zu beauftragen? zu den Fragen 3 und 4: Nein, die bestehende Vereinbarung deckt keinen Flächenerwerb im Auftrag des Landes Brandenburg. Frage 5: Wenn nein, wie beabsichtigt die Landesregierung den Verkauf von Landwirtschaftsflächen an Investoren und Fondgesellschaften zu beeinflussen, um die Agrarstruktur im Interesse der Brandenburger Bauern zu verbessern? zu Frage 5: Eine Beeinflussung von Flächenverkäufen findet im Rahmen der geltenden Gesetze bereits statt. Wenn ein Nichtlandwirt eine landwirtschaftliche Fläche zu kaufen beabsichtigt, muss der Verkauf nach dem Grundstücksverkehrsgesetz versagt werden bzw. übt die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt ihr Vorkaufsrecht aus, wenn ein aufstockungsbedürftiger Landwirt die Fläche zu den Kaufvertragsbedingungen erwerben will. Bei einer spekulativen Überhöhung des Kaufpreises wird die Genehmigung versagt, wenn ein Landwirt bereit ist, für die Fläche einen angemessenen Preis zu zahlen.