Datum des Eingangs: 15.08.2016 / Ausgegeben: 22.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4891 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1938 des Abgeordneten Andreas Gliese der CDU-Fraktion Drucksache 6/4687 Nachfragen zur Kleinen Anfrage Nr. 1789 - Schaffung eines Überflutungspolders in der Neuzeller Niederung und Zukunft der Kleingärten Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Schaffung eines Überflutungspolders in der Neuzeller Niederung stellt insbesondere die Kleingärtner vor große Herausforderungen . Nach zahlreichen Gesprächen mit dem Kleingartenverein besteht bei den Pächtern der Parzellen die Sorge, was im Falle der Polderflutung hinsichtlich des Ausgleichs eventueller Schäden geschehen wird. Deshalb führen die Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1789 (Drucksache 6/4493) zu Nachfragen. Vorbemerkung: Wie zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 1789 (LT-Drucksache 6/4687) erläutert, befindet sich die Maßnahme noch in einer sehr frühen Planungsphase. Die jetzt abgeschlossene Vorplanung beinhaltet regelmäßig keine Prüfungen oder Festlegungen des Ausgleichs eventueller Schäden. Frage 1: Wird die Landesregierung auftretende Schäden an den Kleingartenparzellen sowie den Gartenlauben ausgleichen, sollten im Falle der Flutung des Polders im Sinne des Hochwasserschutzes Schäden auftreten? Wenn ja, welche konkreten Überlegungen gibt es seitens der Landesregierung? Wenn nein, warum ist dies bislang nicht beabsichtigt? zu Frage 1: Im Falle einer Flutung des Polders wird ein Ausgleich von eventuell entstehenden Schäden an Hand der bestehenden Gesetzes- und Rechtslage geprüft. Demzufolge besteht gegenwärtig kein Entscheidungsbedarf bezüglich konkreter Überlegungen zur Frage eines eventuellen Ausgleichs von Schäden an Kleingartenanlagen im Falle einer Polderflutung. Frage 2: Wird die Landesregierung etwaige Rückbaukosten übernehmen, sollten im Falle einer Flutung des Polders Kleingartenparzellen endgültig aufgegeben werden müssen? Welche konkreten Überlegungen bestehen seitens der Landesregierung diesbezüglich? Falls die Landesregierung im Falle einer Flutung keine Rückbaukosten übernimmt, warum nicht? zu Frage 2: Zu der Frage wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage 1789 verwiesen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Rückbaus von Kleingärten ändern sich durch eine Polderflutung nicht.