Datum des Eingangs: 15.08.2016 / Ausgegeben: 22.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4892 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1958 der Abgeordneten Birgit Bressin und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/4708 Arbeitskampf mit Polizeieinsatz Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Nach Berichten der MOZ vom 09.06.2016 habe die Polizei mit 35 Kräften die Räumung eines Streiks im Sägewerk Klenk Holz AG in Baruth (Teltow-Fläming) veranlasst, ohne eine gerichtliche Verfügung abzuwarten. Die derzeit 315 Beschäftigten des Sägewerks waren dem Streikaufruf gefolgt, weil ihnen laut IG Metall seit mehr als 18 Monaten ein Tarifvertrag verweigert wird und für die gleiche Arbeit im Unternehmen deutlich unterschiedliche Löhne gezahlt werden. Frage 1: In wie fern hat die Polizei bei der Räumung des Streiks rechtswidrig gehandelt ? zu Frage 1: Eine „Räumung des Streiks“ fand nicht statt; vielmehr erfolgte eine Aufforderung der Polizei, die blockierte Werkszufahrt temporär frei zu machen. Die originäre Zuständigkeit für einen Eingriff in laufende Streikmaßnahmen liegt bei den jeweils zuständigen Arbeitsgerichten. Ob und inwieweit in dem konkreten Einzelfall Maßnahmen der Polizei „rechtwidrig“ waren, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Frage 2: Wie viele Verletzte gab es? zu Frage 2: Dem Polizeipräsidium liegen im Sachzusammenhang keine Erkenntnisse über verletzte Personen vor. Frage 3: Welche dienstlichen Konsequenzen gab es? zu Frage 3: Der Einsatz gab Anlass, Rechtsfragen u. a. der originären Zuständigkeit bei laufenden Streikmaßnahmen polizeiintern aufzubereiten. Für „dienstliche Konsequenzen “ gibt es derzeit keinen Anlass.