Datum des Eingangs: 16.08.2016 / Ausgegeben: 22.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4896 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1942 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack der CDU-Fraktion Drucksache 6/4691 Planung von zwei Fischtreppen in der Stadt Cottbus – Nachfragen zur Kleinen Anfrage Nr. 1693 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1693 ergeben sich fachliche Nachfragen. Frage 1: Die Dimensionierung der Fischaufstiegsanlagen im Cottbuser Spreebereich wird auch durch das Fischartenspektrum bestimmt. Warum wird ein Bemessungsfisch Wels von 1,60 m Länge veranschlagt, wenn nach Aussagen der Angelexperten in der Spree die Barbe, die Brasse und der Döbel sehr häufig, dagegen Hecht und Wels sehr selten vorkommen? zu Frage 1: Bei der Wiederherstellung der Durchwanderbarkeit eines Fließgewässersystems ist der gesamte potenziell vorkommende Fischbestand zu berücksichtigen. Die Referenz-Fischzönose berücksichtigt u. a. historische Artvorkommen und gewässertypologische Daten. Durch den Bau der Fischaufstiegsanlage in der vorgesehenen Dimensionierung soll das Vorkommen von Hecht und Wels stabilisiert bzw. erhöht werden. Frage 2: Warum fließen bisherige Erfahrungen bei kleineren Fischaufstiegsanlagen im Spreebereich nicht in die Planungen der Cottbuser Fischtreppen ein, so z.B. die Erfahrung, dass die Spreefische einen Linienfischaufstieg bevorzugen, sogenannte Wendelbeckenanlagen - wie in Cottbus geplant – durch die Spreefische gemieden werden? zu Frage 2: Alle Fischarten wandern strömungsorientiert gegen die Strömung (Rheotaxis ). Die Berücksichtigung dieses Wanderverhaltens ist Voraussetzung für die erfolgreiche Passierbarkeit von Fischaufstiegsanlagen. Dies erfolgt auch bei gewendelten Anlagen. Wichtig ist, dass in den Kurven eine gerichtete Strömung ausgeprägt ist, die den wandernden Fisch leitet. Die geplanten Anlagen in Cottbus wurden entsprechend konzipiert. Dass die Fischaufstiegsanlage am Kleinen Spreewehr "ge- wendelt" geplant wurde und nicht "linienförmig", ist den begrenzten Platzverhältnissen geschuldet. Frage 3: Wenn die Spree auf ihrer gesamten Länge durch die „Flussgemeinschaft Elbe“ als „überregionales Vorranggewässer zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit ausgewiesen ist, bedeutet dies automatisch auch, dass jeder Nebenarm der Spree, wie z.B. der Cottbuser Mühlgraben, ebenfalls mit einer Fischaufstiegsanlage ausgerüstet werden muss oder bezieht sich die ökologische Durchgängigkeit weitestgehend auf den Hauptarm eines Flusses? Zu Frage 3: Zur Erreichung des guten ökologischen Zustands gemäß § 27 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gehört auch die ökologische Durchgängigkeit. Dies betrifft alle Fließgewässer, die nicht als künstliche oder erheblich veränderte Gewässer gemäß § 28 WHG eingestuft wurden. Da nicht alle Fließgewässer gleichzeitig ökologisch durchgängig gemacht werden können, wurden regionale und überregionale Durchgängigkeitskonzepte erarbeitet, in denen Vorranggewässer zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit ausgewiesen wurden. Die ökologische Durchgängigkeit ist für das überregionale Vorranggewässer Spree vorrangig herzustellen.