Datum des Eingangs: 16.08.2016 / Ausgegeben: 22.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4900 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1951 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/4701 Dolmetscherkosten bei der Polizei Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Kosten für Dolmetscher bei der Polizeiarbeit mit Asylbewerbern steigen. Gab die Polizeidirektion Nord im Jahr 2014 noch rund 121.000 Euro für Übersetzer aus, sind die Kosten im vorigen Jahr auf 176.000 Euro gestiegen. Allein im ersten Halbjahr dieses Jahres liegen die Ausgaben schon bei 132.000 Euro (Quelle: MAZ vom 07.07.2016). Ein Dolmetscher bekommt pro Stunde 70 Euro, Hin- und Rückfahrt zur Polizeiwache kann er verrechnen. Frage 1: Wie hoch sind die Dolmetscherkosten in den anderen drei Brandenburger Polizeidirektionen? (Bitte nach Polizeidirektionen aufschlüsseln) zu Frage 1: Die Ausgaben für Dolmetscherkosten stellen sich in den Haushaltsbereichen wie folgt dar: Behördenstab (LKA) PD Nord PD Ost PD Süd PD West 2014 20.000 € 121.000 € 498.000 € 266.000 € 253.000 € 2015 27.000 € 177.000 € 595.000 € 314.000 € 436.000 € 2016 (1. Halbjahr ) 23.000 € 132.000 € 369.000 € 168.000 € 385.000 € Frage 2: Wie haben sich die Kosten von 2009-2016 entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) zu Frage 2: Kosten Bemerkung 2009 437.000 € 2010 466.000 € 2011 530.000 € Ab dem 01.09.2011 werden Dolmetscherleistungen in der Polizei des Landes Brandenburg nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) bezahlt. Die bis dato existierenden Einzelverträge wurden landesweit gekündigt. 2012 747.000 € 2013 989.000 € Mit Änderung des JVEG vom 29.07.2013 erhöhten sich die Entschädigungssätze für Dolmetscher von 55 €/h auf 70 €/h. 2014 1.158.000 € 2015 1.549.000 € 2016 (1. Halbjahr ) 1.077.000 € Fahrkosten sind gemäß § 5 JVEG zu erstatten. Frage 3: Wie viele Dolmetscher werden im Durchschnitt pro Monat benötigt? zu Frage 3: Im ersten Halbjahr 2016 wurde folgende Anzahl benötigt: Anzahl Behördenstab (LKA) 8 Polizeidirektion Nord 56 Polizeidirektion Ost 163 Polizeidirektion Süd 98 Polizeidirektion West 153 Frage 4: Wie viele Dolmetscher werden bei der Langzeit- und Intensivüberwachung von islamistischen Gefährdern benötigt? zu Frage 4: In den bisherigen Fällen, in denen eine Langzeit- und Intensivüberwachung stattfand, wurde für den Überwachungszeitraum ein Dolmetscher eingesetzt.