Datum des Eingangs: 16.08.2016 / Ausgegeben: 22.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4902 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1956 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/4706 Richter zu niedrig bezahlt Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Die Besoldung von Richtern in Brandenburg ist von 2004 bis 2013 nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) zu niedrig ausgefallen. Der 4. Senat beschloss auf Grundlage der Klage eines Juristen, das Bundesverfassungsgericht in der Frage einzuschalten. In Karlsruhe muss nun geprüft werden, ob die Besoldung mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht. Geklagt hatte ein früherer Amtsgerichtsdirektor, da sein Weihnachtsgeld gekürzt worden war. Die Besoldungsentwicklung von Richtern in der Mark sei laut OVG insgesamt zu niedrig ausgefallen, wenn man die Entwicklung der Tariflöhne und des Verbraucherpreisindexes heranziehe . Die Richterbesoldung sei verfassungswidrig gewesen. Wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, wird es auf dieser Grundlage eine endgültige Entscheidung am Oberverwaltungsgericht geben. Frage 1: Um welche Summe geht es, sollte das Bundesverfassungsgericht der Klage stattgeben? zu Frage 1: In dem genannten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist Streitgegenstand, ob die Besoldung der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage in den Jahren 2004 bis 2013 in Brandenburg verfassungsgemäß war. Eine Festlegung von konkreten Zahlungsansprüchen wird in dem gerichtlichen Verfahren nicht erfolgen . Daher kann auch keine Summe genannt werden. Frage 2: Wie viele Richter sind betroffen? zu Frage 2: Für den betreffenden Zeitraum bzw. für einen Teil dieses Zeitraums haben 25 Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eine Klage oder einen Widerspruch mit dem Ziel der Feststellung erhoben, dass die gewährte Besoldung nicht amtsangemessen ist.