Datum des Eingangs: 17.08.2016 / Ausgegeben: 22.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4911 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1947 der Abgeordneten Dr. Alexander Gauland und Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/4697 Vergabe von Leistungspunkten für soziales Engagement Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: An Hochschulen können auch Leistungspunkte (Credits) für nicht fachliches Engagement vergeben werden. Frage 1: Welche brandenburgischen Hochschulen vergeben Leistungspunkte oder sonstige Studienvergünstigungen für nichtfachliches (soziales, ehrenamtliches usw.) Engagement oder erkennen solche Tätigkeiten als Praxisleistungen an (bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Anerkennungsform/-leistung)? zu Frage 1: Europa-Universität Viadrina Frankfurt Oder In den Studiengängen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und der Kulturwissenschaftlichen Fakultät sind Anerkennungen von sozialem bzw. ehrenamtlichem Engagement auf Grundlage von Einzelfallentscheidungen möglich. Universität Potsdam Die Vergabe von Leistungspunkten für nichtfachliches Engagement ist auf der Grundlage von Einzelfallentscheidungen möglich, sofern in den jeweiligen Studienund Prüfungsordnungen die Berücksichtigung berufsfeldspezifischer Schlüsselkompetenzen vorgesehen ist. Frage 2: Welche rechtlichen Grundlagen gibt es hierfür? zu Frage 2: Die Anerkennung nicht fachlicher Leistungen sowie die damit verbundene Vergabe von Leistungspunkten erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen, die sich inhaltlich nach Abschnitt 3 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes richten.