Datum des Eingangs: 17.08.2016 / Ausgegeben: 22.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4912 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1952 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/4438 Fehlalarme Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: 2015 wurden 822 Fehlalarme bei der Potsdamer Feuerwehr registriert. Davon waren 715 auf Brandmeldeanlagen zurückzuführen (PNN vom 04.07.2016). Frage 1: Wie viele von den Feuerwehralarmierungen wurden in landeseigenen Bauten ausgelöst? zu Frage 1: Im Jahr 2015 wurden durch Brandmeldeanlagen in landeseigenen Bauten insgesamt 7 Alarmierungen ausgelöst. Frage 2: Welche Kosten haben diese Fehlalarme verursacht? zu Frage 2: Dem Land Brandenburg sind durch die Fehlalarme Kosten von rund 2.000 € entstanden. Frage 3: In welchen Ministerien oder Dienstgebäuden des Landes Brandenburg wurden die meisten Fehlalarme verursacht? Frage 4: Was waren die Ursachen der Fehlalarme? zu den Fragen 3 und 4: Drei Fehlalarme wurden in Gebäuden der Fachhochschule Potsdam ausgelöst (Melderauslöser ohne feststellbaren Grund). Zwei weitere Fehlalarme wurden durch die Brandmeldeanlage im neuen Dienstgebäude des MASGF/MLUL auf dem Regierungsstandort Henning-von-Tresckow-Straße 2 - 13 verursacht (Koordinierungsschwierigkeiten beim Einrichten der Anlagen; technischer Mangel der USV-Anlage, der bei der Bauabnahme nicht erkannt wurde und den Alarm auslöste). Jeweils einen Fehlalarm gab es im Gebäude der Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf (Scheinwerferabwärme) und in der Tiefgarage des Justizzentrums Potsdam (Staubentwicklung durch Bauarbeiten und fehlende Schutzkappen). Frage 5: Verfügt die Landesregierung über ein Konzept, um die in landeseigenen Bauten ausgelösten Fehlalarme zu reduzieren? zu Frage 5: An allen Brandmeldeanlagen werden durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen und die Liegenschaftsverantwortlichen der Hochschulen in den vorgeschriebenen Zeitabständen Wartungen bzw. Prüfungen der Anlagen durch entsprechende Fachfirmen und/oder Sachverständige veranlasst. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit, dass Alarmierungen durch technische Mängel ausgelöst werden, möglichst gering gehalten. Ausschließen lassen sich Fehlfunktionen , die dann zu Fehlalarmen führen jedoch nicht. Durch ausführliche Einweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und durch Kontrollen der bauausführenden Firmen soll zudem sichergestellt werden, dass bei Arbeiten mit Staubentwicklung im Wirkungsbereich von Brandmeldeanlagen die notwendigen Schutzmaßnahmen an den Rauchmeldern durchgeführt werden.