Datum des Eingangs: 17.08.2016 / Ausgegeben: 22.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4914 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1976 der Abgeordneten Andrea Johlige Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4741 Anschläge auf Abgeordneten- und Parteibüros, 2. Quartal 2016 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: In der kürzeren Vergangenheit ist es wiederholt zu Anschlägen auf bzw. Beschädigungen von Abgeordneten- und Parteibüros gekommen . Vorbemerkung der Landesregierung: Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum 01.04.2016 bis 30.06.2016 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) gemeldeten Straftaten mit Stand vom 26.07.2016 ausgewertet. Um eine präzisere Auswertung im Rahmen des Meldedienstes für Politisch motivierte Kriminalität (PMK) zu ermöglichen, wurden mit Datum vom 01.01.2016 bundesweit neue Themenfelder im PMK- Definitionssystem eingeführt. Im Zusammenhang mit der Auswertung zu Anschlägen auf Abgeordneten- und Parteibüros existiert nunmehr das neue Unterthemenfeld „Parteieinrichtungen/ -repräsentanten". Unter Anschlägen auf Abgeordneten - und Parteibüros sind im Sinne dieser Auswertung die Straftaten zu verstehen , die sich unmittelbar gegen Gebäude, Büroräume, Briefkästen sowie Schaukästen mit Werbematerial richten. Frage 1: Wie viele Anschläge auf bzw. Beschädigungen von Abgeordnetenbüros von Landtags- und Bundestagsabgeordneten sind der Landesregierung im 2. Quartal 2016 sowie auf Parteibüros im gleichen Zeitraum bekannt geworden? (Um detaillierte Auflistung hinsichtlich Tatort, Zeit, Delikt, Geschädigtem und Zuordnung zu einem Phänomenbereich wird gebeten!) zu Frage 1: Für den Berichtszeitraum wurden insgesamt 12 derartige Straftaten gemeldet. Es handelt sich dabei überwiegend um Sachbeschädigungen gemäß § 303 StGB. Eine detaillierte Auflistung einzelner Grund-daten zu diesen Straftaten wie Tatzeit, Tatort, Delikt etc. sind in der Anlage dargestellt. Frage 2: Welche dieser Taten konnten aufgeklärt werden? Wie viele Tatverdächtige wurden dabei ermittelt? Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu den Tätern und hinsichtlich der Tatmotive der aufgeklärten Fälle? zu den Fragen 2 und 3: Eine der in Frage 1 aufgeführten Straftaten konnte aufgeklärt werden. Zur lfd. Nr. 2 der Anlage gemeldeten Beleidigung wurde ein männlicher Tatverdächtiger im Alter von 21 Jahren ermittelt. Gegen ihn lagen zum Tatzeitpunkt bereits polizeiliche Erkenntnisse vor. Im Bereich der Politischen motivierten Kriminalität ist er zum ersten Mal in Erscheinung getreten. Frage 4: Gab es Nachmeldungen von Straftaten im Sinne der Frage 1, die bei den Antworten zu Anfragen zu diesen Taten in den vorangegangenen Zeiträumen noch nicht berücksichtigt werden konnten? Wenn ja, wird um detaillierte Auflistung hinsichtlich Tatort, Zeit, Delikt, Geschädigtem und Zuordnung zu einem Phänomenbereich gebeten! zu Frage 4: Bis zum 26.07.2016 sind keine weiteren Straftaten im Sinne der Fragestellung bekannt geworden. Frage 5: Gab es bei Taten im Sinne der Frage 1 aus vorangegangenen Zeiträumen Ermittlungserfolge, die bei Antworten zu Anfragen zu diesen Taten in den vorangegangenen Zeiträumen noch nicht berücksichtigt werden konnten? Wenn ja welche und wie viele Tatverdächtige wurden dabei ermittelt? zu Frage 5: Zu der in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1646 (lfd. Nr. 6 der Anlage, Drucksache 6/4231) gemeldeten Sachbeschädigung wurde ein männlicher Tatverdächtiger im Alter von 21 Jahren ermittelt. Gegen ihn lagen zum Tatzeitpunkt bereits polizeiliche Erkenntnisse vor. Im Bereich der politischen motivierten Kriminalität ist er zum ersten Mal in Erscheinung getreten. Frage 6: Hat sich die Lageeinschätzung der Landesregierung hinsichtlich der Sicherheitslage der Abgeordnetenbüros von Landtags- und Bundestagsabgeordneten zu den vorangegangenen Anfragen geändert? Wenn ja, inwiefern und welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um die Sicherheitslage von Abgeordnetenbüros zu verbessern? zu Frage 6: Die Lageeinschätzung hat sich hinsichtlich der Sicherheitslage der Abgeordnetenbüros von Landtags- und Bundestagsabgeordneten seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 459 nicht geändert. Stand: 26.07.2016 Politisch motivierte "Anschläge" auf Abgeordneten- und Parteibüros Anlage zur KA 1976 01.04.2016 - 30.06,2016 lfd. Nr. Datum Tatort Landkreis/kreisfreie Stadt §§ Begehungsweise geschädigte Partei geklärt Phänomenbereich 1 10.04.2016 Hönow Märkisch-Oderland § 303 StGB Besprühen Hauseingang mit einem Schriftzug AfD nein PMK -links- 2 12,04.2016 Perleberg Prignitz § 185 StGB Bewerfen von Fenster mit rohen Eiern AfD ja PMK -Links- 3 18.04.2016 Senftenberg Oberspreewald-Lausitz § 185 StGB Beschmieren der Eingangstür und Schaufenster mit Kot DIE LINKE nein PMK -rechts- 4 18.04.2016 Werder (Havel) Potsdam-Mittelmark § 303 StGB Beschmieren der Fenster mit Parolen AfD nein PMK -links- 5 25.04.2016 Oranienburg Oberhavel § 185 StGB Anbringen eines Aufklebers AfD nein PMK -links- 6 28.04.2016 Beelitz Potsdam-Mittelmark § 303 StGB Beschädigen von Schaufensterscheiben AfD nein PMK -nicht zuzuordnen- 7 04.05.2016 LudwigsfeWe Teltow-Fläming § 303 StGB Beschädigen einer Fensterscheibe AfD nein PMK -nicht zuzuordnen- 8 20.05.2016 Eberswalde Barnim § 303 StGB Anbringen von Aufklebern und verstopfen des Briefkasten mit Müll AfD nein PMK -links- 9 23.05.2016 Kyritz Ostprignitz-Ruppin § 86a StGB Anbringen Hakenkreuz an einer Fensterscheibe DIE LINKE nein PMK -rechts- 10 25.05.2016 Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder) § 303 StGB Beschädigen einer Werbetafel mit Farbbeuteln AfD nein PMK -nicht zuzuordnen- 11 26.05.2016 Eisenhüttenstadt Oder-Spree § 303 StGB Anbringen von Aufklebern an Türen und Fenster CDU nein PMK -rechts- 1 Stand: 26.07.2016 Politisch motivierte "Anschläge" auf Abgeordneten- und Parteibüros Anlage zur KA 1976 01.04.2016 30.06.2016 lfd. Nr. Datum Tatort Landkreislkreisfreie Stadt §§ Begehungsweise geschädigte Partei geklärt Phänomenbereich 12 02.06.2016 Eisenhüttenstadt Oder-Spree § 303 StGB Bewerfen von Fenster mit rohen Eiern DIE LINKE nein PMK -nicht zuzuordnen- 2 Page 1 Page 2