Datum des Eingangs: 18.08.2016 / Ausgegeben: 23.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4919 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1935 der Abgeordneten Anita Tack der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4682 Sozialer Wohnungsbau in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Landesregierung hat die Rahmenbedingungen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Brandenburg verbessert, um mehr bezahlbaren Wohnraum insbesondere durch Wohnungsneubau zu ermöglichen Frage 1: Welche Förderprogramme und Maßnahmen stehen dafür zur Verfügung? zu Frage 1: Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus stehen die „Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus “ (MietwohnungsbauförderungsR) und die „Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten“ (WohneigentumInnenstadtR) zur Verfügung . Frage 2: Wie viele Anträge zur Förderung von Wohnungsneubau wurden bisher gestellt ? zu Frage 2: Im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 30.06.2016 wurden zwei Anträge im Bereich der Mietwohnraumförderung und drei Anträge im Bereich der Wohneigentumsförderung gestellt. Frage 3: Für wie viele Wohnungen wurden Landesfördermöglichkeiten bisher beantragt ? zu Frage 3: Im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 30.06.2016 wurden für 28 Wohneinheiten im Bereich der Mietwohnraumförderung und für fünf Wohneinheiten im Bereich der Wohneigentumsförderung Förderungsmittel beantragt. Frage 4: Für wie viele Wohnungen sind Antragstellungen in Vorbereitung? zu Frage 4: Es liegen Anfragen zur Förderung von insgesamt 202 Wohneinheiten im Bereich der Mietwohnraumförderung und Anfragen für acht Wohneinheiten im Bereich der Wohneigentumsförderung vor. Frage 5: Welche Kommunen bzw. Bauträger haben Anträge gestellt? Wie hoch ist die damit verbundene Fördersumme? Wie viele Wohneinheiten sollen damit jeweils geschaffen werden? zu Frage 5: Es wurde jeweils ein Antrag in den Gemeinden Beeskow und Seelow zur Förderung von jeweils 14 Wohneinheiten im Bereich der Mietwohnraumförderung gestellt. Die beantragten Fördermittel belaufen sich dabei auf 970.890 € bzw. 1.200.000 €. Im Bereich der Wohneigentumsförderung wurde ein Antrag zur Förderung von insgesamt drei Wohneinheiten innerhalb des Programmteils der Anschubfinanzierung in der Gemeinde Guben gestellt. Die beantragten Fördermittel belaufen sich auf 406.600 €. Weitere zwei Einzelanträge im Bereich der Wohneigentumsförderung wurden in Potsdam und Schwedt gestellt. Die jeweilige Förderhöhe ermittelt sich hierbei aus den individuellen und persönlichen Voraussetzungen der Einzelantragsteller , die noch nicht abschließend geprüft sind und dem Datenschutz unterliegen . Frage 6: Wie viele Wohnungen sind davon Sozialwohnungen bzw. Wohnungen mit Belegungsrechten und Mietkappungsgrenzen? zu Frage 6: Mietpreis- und Belegungsbindungen ergeben sich bei Wohnraum, der mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Nach dem gegenwärtigen Stand sollen von den beantragten 28 Wohneinheiten im Bereich der Mietwohnraumförderung den Vorgaben der Richtlinie entsprechend, 22 Wohneinheiten mietpreis- und belegungsgebunden realisiert werden. Frage 7: Wie viele Wohnungen sind im Bau bzw. wurden bis 30.6.2016 mit Belegungsrechten bzw. Mietkappungsgrenzen fertiggestellt? Wie viele sollen es bis zum Jahresende 2016 sein? zu Frage 7: Von den im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 30.06.2016 beantragten Wohnungen wurde bislang keine Wohneinheit fertiggestellt. Eine etwaige Fertigstellung bis zum Jahresende ist gegenwärtig nicht abzuschätzen. Frage 8: Wie viele Sozialwohnungen gibt es aktuell in Brandenburg, wie viele gab es vergleichsweise 2015 und 2014? zu Frage 8: Die Gesamtzahl aller Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen einschließlich der sog. Sozialwohnungen lag 2015 bei 54.088 Wohnungen und 2014 bei 59.835 Wohnungen. 2015 standen im Land Brandenburg 14.928 Sozialwohnungen (1. Förderweg) zur Verfügung, 2014 waren es 14.949 Sozialwohnungen. Frage 9: Welche Möglichkeiten gibt es, verschiedene Förderprogramme und - möglichkeiten miteinander zu kombinieren? zu Frage 9: Die Programme der Mietwohnungsbau- und Wohneigentumsförderung lassen die Kombination mit anderen Förderprogrammen, wie z. B. der KfW- Förderung, zu. Zudem können die Förderprogramme unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Spitzenfinanzierung auch mit der Städtebauförderung kombiniert werden. Frage 10: Wie viele Wohnungen im Leerstand konnten mit Fördermitteln als Wohnraum wieder nutzbar gemacht werden? Wie viele sind in Planung? Bitte standortbezogen auflisten. zu Frage 10: Die Herrichtung von Wohnungen zur Beseitigung des Leerstands wird ausschließlich im Rahmen des Teilprogramms „Herrichtung von leerstehendem Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen“ gefördert. Seit Ende 2015 wurden die in der Anlage aufgeführten Fördermaßnahmen bewilligt. Die Maßnahmen befinden sich in Umsetzung. Frage 11: Wie hoch ist der Leerstand in Brandenburg insgesamt? In welchen Kommunen sind die höchsten Leerstände zu verzeichnen? zu Frage 11: Nach der Gebäude- und Wohnungszählung mit Stand 09.05.2011 lag die Leerstandsquote im Land Brandenburg insgesamt bei 5,6 %. Aktuellere Gesamtzahlen liegen nicht vor. Die Erhebungen des Landes Brandenburg für die Monitoringgemeinden des Stadtumbaus zum Stichtag 31.12.2014 weisen für Forst eine Leerstandsquote von 18,5 %, für Wittenberge von 17,6 % und für Lauchhammer 16,7 % aus. Frage 12: Welche Notwendigkeit sieht die Landesregierung, die Förderrichtlinien dem Bedarf besser anzupassen bzw. zu modifizieren? zu Frage 12: Die geltenden Förderrichtlinien wurden im Rahmen der letzten Fortschreibung zum 01.01.2016 angepasst und die Förderbedingungen erheblich verbessert . Die Wirkung dieser Maßnahme bleibt abzuwarten. Die Landesregierung wird die Lage auf dem Wohnungsmarkt weiter beobachten. Frage 13: Welche Überlegungen hat die Landesregierung, um ein „Auslaufen“ des Wohnungssektors mit Mietpreis- und Belegungsbindungen in den kommenden Jahren zu verhindern und diesen Wohnungssektor bedarfsgerecht zu halten bzw. zu entwickeln? zu Frage 13: Durch die deutliche Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel (2015: 40 Mio. €, 2016: 100 Mio. €) sowie die nachhaltige Verbesserung der Investitionsbedingungen im Bereich der Mietwohnraumförderung sollen mehr soziale Mietwohnungen geschaffen werden. In angespannten Wohnungsmärkten verfolgt das Land eine enge Kooperation mit den Kommunen mit dem Ziel, Investitionen in den sozialen Wohnungsbau anzuschieben sowie Vereinbarungen zur Verlängerung von Mietpreis- und Belegungsbindungen in geförderten Wohnungsbeständen abzuschließen . Mit der Stadt Potsdam wurde z. B. das „Potsdamer Modell“ entwickelt. Hierbei sichert das Wohnungsunternehmen im Gegenzug für eine Zinsverbilligung in Darlehensverträgen über mindestens zehn Jahre Miet- und Belegungsbindungen zu. KA 1935 Anlage „Herrichtung von leerstehenden Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen“ im Rahmen des Stadtumbau Ost __________________________________________________________________________________ Antragsteller bewilligte WE Calau 10 Cottbus 169 Doberlug Kirchhain 13 Eberswalde 46 Eisenhüttenstadt 128 Elsterwerda 64 Finsterwalde 55 Frankfurt (O.) 74 Fürstenwalde 6 Großräschen 18 Guben 89 Karstädt 10 Kyritz 14 Lauchhammer 20 Luckenwalde 30 Neustadt (Dosse) 4 Perleberg 29 Premnitz 45 Prenzlau, OT Dedelow 7 Pritzwalk 10 Amt Elsterland für Rückersdorf 3 Schipkau 15 Schwedt/O. 20 Seelow 24 Senftenberg 36 Spremberg 77 Storkow 27 Vetschau 34 Wittstock 25 Wusterhausen 20 1.122 Stand: 30.06.2016