Datum des Eingangs: 22.08.2016 / Ausgegeben: 29.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4943 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1965 des Abgeordneten Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/4729 Schaf- und Ziegenhaltung in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Halterinnen und Haltern von Schafen und Ziegen kommt bei der Landschaftspflege eine große Bedeutung zu. Grünlandstandorte und Heidelandschaften bleiben unserer Kulturlandschaft vor allem durch die Schaf- und Ziegenbeweidung erhalten, einige Biotope und Arten werden durch die Beweidung geschützt. Nach Angaben des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) sinkt die Zahl der Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter, während die betriebliche Fläche wächst. Unklar ist bisher die Betriebsstruktur. Die Zahlen lassen aber Rückschlüsse auf die Entwicklung der Schaf- und Ziegenhaltung im Land zu. Die Landschaftspflegeverbände (LPV) und die darin organisierten Schafund Ziegenhalterinnen und -halter sehen diesen, auch aus naturschutzfachlicher Sicht wichtigen, Berufszweig zunehmend gefährdet. Zum einen sind die Halterinnen und Halter der Schafe auf das Pflegeentgelt angewiesen. Zum anderen fehlen laut dem Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) Brandenburg/Berlin Grünlandstandorte , Gewässerrandstreifen oder Blühstreifen und eine gut vernetzte Brunneninfrastruktur , die eine Wanderschäferei ermöglichen. Frage 1: Wie hat sich die Größe des Schafbestandes pro Betrieb in den letzten 10 Jahren in Brandenburg entwickelt? Wie hat sich die Größe des Ziegenbestands entwickelt ? Bitte in Altersstrukturen (bis 9 Monate, bis 18 Monate und ab 18 Monate) und Jahren getrennt auflisten. Frage 2: Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten in der Schafhaltung in den letzten 10 Jahren in Brandenburg entwickelt? Bitte nach Jahren getrennt auflisten! Frage 3: Wie hat sich die Altersstruktur der Beschäftigten in der Branche in den letzten 10 Jahren in Brandenburg entwickelt? Bitte in Altersstruktur (bis 25 Jahre, 26 bis 40 Jahre, 41 bis 60 Jahre, über 60 Jahre) und Jahren getrennt auflisten. zu den Fragen 1 bis 3: Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung der gewünschten Daten. Der Landesregierung liegen deshalb keine konkreten Daten dazu vor. Frage 4: Wie viele der Schafhalterinnen und -halter in Brandenburg nehmen die Förderung über KULAP in Anspruch? Bitte die vergangene und die aktuelle Förderperiode nach Jahren getrennt auflisten. zu Frage 4: Die Inanspruchnahme der Förderung über KULAP in der Schafhaltung ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Antragsjahr Anzahl Antragsteller 2008 73 2009 81 2010 88 2011 85 2012 82 2013 83 2014 79 2015 74 Frage 5: Wie viele Auszubildende gab es in den vergangenen 10 Jahren in Schäfereibetrieben ? Bitte nach Jahren getrennt auflisten. zu Frage 5: Die Anzahl der Auszubildenden im Beruf Tierwirtin/Tierwirt - Fachrichtung Schäferei ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Jahr Auszubildende 2005 17 2006 24 2007 17 2008 10 2009 8 2010 6 2011 6 2012 5 2013 4 2014 6 2015 5 Frage 6: Wie viele Schäfereibetriebe haben in den letzten 10 Jahren den Betrieb oder den Betriebszweig in Brandenburg eingestellt? Bitte getrennt nach Jahren und – wenn möglich – getrennt nach Hauptbetrieb und Betriebszweig auflisten. Frage 7: Wie groß ist die Anzahl der Schäfereibetriebe, die sich in den vergangenen 10 Jahren neu angemeldet haben? Bitte nach Jahren getrennt auflisten. Zu den Fragen 6 und 7: Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung der gewünschten Daten. Der Landesregierung liegen deshalb keine konkreten Daten dazu vor. Frage 8: Welche Ursachen sieht die Landesregierung für die sinkende Zahl von Schaf- und Ziegenhalterinnen und -haltern in Brandenburg? Welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um diesem Trend zu begegnen? Warum haben diese Maßnahmen nach Einschätzung der Landesregierung bislang nicht gegriffen? zu Frage 8: Im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU in 2005 wurde die Mutterschafprämie abgeschafft und die Agrarförderung auf eine Flächenprämie umgestellt. Die Prämie wurde unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Schafe gewährt. Tiere, die nur zum Bezug der Mutterschafprämie gehalten wurden, wurden abgeschafft. Das hatte erhebliche Auswirkungen auf den Bestand. Zu einem weiteren Bestandsabbau kam es mit dem Abschmelzen der Sonderzahlungsansprüche in Betrieben, die nur über eine geringe Flächenausstattung verfügten. Bürokratische Auflagen, z. B. bei der auf EU-Ebene geregelten elektronischen Einzeltierkennzeichnung und Veränderungen in der Struktur der Sozialkassen für Landwirte durch finanzielle Mehrbelastungen wirken sich ebenfalls negativ auf die Bestandsentwicklung aus. Die sinkende Zahl von Schaf- und Ziegenhalterinnen und -haltern liegt jedoch nicht nur an den ökonomischen Bedingungen. Oft sind es auch andere Vorstellungen des potenziellen Berufsnachwuchses, die hohe Arbeitsbelastung und die geringe Berufsattraktivität durch die Arbeitsbedingungen. Nach Aussage von Schäfern erschwert auch die wachsende Zahl der Wölfe die Wanderschäferei und Koppelhaltung zusätzlich. Zur Unterstützung der heimischen Schäfer wurden durch das MLUL vielfältige Maßnahmen aufgelegt. Gestaltung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), AGZ, Betriebsprämie Im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen werden die besonderen Pflegeleistungen mittels Schafbeweidung unterstützt. Hierfür stehen nachfolgende Programme zur Verfügung: Beweidung von Trockenrasenstandorten mit Schafen/Ziegen, Beweidung von Heideflächen mit Schafen/Ziegen, Grünlandextensivierung auf Einzelflächen mit Weidezuschlag für Schafe /Ziegen, Ökologischer Landbau, Späte Nutzung von Grünland. Zur langfristigen Stärkung der Schaf- und Ziegenhaltung wurden für die neue Förderperiode die Prämiensätze neu kalkuliert. In Summe ergeben sich in der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 für Brandenburgs Schafhalter abrufbare Fördermittel in Höhe von 28,5 Millionen Euro aus KULAP-Programmen. Im Vergleich dazu standen in der Förderperiode 2007 bis 2013 18,6 Millionen Euro im Rahmen der Grünlandprogramme zur Verfügung. Darüber hinaus hat das Land Brandenburg den EU-rechtlichen Rahmen genutzt, Grünlandflächen anzuerkennen, die nach etablier- ten lokalen Praktiken bewirtschaftet werden. Seit 2015 erhalten die Unternehmen für diese Flächen Direktzahlungen, was zur Stabilität der Unternehmen beiträgt. Zusammen mit der ebenfalls für die Schaf- und Ziegenhaltung gewährten Ausgleichszulage und den Betriebsprämien wurden die Rahmenbedingungen verbessert. Deichpflege durch Schafe Zur Deichpflege durch Schafe hat die Landesregierung verschiedenen Aktivitäten entwickelt: Gewässerunterhaltungsverbände, die vom Land mit der Deichpflege beauftragt sind, haben vorzugsweise mit Schäfern entsprechende Pflegeverträge abzuschließen . Gleichzeitig wurden die tatsächlich entstehenden Kosten der Deichpflege mit Schafen analysiert und höhere Vergütungssätze vereinbart. Absicherung des Vertragsnaturschutzes Die Gestaltung der Anträge zum Vertragsnaturschutz wurde im Mai 2016 mit der Verwaltungsvorschrift geregelt. Für die Schaf- und Ziegenhaltung sind damit eine bessere Planungssicherheit und eine auskömmlichere Finanzierung gewährleistet. Wolfsschutz Die präventiven Schutzmaßnahmen für Schafe und Ziegen vor Übergriffen durch den Wolf wurden erweitert. Eckpfeiler des Wolfschutzes ist der Brandenburger Wolfsmanagementplan mit den Schwerpunkten Information, Beratung, Prävention und Ausgleich von Nutztierrissen zur Akzeptanzförderung. Ab diesem Jahr wurde die Förderung von Herdenschutzhunden neu geschaffen. Die ergriffenen Maßnahmen haben entschieden dazu beigetragen, dass sich die Schaf- und Ziegenhaltung der Neuausrichtung der GAP und den gesellschaftlichen Anforderungen bezüglich Biotop-, Landschafts- und Deichpflege anpassen konnte.