Datum des Eingangs: 22.08.2016 / Ausgegeben: 29.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4948 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1975 der Abgeordneten Dieter Dombrowski und Ingo Senftleben der CDU-Fraktion Drucksache 6/4739 Hochwasserschutz entlang der Pulsnitz im Bereich der Ortslage Ortrand Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In der Stadt Ortrand ist eine Sedimentfanganlage als Rückhaltebecken in der Pulsnitz entlang der Bahnlinie Berlin-Dresden geplant. Diese ist für eine Sedimentfracht von rund 30 Tonnen pro Jahr ausgelegt. Ob die berechnete Kapazität des Sedimentfangs ausreichend ist, ist bislang unklar. Vorbemerkungen der Landesregierung: Der Sedimentfang ist auf eine Kapazität von ca. 90 t dimensioniert. Die in der Kleinen Anfrage mehrfach dargelegte Angabe von 30 t entspricht der von einem Planungsbüro ermittelten jährlichen Sedimentfracht der Pulsnitz im Bereich von Ortrand und nicht der geplanten Kapazität des Sedimentfangs . Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der Vorhabenträger nicht das Ziel verfolgt, die gesamte Sedimentfracht der Pulsnitz über einen einzigen Sedimentfang aus dem Fluss zu entfernen. Frage 1: Welche Grundlagen, Annahmen bzw. Probemessungen liegen der Bemessung und Planung der Sedimentfang-anlage in der Pulsnitz in Ortrand mit einer Kapazität von rund 30 Tonnen Sedimentfracht pro Jahr zugrunde? zu Frage 1: Mit der Bemessung des Sedimentfangs wurde ein Planungsbüro beauftragt , das auf Basis von empirischen Untersuchungen die Sedimentfracht ermittelt hat. Vor Ort wurden hierzu Transportmengenmessungen an 3 Stellen im Gewässerquerschnitt durchgeführt sowie 5 Sohlproben und 2 ungestörte Bodenproben des Sohlmaterials genommen und labortechnisch ausgewertet. Die Untersuchungen und Berechnungen zur Beschaffenheit der Sohle und des Transportgutes, dem Bewegungsbeginn sowie der Kornsprungweite erfolgten nach den gültigen Richtlinien für Geschiebemessungen. Theoretische Grundlage waren die dafür maßgeblichen Regelwerke : - DWA-Merkblatt DWA-M 525, Sedimentmanagement in Fließgewässern - Grundlagen , Methoden, Fallbeispiele, November 2012, - DVWK Regeln 127/1992 – Geschiebemessungen, 1992, Verlag Paul Parey, Hamburg , - DVWK Schriften 87 – Feststoffbewegung in Fließgewässern 1988, Verlag Paul Parey, Hamburg. Diese Sedimentberechnung wurde durch die Baudienststelle des Landes geprüft und nicht beanstandet. Frage 2: Ist der Landesregierung bekannt, dass es hierzu auch kritische Stimmen gibt, die die Anlagenbemessung von 30 Tonnen pro Jahr bezweifeln? Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung diese Aussagen fachlich? zu Frage 2: Der Landesregierung ist insgesamt eine kritische Stimme bekannt, die die Anlagenbemessung bezweifelt. Zur Begründung wurde vom Einwender selbst eine Berechnung der Sedimentfracht durchgeführt, die auf einer einfachen Faustformel beruht. Nach Ansicht der Landesregierung ist eine einfache Faustformel fachlich nicht geeignet, den von zahlreichen Faktoren abhängigen Prozess des Sedimenttransports in Fließgewässern zu berechnen. Frage 3: Wurden diese anderen Aussagen zur unzureichenden Bemessung der nunmehr geplanten Sedimentfanganlage von der Landesregierung geprüft? Wenn ja, wann und zu welchen Ergebnissen kam man hierbei? zu Frage 3: Die Aussagen des Einwenders wurden im Frühjahr 2016 von der Landesregierung mit Hilfe der zuständigen Fachbehörde geprüft. Bezüglich der darin enthaltenen Berechnung fehlen jedoch jegliche Angaben zu den Eingangswerten und deren Quellen. Eine Bewertung des dargestellten Ergebnisses ist daher nicht möglich . In einer vom Einwender angeführten Email, die er von der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) erhalten hat, wird darauf hingewiesen, dass die Frage der Sedimentfracht nicht einfach und eindeutig zu beantworten ist. Auf Grundlage vom Einwender gesandter Daten wird von der BfG eine überschlagsmäßige Berechnung der Sedimentfracht vorgenommen. Die Ergebnisse fallen höher aus als die des Ingenieurbüros . Sie beruhen jedoch auf mehreren nicht gesicherten Annahmen und sind verbunden mit dem Hinweis, dass sie großen Unsicherheiten unterliegen. Die Untersuchungen und Berechnungen des beauftragten Planungsbüros sind in einem 38- seitigen Bericht zusammengefasst, der den errechneten Bemessungswert aus Sicht der Landesregierung fachlich korrekt begründet. Frage 4: Welche weiteren Optionen hat die Landesregierung entlang der Pulsnitz geprüft, um ausreichend dimensionierte Sedimentfanganlagen als natürliche oder künstlich angelegte Anlagen zu installieren und zu nutzen? Falls keine Alternativen geprüft wurden, warum nicht? zu Frage 4: Die Dimensionierung des Sedimentfangs in Ortrand erfolgte ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Hochwasserschutzes für die Ortslage. Um die Wirksamkeit der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen zu erreichen, ist eine Begrenzung des Sedimenteintrags in die Ortslage unumgänglich. Die Begrenzung ist ausschließlich dadurch zu realisieren, dass sich die im Gewässer bewegten Sedimente größtenteils an einem gut zugänglichen Ort ablagern und dort regelmäßig beräumt werden. Aufgrund des geringen Gefälles der Pulsnitz kommt aus Sicht der Landesregierung für die Sedimentablagerung nur eine Gewässeraufweitung in Frage . Frage 5: Wer trägt die Unterhaltungskosten für die bereits geplante Sedimentfanganlage in Ortrand und welche Kosten pro Jahr entstehen schätzungsweise? zu Frage 5: Die Unterhaltung wird durch das Landesamt für Umwelt realisiert. Die Kosten werden über die jährlich zur Verfügung stehenden Unterhaltungsmittel finanziert . Die Ausbaggerung des Sedimentfanges soll dabei alle drei Jahre erfolgen. Pro Jahr würden im Durchschnitt Kosten von ca. 3.000 € anfallen. Frage 6: Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die von der Pulsnitz mitgeführte Sedimentfracht abzuschöpfen, falls die derzeit geplante Anlage mit einer auf jährlich 30 Tonnen Sedimentfracht ausgelegten Kapazität zu gering dimensioniert sein sollte? zu Frage 6: Aufgrund der dargelegten Untersuchungen und der darauf aufbauenden Planung für die Errichtung des Sedimentfangs sieht die Landesregierung keine Veranlassung weitere Untersuchungen vorzunehmen. Angemerkt sei auch, dass ggf. die Frequenz der Sedimententnahme erhöht werden kann.