Datum des Eingangs: 23.08.2016 / Ausgegeben: 29.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4959 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1982 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/4747 Nachfrage zur Kleinen Anfrage Nr. 1492 vom 25.02.2016 zum Motorbootverkehr auf dem Moderfitzsee Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Zur Genehmigung von privaten Bootsstegen am Moderfitzsee in Fürstenberg durch den Landkreis Oberhavel und der damit einhergehenden Zerstörung des unter Schutz stehenden Schilf und Röhricht Gürtels antwortete die Landesregierung sinngemäß, sie sei nicht zuständig und über solche Probleme nicht informiert. Dazu habe ich folgende Nachfragen: Frage 1: Die Stadtverordnetenversammlung von Fürstenberg hat sich am 31. August 2015 mit der Bitte, möglicherweise fehlerhaft ausgesprochene Genehmigungen für Bootsstege zurückzunehmen, an das Umweltministerium gewandt. Hat die Stadtverordnetenversammlung inzwischen darauf eine Antwort bekommen? Wenn ja, wann; wenn nein, warum nicht? zu Frage 1: Der Bürgermeister der Stadt Fürstenberg hat am 29. September 2015 eine Antwort vom zuständigen Minister erhalten. Frage 2: Wurde die Untere Naturschutzbehörde vom Umweltministerium über den Brief der SVV und über die dort genannten Probleme („Boote und die Badende zerstören großflächig den Schilfgürtel“) informiert? Wenn ja, wann; wenn nein, warum nicht? Zu Frage 2: Die untere Naturschutzbehörde wurde im September 2015 durch die zuständige Fachabteilung des Ministeriums informiert. Frage 3: Wie hoch ist der jährliche finanzielle Verlust durch die nicht vollständig ausgelastete Steganlage der Forstverwaltung, welche Einnahmen entgehen dem Land pro Jahr in etwa? Zu Frage 3: Die Gesamtkapazität der Steganlage beträgt 44 Liegeplätze. Davon sind zurzeit 29 Liegeplätze mit einem Pachtvolumen von 3.480 € nicht verpachtet. Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung, dass an den privaten Steganlagen Motorboote liegen, obwohl der See nicht mit Motorbooten befahren werden darf? Zu Frage 4: Siehe Antwort der Landesregierung auf die Fragen 11 bis 13 der Kleinen Anfrage 1177. Gemäß der Regelung des § 43 Abs. 1 BbgWG darf „Jedermann oberirdische Gewässer … zum … Befahren mit Fahrzeugen bis zu 1.500 kg Wasserverdrängung ohne eigene Triebkraft ohne Erlaubnis oder Bewilligung benutzen“. Soweit Besitzer von Motorbooten diese Bedingungen einhalten, ist das nicht zu beanstanden . Da es sich um ein nicht schiffbares Gewässer handelt, ist der Landkreis für die Einhaltung der Regelungen des § 43 BbgWG zuständig. Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung, dass für die privaten Steganlagen dauerhaft Schilf gerodet werden muss, um die Zufahrten frei zu halten? Zu Frage 5: Der Landesregierung ist hierzu nichts bekannt. Frage 6: Der Landkreis hat die Ausnahmegenehmigungen für die 6 privaten Stege mit dem Argument, sie dienten dem Gemeinwohl, begründet. Wie bewertet die Landesregierung das vor dem Hintergrund der nicht ausgelasteten öffentlichen Steganlagen ? Zu Frage 6: Die Auslastung der öffentlichen Steganlage ist wünschenswert, da der Landesbetrieb Forst mit der Vermietung Einnahmen erzielt. Entscheidungen von Landkreisen werden durch die Landesregierung nicht bewertet.