Datum des Eingangs: 23.08.2016 / Ausgegeben: 29.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4963 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1996 der Abgeordneten Christina Schade der AfD-Fraktion Drucksache 6/4808 Cyberkriminalität Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Die EU-Kommission will die Cyberkriminalität bis 2020 mit insgesamt 450 Millionen Euro an Forschungsausgaben bekämpfen. Den Unternehmen in Deutschland fehlt oft das Risikobewusstsein. Einer Studie aus 2015 zufolge haben 75 Prozent der Unternehmen keinen Notfallplan für Hackerangriffe. Frage 1: Wie schützt sich die Landesregierung gegen Hackerangriffe? zu Frage 1: Der Schutz der Landesregierung vor Hackerangriffen ist zweistufig. Als erste Stufe fungiert der sogenannte Perimeterschutz (Firewalls, Virenscanner und Content-Filter an den Netzeingängen des Landesverwaltungsnetzes). Als zweite Stufe wurde eine Netzüberwachung eingerichtet, die Verdachtsmomente eines Hackerangriffs anhand der Netzkommunikation zum Internet erkennen kann. Zudem sind Virenscanner auf Servern und Endgeräten installiert. Aus Sicherheitsgründen erfolgt sowohl bei einer Feststellung eines Hackerangriffs als auch bei einem über die Netzüberwachung erkannten Verdachtsmoment eine Neuinstallation des betroffenen Rechners. Als operative Leitstelle für die Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen wurde, entsprechend der Informationssicherheitsleitlinie der Landesverwaltung, im ZIT-BB das CERT Brandenburg (Computer-Notfallteam der Landesverwaltung) eingerichtet. IT-Experten bearbeiten darüber hinaus entsprechende Fachaufgaben im Zusammenhang mit der Vorsorge gegen Schadsoftware, aktuell im Rollout Virenschutz (Server und Clients). Frage 2: Wie und mit welchen Maßnahmen werden die Unternehmen landesseitig unterstützt, um für das Thema sensibilisiert zu werden und um sich zu schützen? zu Frage 2: Zum Aufgabenbereich des MIK gehört neben dem bisherigen Bereich Wirtschaftsschutz, welcher generell die Aufklärung von Wirtschaftsspionage gegen Unternehmen im Land Brandenburg beinhaltet, mit zunehmender Relevanz auch die Abwehr elektronischer Angriffe mit nachrichtendienstlichem Hintergrund. Das MIK arbeitet dabei intensiv mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Landesbehörden für Verfassungsschutz der anderen Bundesländer zusammen. Dazu gehören der Austausch von Informationen, Warnungen vor möglichen Aktivitäten, das Teilen von Ermittlungsergebnissen in Bezug auf Herkunft und Ziele von Angriffen und regelmäßige Treffen der jeweilig zuständigen Leiter/Bearbeiter etc. Informationen und Lageberichte erhält das MIK auch vom Bundesnachrichtendienst, dem Bundeskriminalamt , den Landeskriminalämtern, dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Militärischem Abschirmdienst. Aufgrund tatsächlicher oder vorhersehbarer Angriffe werden gemeinsam Konzepte zur Abwehr entwickelt . Lassen sich aus dem übermittelten Sachverhalt und dem Gespräch mit den Betroffenen konkrete Informationen ableiten, wie z. B. Angriffswege, gestohlene Datenbestände etc., werden weitere Ermittlungen in Abstimmung mit dem Unternehmen sowie in Zusammenarbeit mit dem BfV und ggf. dem BSI durchgeführt. Der SensibiIisierung der Unternehmen in Brandenburg wird sehr viel Aufmerksamkeit geschenkt. Mit der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) hält das Polizeipräsidium beim Landeskriminalamt eine Kommunikationsebene für den Privat- und Wirtschaftssektor vor. Zugleich ist die ZAC Ansprechstelle für den IT-Sicherheitsbeauftragten der Landesregierung . Der Bereich Spionageabwehr/Wirtschaftsschutz führt darüber hinaus anlassbezogene Unternehmensbesuche durch. Regelmäßig finden Fachtagungen zum Thema Cyberabwehr entweder in Eigenregie oder in Zusammenarbeit mit Institutionen und Interessenverbänden aus Wirtschaft und Wissenschaft und/oder anderen deutschen Diensten und Behörden statt. Im Rahmen der Sensibilisierung der Wirtschaft wird z. B. - neben den herkömmlichen Maßnahmen - gegenwärtig eine „Roadshow Wirtschaftsschutz“ vorbereitet, die am 05.09.2016 im Beisein des Präsidenten des BfV,des Vorstandes der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und des Innenministers in Potsdam gestartet wird. Die auf Initiative der ILB und in Kooperation zwischen dem BfV und dem MIK organisierte Veranstaltungsreihe wird in weiteren vier Brandenburger Städten mit Vorträgen, Gesprächen und technischen Vorführungen stattfinden und somit auch in die Fläche des Landes getragen. Im Anschluss soll diese „Roadshow“ als „Blaupause“ für andere Bundesländer dienen. Weiterhin gibt es eine Sicherheitspartnerschaft mit den Industrie- und Handelskammern , die gegenwärtig fortgeschrieben wird. Darüber hinaus werden z. T. durch eigene Beiträge von Vertretern des Landes Brandenburg die Fach- und Sicherheitstagungen (z. B. Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Sicherheitsbeauftragten der sicherheitsbetreuten Unternehmen Berlin/Brandenburg) oder Behörden und Einrichtungen bundesweit unterstützt. Dabei werden die Unternehmen und Einrichtungen deutlich auf die stark zunehmende Gefahr durch elektronische Angriffe aufmerksam gemacht und entsprechende Empfehlungen für Sicherheitsmaßnahmen und konkrete Kontakt- und Informationsangebote gegeben.