Datum des Eingangs: 23.08.2016 / Ausgegeben: 29.08.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4965 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2013 der Abgeordneten Margitta Mächtig der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4839 Ausstattungssituation in den Freiwilligen Feuerwehren Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Rahmen meiner „Sprechstunden unter freiem Himmel“ im Landkreis Ostprignitz Ruppin wurde ich wiederholt auf die Ausstattungssituation in den Freiwilligen Feuerwehren hingewiesen. Insbesondere die Ausrüstung für die Kameradinnen und Kameraden entspricht nicht den Sicherheitsstandards. Dies wird auch als Grund für eine mangelnde Bereitschaft zur Mitarbeit genannt. Frage 1: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung die Freiwilligen Feuerwehren (über die Stützpunktfeuerwehren hinaus) bei ihrer Ausstattung entsprechend der Sicherheitsvorschriften für den Brand- und Katastrophenschutz zu unterstützen? zu Frage 1: Gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (BbgBKG) i. V. m. § 12 der Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49) hat der Träger des örtlichen Brandschutz und der örtlichen Hilfeleistung entsprechende Schutzausrüstung und technische Ausstattungen für die Angehörigen der Feuerwehr vorzuhalten. Die Beschaffung und Prüfung des ordnungsgemäßen Zustandes der Schutzausrüstung obliegt den Aufgabenträgern gemäß § 29 Absatz 1 und 2 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (GUV-V A 1). Durch die Landesregierung bzw. nachgeordnete Einrichtungen können lediglich fachlich unterstützende Beratungen hinsichtlich der Anforderungen an die Schutzkleidung erfolgen. Eine finanzielle Förderung des Landes ist in diesem Bereich nicht vorgesehen.