Datum des Eingangs: 29.08.2016 / Ausgegeben: 05.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4974 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1995 der Abgeordneten Anita Tack der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4807 Aufnahme von Berliner Geflüchteten in der Erstaufnahmeeinrichtung Wünsdorf Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Seit längerer Zeit gab oder gibt es Gespräche zur Aufnahme von Geflüchteten aus dem Land Berlin, die in der EAE Wünsdorf untergebracht werden sollen. Dem Berliner Senat liegt ein Vereinbarungstext von der Brandenburger Landesregierung vor, mit dem Einzelheiten geregelt werden sollen. Trotzdem ist es bisher zu keinen Umzügen gekommen. Frage 1: Wie ist der Stand der Gespräche bzw. der Vertragsunterzeichnung? zu Frage 1: Auf der Grundlage des mit Berlin ausgehandelten und von der Landesregierung am 31. Mai 2016 gebilligten Eckpunktepapiers hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales des Landes Berlin am 14. Juni 2016 einen Vereinbarungsentwurf übersandt, der hier von allen inhaltlich betroffenen Ressorts geprüft wurde. Änderungen und Ergänzungen der Ressorts wurden schließlich auf Arbeitsebene so weit abgestimmt, dass der Vereinbarungstext mit den von Brandenburger Seite vorgenommenen Änderungen am 8. Juli 2016 der zuständigen Senatsverwaltung übermittelt wurde. Inzwischen liegt die Antwort Berlins vor und es ist ein erster Termin im August für Verhandlungen über noch offene Fragen anberaumt worden. Frage 2: Welche Ursachen gibt es für Verzögerungen? zu Frage 2: Aus Sicht der Landesregierung gibt es bisher keine Verzögerungen, da die Klärung von Detailfragen, an denen auf beiden Seiten mehrere Ressorts zu beteiligen sind, und die Bemühungen aller um eine den Interessen beider Seiten gerecht werdende Lösung stets eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und bisher von allen Beteiligten zügig vorgenommen wurden. Frage 3: Wann ist mit der Ankunft geflüchteter Menschen in Wünsdorf zu rechnen? zu Frage 3: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 4: Gibt es Vereinbarungen zu Herkunftsländern, aus denen die Menschen kommen? zu Frage 4: Die Herkunftsländer der aus Berlin aufzunehmenden Flüchtlinge richten sich nach der Bearbeitungszuständigkeit der Außenstelle Berlin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Ein Ausschluss bestimmter Herkunftsländer ist nicht beabsichtigt. Frage 5: Ist die Aufnahme von Familien oder Alleinstehenden vorgesehen? zu Frage 5: Da der Standort familiengerecht ausgebaut wurde, ist aus Sicht der Landesregierung kein Ausschluss bestimmter Personenkreise vorgesehen.