Datum des Eingangs: 30.08.2016 / Ausgegeben: 05.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4984 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2006 des Abgeordneten Axel Vogel der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/4828 Antwort der Landesregierung auf Resolution zur Erdverkabelung der Uckermarkleitung Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 21. Januar 2016 in erster und letzter Instanz den Planfeststellungsbeschluss (PFB) des beklagten Landesamtes. 27.04.2016 wurde eine Resolution der Städte Angermünde und Eberswalde, der Gemeinde Mark Landin im Amt Oder-Welse, der Gemeinde Chorin im Amt Britz-Chorin-Oderberg, der Ämter Joachimsthal und Biesenthal-Barnim, des NABU-Brandenburg und der Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom - keine Freileitung durchs Reservat“ zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.01.2016 zum Planfeststellungsbeschluss zur 380kV-Freileitung von Bertikow nach Neuenhagen (“Uckermarkleitung”) adressiert an den Ministerpräsidenten im Ministerium für Wirtschaft und Energie übergeben. Eine offizielle Antwort an alle Unterzeichner der Resolution steht nach wie vor aus. Frage 1: Wurde die Resolution an den Adressaten, Ministerpräsident Woidke, weitergereicht ? zu Frage 1: Die Resolution wurde an Herrn Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke weitergereicht. Herr Minister-präsident hat das für diese Thematik fachlich zuständige Ministerium, Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, gebeten die Resolution entgegenzunehmen, zu bearbeiten und die Kommunikation mit den Unterzeichnern zu führen. Frage 2: Wann erhalten die Unterzeichner der Resolution eine offizielle Antwort? zu Frage 2: Der Sprecher der Bürgerinitiative und Übergebende der Resolution Hartmut Lindner hat am 8. Juli und 22. Juli 2016 Antworten in elektronischer Form vom zuständigen Fachreferat des Ministeriums für Wirtschaft und Energie im Auftrag der Hausleitung erhalten. Frage 3: Wird die Landesregierung wie gefordert die Initiative im Bundesrat ergreifen und sich für eine Aufnahme der Uckermarkleitung in den Katalog der Erdkabel Pilotprojekte des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) einzusetzen? Falls Nein, warum nicht? zu Frage 3: Die Landesregierung Brandenburg hat sich in ihrer Sitzung am 26.08.2008 dafür ausgesprochen, die Aufnahme der „Uckermarkleitung“ als weiteres Pilotvorhaben in das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze im Bundesratsverfahren zu beantragen. In einzelnen Fachaus-schüssen des Bundesrats hat der Antrag Brandenburgs auch Mehrheiten gefunden; in der entscheiden -den Sitzung des Bundesrats am 19.09.2008 hat der brandenburgische Antrag dann jedoch keine Mehrheit gefunden. Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage Nr. 1925, LT-Drucksache 6/4865 verwiesen. Frage 4: Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass im aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus der Bundesregierung vom 20.04.2015 (BT-Drucksache 18/4655) Leitungstrassen die Konflikte mit Belangen des Natur-, Arten- und Gebietsschutzes haben, sie dies als Kriterium zur Aufnahme in die Projekteliste zur Erdverkabelung qualifiziert? zu Frage 4: Das Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus wurde am 21.12.2015 beschlossen (BGBl.2015 Teil I S.2490).Der Gesetzbegründung (Bundestagsdrucksache 18/4655, Seiten 20 und 35 f.) kann entnommen werden, dass ausschlaggebend für die Entscheidung einer Erweiterung der Pilotvorhaben um einige wenige Vorhaben nicht rechtliche Erwägungen, sondern vielmehr technische Aspekte sowie die Gewährleistung der Versorgungssicherheit waren. Des Weiteren wird auf die Antwort zur Frage 3 der Kleinen Anfrage Nr. 1925 verwiesen (LT-Drucksache 6/4865) verwiesen. Frage 5: Wird die Landesregierung aktiv in dem Konflikt zwischen dem genehmigungsfähigen Bau einer Energieleitung und den Erfordernissen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vermitteln? zu Frage 5: Es wurde angeboten mit allen Beteiligten und Betroffenen die weiteren notwendigen und sinnvollen Maßnahmen des Vogelschutzes zu erörtern, um Wege zur Konfliktlösung zu finden. Der Vorhabenträger 50 Hertz hat hierfür einen umfangreichen Maßnahmekatalog vorgestellt, der eine gute Grundlage darstellt. Frage 6: Durch das Urteil des BVerwG vom 21.1.2016 wurde festgestellt, dass das LBGR eine rechtswidrige Planung genehmigt hat. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung, die die Rechtsaufsicht über das LBGR hat aus dieser Feststellung des Gerichts? zu Frage 6: Mit dem Urteil des BVerwG vom 21. 01.2016 wurde festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar ist. Festgestellte Mängel können im Planergänzungsverfahren geheilt werden. Die zuständige oberste Landesbehörde wird das weitere Verfahren fachlich begleiten. Frage 7: Was hat die Landesregierung unternommen, um eine Wiederholung dieses Fehlers zu verhindern? Zu Frage 7: Die Landesregierung wird, wie auch in anderen Fällen, die höchstrichterliche Rechtsprechung auswerten und bei künftigen Verfahren berücksichtigen.