Datum des Eingangs: 31.08.2016 / Ausgegeben: 05.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4995 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2015 der Abgeordneten Dieter Dombrowski und Ingo Senftleben der CDU-Fraktion Drucksache 6/4841 Hochwasserschutz an der Schwarzen Elster durch die Nutzung der Tagebaurestseen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Auf einer Veranstaltung zum Hochwasserschutz entlang der Schwarzen Elster in Lauchhammer forderten viele Bürgerinnen und Bürger , die Tagebaurestseen im Gebiet der Schwarzen Elster für den Hochwasserrückhalt zu nutzen. Sie kritisierten, dass die seit Jahren vorgenommenen Planungen zu langsam ablaufen und deshalb großflächig Überschwemmungsgebiete entlang der Schwarzen Elster mit entsprechenden Auflagen festgesetzt werden mussten. Obwohl bereits in der Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen vom 18. Februar 1994 (GVBl.II/94, [Nr. 14], S.107) das Ziel festgeschrieben wurde, die Voraussetzungen zur speicherwirtschaftlichen Nutzung der Restlochkette zu schaffen, gab das Umweltministerium erst später eine entsprechende Potenzialstudie in Auftrag. Die Ergebnisse wurden im Mai 2011 vorgelegt und sollen nunmehr in das Nationale Hochwasserschutzprogramm von Bund und Ländern einfließen. Dennoch ist nach Auskunft der Landesregierung nicht mit einer konkreten Vorplanung vor 2017 zu rechnen. Frage 1: Während der o.g. Veranstaltung wurde u.a. dargestellt, dass man die Tagebaurestseen auch dafür benötigen würde, um den gesetzlich vorgeschriebenen ökologischen Mindestabfluss in den oberirdischen Fließgewässern zu sichern und dies eine Nutzung der Tagebaurestseen für den Hochwasserrückhalt begrenzen würde. Dem sollen aber Aussagen des ehemaligen Abteilungsleiters der ehemaligen Regionalabteilung Süd des Landesumweltamtes widersprechen, wonach die Aufnahme von Hochwasserspitzen zwar möglich, aber die Ableitung des Wassers aufgrund zu niedriger pH-Werte nach der Wasserrahmenrichtlinie in die Vorflut nicht gestattet sei. Welche Auffassung gilt nach Auffassung der Landesregierung und welche Bedingungen müssen für ein anschließendes Ableiten von Hochwasserspitzen aus den Tagebaurestseen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster erfüllt sein? zu Frage 1: Durch die AG Flussgebietsbewirtschaftung Spree-Schwarze Elster– Lausitzer Neiße der beteiligten Bundesländer wurden Wassergütekriterien für die Ausleitung aus Speichern und Tagebaurestseen in die Fließgewässer festgelegt. Danach muss das Wasser beim Ausleiten aus den Speicherseen einen pH-Wert zwischen 6 und 8,5 haben. Im Planfeststellungsbeschluss „Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen“ vom 17.12.2004 ist ein pH-Wert des ausgeleiteten Wassers von mindestens 6 rechtsverbindlich festgeschrieben. Die Landesregierung strebt an, die Einhaltung dieser Grenzwerte auch für den Hochwasserfall sicherzustellen. Frage 2: Welche hydraulische Leistungsfähigkeit der jeweiligen Überleiter ist nach Kenntnis der Landesregierung nötig, um die Tagebaurestseen als Hochwasserrückhalt für die Schwarze Elster nutzen zu können und welche Kosten sind mit den erforderlichen Kapazitätserhöhungen verbunden? zu Frage 2: Die Landesregierung geht davon aus, dass die Überleiter zwischen den Tagebaurestseen unverändert bestehen bleiben können. Es wird erwartet, dass ein Aus- bzw. Neubau der Überleiter zwischen der Schwarzen Elster und den Tagebaurestseen notwendig ist. Die erforderlichen Überleiterkapazitäten sind abhängig von dem für den Hochwasserrückhalt zur Verfügung stehenden nutzbaren Retentionsvolumen , das durch die untersetzenden Studien (siehe zu Frage 4) ermittelt wird. Frage 3: Hat die Landesregierung einen Kosten-Nutzen-Vergleich zwischen den von ihr geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Schwarzen Elster einerseits und der Ertüchtigung der Tagebaurestseen als Hochwasserrückhalt andererseits angestellt? Wenn ja, zu welchem Ergebnis führte dieser Vergleich insbesondere hinsichtlich der Kosten? Wenn nein, warum wurde kein Kosten-Nutzen-Vergleich durchgeführt? zu Frage 3: Im Rahmen der Regionalen Maßnahmenplanung wird die Ermittlung der Kosten für den technischen Hochwasserschutz entlang der Schwarzen Elster sowohl für eine Variante ohne Hochwasserableitung in die Tagebaurestseen als auch für eine Variante mit Hochwasserableitung erfolgen. Die sich daraus ergebende Differenz wird für den Kosten-Nutzen-Vergleich zum Projekt des Nationalen Hochwasserschutzprogramms „Nutzung Tagebaurestseen für den Hochwasserrückhalt“ verwendet werden. Frage 4: Welche Studien wurden wann im Anschluss an die Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie zur Nutzung der Tagebauseen im Gebiet der Schwarzen Elster für den Hochwasserrückhalt von der Landesregierung an welches Sachverständigenbüro in Auftrag gegeben? Was ist Untersuchungsgegenstand der jeweiligen Folgestudien und wann werden diese Studien abgeschlossen? zu Frage 4: Infolge der Machbarkeitsstudie sind drei vertiefende Untersuchungen zu den Auswirkungen der Nutzung der Tagebaurestseen für den Hochwasserrückhalt geplant. Im Einzelnen thematisieren sie Folgen für: 1) die hydrogeologischen Verhältnisse, 2) die Niedrigwasserbewirtschaftung, 3) die Gewässergüte. Der Auftrag für 1) wurde an die G.U.B. Ingenieur AG vergeben. 2) befindet sich im Vergabeverfahren. Bei 3) ist die Beauftragung in Vorbereitung. Die Studien bauen aufeinander auf, so dass nur in begrenztem Umfang eine parallele Bearbeitung möglich ist. Die Ergebnisse aller drei Studien sollen bis Ende 2017 vorliegen. Frage 5: Aus welchen Gründen wurden die Tagebaurestseen im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren und anschließendem Planfeststellungsbeschluss nicht als Hochwasserrückhalt mitbedacht, wenn die speicherwirtschaftlichen Nutzung der Restlochkette bereits Zielstellung in der Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen vom 18. Februar 1994 war? zu Frage 5: Die speicherwirtschaftliche Nutzung der Tagebaurestseen wurde in der Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen vom 18. Februar 1994 (GVBl.II/94 S.107) festgeschrieben. Diese bezog sich jedoch auf einen Niedrigwasserausgleich (siehe auch S. 26/27 der Erläuterungen zum Sanierungsplan). Die zum Zeitpunkt der damaligen Planungen geltenden hydrologischen Abflusswerte und aus der Vergangenheit bekannten Hochwasserereignisse sowie die Möglichkeit einer genehmigten Hochwasserentlastung durch den Speicher Niemtsch (Senftenberger See) gaben dem Land Brandenburg keine Veranlassung für die aufwendige Planung einer weiteren Hochwasserscheitelkappung in die neu herzustellenden Tagebaurestseen. Die Hochwasserereignisse 2010/2011 und 2013 wiesen mit Abstand die höchsten Abflüsse seit Beginn der Pegelaufzeichnungen an der Schwarzen Elster aus. Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse wurde der Hochwasserrückhalt als mögliches künftiges Bewirtschaftungsziel für die Tagebaurestseen in Betracht gezogen. Frage 6: Welcher konkrete Zeitplan ist seitens des Landes Brandenburg beabsichtigt, um die Nutzung der Tagebaurestseen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster als Hochwasserrückhalt zu ermöglichen? zu Frage 6: Nach Abschluss der untersetzenden Studien (siehe zu Frage 4) könnte ab 2018 die Erarbeitung der Vorplanungen beginnen. Die erforderlichen Bauwerke zur Hochwasserüberleitung aus der Schwarzen Elster in die Tagebauseen müssen im Freistaat Sachsen errichtet und genehmigt werden. Zur Gewährleistung eines zügigen Planungsablaufes erfolgt über den Arbeitskreis Hochwasserrückhalt in Tagebauseen eine ständige Einbeziehung aller zuständigen Akteure des Freistaates Sachsen sowie der Stadt Senftenberg und des Zweckverbandes Lausitzer Seenland.