Datum des Eingangs: 31.08.2016 / Ausgegeben: 05.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4999 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1999 der Abgeordneten Marie Luise von Halem der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/4818 Förderrichtlinie „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Seit Anfang diesen Jahres unterstützt das Bundesbildungsministerium Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen. Alle Kreise und kreisfreien Städte können sich um die Finanzierung von bis zu drei kommunalen Koordinatorinnen und Koordinatoren bewerben. Das Havelland will laut einem Artikel in der MOZ vom 23.6.16 sich auf dieses Programm bewerben. Frage 1: Wie viele Brandenburger kreisfreie Städte und Landkreise haben sich auf diese Förderrichtlinie des Bundesbildungsministeriums beworben oder haben es noch vor? zu Frage 1: Mit der Abwicklung der „Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) beauftragt. Der Projektträger gibt keine Auskunft zu Anträgen im laufenden Bewilligungsprozess. Daher ist eine Beantwortung der Frage derzeit nicht möglich. Frage 2: In welcher Größenordnung wurden die Anträge gestellt? zu Frage 2: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Wie viele der Anträge wurden in welcher Höhe bewilligt? zu Frage 3: Bisher wurden nach Aussage des Projektträgers vier Anträge von Brandenburger Landkreisen bewilligt. Zwei Anträge wurden in einer Höhe von ca. 115.000 Euro bewilligt, ein Antrag in Höhe von ca. 125.000 Euro. Ein weiterer Antrag wurde in Höhe von ca. 220.000 Euro bewilligt. Da eine Antragstellung in einer dritten Förderrunde zum 1. September 2016 möglich ist, wird die abschließende Gesamtzahl der geförderten Kommunen im Land Brandenburg erst im Jahr 2017 feststehen. Frage 4: Wie macht die Landesregierung die Kreise und kreisfreien Städte auf diese Förderrichtlinie aufmerksam? zu Frage 4: Bereits im November 2015 wurden die kreisfreien Städte und Landkreise als Träger von Weiterbildungseinrichtungen durch ein Schreiben des Ministeriums für Bildung Jugend und Sport (MBJS) auf die Absicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hingewiesen, ab 2016 das kommunale Bildungsmanagement zur Koordinierung des Bildungsangebots für Flüchtlinge zu stärken. Zudem informiert und berät die Transferagentur Nord-Ost der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und des Projektverbundes kobra.net als Kooperationspartner des MBJS kreisfreie Städte und Landkreise im Land Brandenburg über die Möglichkeiten der Förderrichtlinie „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“. Frage 5: Wie beurteilt die Landesregierung den Ansatz, die verschiedenen (Bildungs- )Angebote für Flüchtlinge, aber auch eine Koordinierung von Willkommensinitiativen durch eine Stelle in jeder Kommune koordinieren zu lassen, wie es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen die Kommunalen Integrationszentren leisten? zu Frage 5: Die Landesregierung begrüßt Aktivitäten auf kommunaler Ebene zur Koordinierung von Willkommensinitiativen und (Bildungs-)Angeboten für Flüchtlinge. Eine Ausrichtung solcher Aktivitäten an bereits vorhandenen kommunalen Entwicklungen und Strukturen erscheint sinnvoll. Anträge der kreisfreien Städte und Landkreise im Rahmen der Förderrichtlinie des BMBF „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ können ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung der Koordinierung von kommunalen Bildungsangeboten für Flüchtlinge sein.