Datum des Eingangs: 31.08.2016 / Ausgegeben: 05.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5000 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2010 der Abgeordneten Sven Petke und Prof. Dr. Michael Schierack der CDU-Fraktion Drucksache 6/4832 Nachfragen zur Kleinen Anfrage Nr. 1863: Kreisgebietsreform – finanzielle Konsequenzen für die Stadt Cottbus I (Drucksache 6/4449) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In der Antwort der kleinen Anfrage 1863 schreibt die Landesregierung: „Es liegt ein gemeinsames Berechnungsmodell vom Ministerium der Finanzen und dem Ministerium des Inneren und für Kommunales vor, welches mögliche Auswirkungen und Entlastungspotenziale für die Stadt Cottbus /Chóśebuz bei einer möglichen Einkreisung im Rahmen der geplanten Verwaltungsstrukturreform auf Basis der für 2015 geltenden Daten modellhaft darstellt. Dieses Modell wird laufend fortentwickelt.“ Frage 1: Werden der Stadt Cottbus nach der Kreisgebietsreform 2019 wie zugesagt jährlich mehr als 20 Millionen Euro mehr und ungebunden im Haushalt zur Verfügung stehen? Frage 2: Wird Landesregierung diese jährlichen 20 Millionen Euro mehr für Cottbus finanziell garantieren? Wenn ja, wie und durch welche Instrumente? zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung geht für den Fall der Einkreisung weiterhin von einer finanziellen Entlastung der Stadt Cottbus/Chóśebuz in Millionenhöhe aus. Siehe auch Antwort auf die Fragen 3 bis 6. Wie bereits in den Antworten auf die Kleinen Anfragen 1863 (Landtags-Drucksache 6/4788), 1864 (Landtags-Drucksache 6/4722) und 1865 (Landtags-Drucksache 6/4723) ausgeführt, können die finanziellen Auswirkungen erst valide berechnet werden, wenn ein Modell für die Kreisneugliederung vorliegt und klar ist, wie der kommunale Finanzausgleich unter Berücksichtigung der Strukturreform ausgestaltet sein wird. Hierzu hat der Landtag die Landesregierung mit Beschluss vom 13. Juli 2016 (Landtags-Drucksache 6/4528-B) gebeten , die Fortschreibung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (Bbg- FAG) vorzubereiten. Dabei sollen u. a. die Oberzentren gestärkt werden. Bei den von der Reform betroffenen Oberzentren soll der Bedarfsansatz für allgemeine Schlüs- selzuweisungen für Gemeindeaufgaben nicht verringert werden. Diese Punkte sollen im Rahmen des finanzwissenschaftlichen Gutachtens zur Symmetrie-überprüfung und zur Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs auf der Basis der neuen Kommunalstruktur umfassend untersucht werden. Frage 3: Wie konkret ist das Berechnungsmodell ausgestaltet? Frage 4: Welche einzelnen Variablen, Daten, Zahlen und Werte wurden dem Berechnungsmodell bisher bei den jeweiligen Modellrechnungen zu zugrunde gelegt? Frage 5: Zu welchen konkreten Ergebnissen kamen die jeweiligen Modellrechnungen (bitte auch die konkreten Ergebniswerte mitteilen)? Frage 6: Weichen die Ergebnisse der Modellrechnungen von der Aussage des Finanzministers Görke in dem Interview der Lausitzer Rundschau vom 25. Februar 2016 ab? Wenn ja, um wie viel? zu den Fragen 3 bis 6: Im Berechnungsmodell des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums des Innern und für Kommunales wird ein Zusammenschluss mit dem Landkreis Spree-Neiße angenommen, da dieser aufgrund der geographischen Lage regelmäßig betroffen wäre. Das Modell berücksichtigt die Aufgabenübertragung von der kreisfreien Stadt zum aufnehmenden Landkreis. Dem liegen die Haushaltsdaten der Stadt Cottbus/Chóśebuz auf der Grundlage der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Haushaltsjahres 2015 zugrunde. Da die neue Struktur, Art sowie Umfang der Aufgabenübertragung bis zum einem entsprechenden Beschluss des Gesetzgebers nicht feststehen, wird modellhaft von einem vollständigen Übergang aller kreislicher Aufgaben ausgegangen. Dabei wurden auf der sogenannten Produktebene insgesamt 105,1 Mio. € finanzieller Aufwand ermittelt, die mit einer Aufgabenübertragung zukünftig für die Stadt Cottbus/Chóśebuz entfallen könnten. Demgegenüber werden die kreislichen Finanzierungsmittel, die bisher auf die kreisfreie Stadt entfallen, zum Abzug gebracht. Das betrifft die Anteile an den allgemeinen Schlüsselzuweisungen gemäß § 5 Abs. 3 des BbgFAG, am Soziallastenausgleich, an den Wohngeldeinsparungen des Landes, am Schullastenausgleich und die Zuweisungen für übertragene Aufgaben, für das Jahr 2015 insgesamt eine Summe von 36,3 Mio. €. Weiter in Abzug gebracht wird eine zukünftige Kreisumlage. Modellhaft wird für die Stadt entsprechend § 18 BbgFAG eine „fiktive“ Kreisumlage in Höhe von 61,1 Mio. € angesetzt, indem die vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ermittelte Umlagegrundlage der Stadt mit dem Kreisumlagesatz des Landkreises Spree-Neiße von 2015 multipliziert wird. Die Höhe der bei einer Einkreisung tatsächlich durch die Stadt zu zahlenden Kreisumlage wäre eine Entscheidung des neuen Landkreises. Das aufgabenbezogene Entlastungspotential beträgt danach im Saldo ca. 7,7 Mio. € jährlich. Zusätzlich wird als finanzielle Entlastungsposition - vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers - die im Rahmen der Reform auf Kultureinrichtungen in Cottbus/Chóśebuz entfallende Erhöhung der Landesmittel zur Förderung landesweit bedeutsamer Kultureinrichtungen im Einzelplan des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur in Höhe von 2,1 Mio. € angesetzt. Weiterhin hat der Landtag in seiner Entschließung vom 13. Juli 2016 die Landesregierung aufgefordert , Vorschläge zu entwickeln, wie der derzeitige Bedarfsansatz für allgemeine Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben der dann ehemaligen kreisfreien Städte unter Berücksichtigung ihrer oberzentralen Funktion fortgeschrieben werden kann. Die Beibehaltung des derzeitigen Bedarfsansatzes für die Stadt Cott- bus/Chóśebuz würde in dieser Modellrechnung Mittel in Höhe von ca. 11,3 Mio. € bedeuten. Schließlich sind Entschuldungseffekte aus der möglichen Teilentschuldung zu berücksichtigen. Das Berechnungsmodell weist mit Stand 11. August 2016 daher folgendes Arbeitsergebnis aus: Ergebnis auf Produktebene infolge Aufgabenübertragung 105,1 Mio. € Kreisliche Finanzierungsmittel -36,3 Mio. € „Fiktive“ Kreisumlage -61,1 Mio. € Ergebnisänderung Stadt Cottbus durch Aufgabenübertragung p.a. ca. + 7,7 Mio. € Zusätzliche Landesmittel für Kultureinrichtungen in Cottbus p.a., voraussichtlich ca. + 2,1 Mio. € Beibehaltung der gegenwärtigen Hauptansatzstaffel p.a. ca. 11,3 Mio. € Zudem: Entschuldungseffekte *), beruhend auf max. Teilentschuldungsbetrag p.a. 11,1 Mio. € *) Entschuldung, Zinsen, Veränderung Zuweisungen über 10 Jahre Die Abstimmungen zum Berechnungsmodell sind noch nicht abgeschlossen, auch vorbehaltlich möglicher weiterer Gespräche mit der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Im Ergebnis bestehen keine signifikanten Abweichungen gegenüber entsprechenden Aussagen des Ministers der Finanzen. Die Landesregierung geht im Falle der Einkreisung weiter von einer finanziellen Entlastung der Stadt in Millionenhöhe aus. Frage 7: Wie viele Schulden werden nach einer Teilentschuldung der Stadt Cottbus übrig bleiben? zu Frage 7: Die Höhe der nach einer Teilentschuldung durch das Land bei der Stadt verbleibenden Kassenkredite kann von der Landesregierung nicht bestimmt werden, da diese Höhe auch vom Verlauf der Haushaltsentwicklung der Stadt in den künftigen Haushaltsjahren und ihren eigenen Konsolidierungsanstrengungen abhängig sein wird. Frage 8: Werden die restlichen Kassenkreditschulden bei der Stadt Cottbus verbleiben , auf den neuen Landkreis insgesamt übergehen oder zwischen dem Landkreis und der Stadt Cottbus aufgeteilt? zu Frage 8:Es wird auf die Antwort zur Frage 2 der Kleinen Anfrage 1863 (Landtags- Drucksache 6/4788) verwiesen.