Datum des Eingangs: 01.09.2016 / Ausgegeben: 06.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5006 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2014 der Abgeordneten Margitta Mächtig Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4840 Kosten für Fördermittelanträge Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Rahmen meiner „Sprechstunden unter freiem Himmel“ im Landkreis Ostprignitz Ruppin wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass seitens der Landesregierung Fördermittelprogramme aufgelegt werden, für deren Genehmigung die Beibringung der geforderten Unterlagen höhere Kosten verursacht , als die Höhe der Fördermittel selbst ist. Frage: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung künftig das Verhältnis von Fördermittelhöhe und Höhe der Kosten zur Erarbeitung der geforderten Unterlagen in ein Verhältnis zu setzen, dass sich Anträge für Fördermittel für die Kommunen lohnen ? zur Frage: Die Landesregierung hat die Frage von allen Ressorts prüfen lassen. Dabei konnten keine Förderprogramme für Kommunen identifiziert werden, in denen die bei den Antragstellenden durch das Förderprogramm verursachten Kosten die Höhe der Förderung übersteigen. Auch im Übrigen sind derartige Fälle bei kommunalen Förderungen nicht bekannt. Der Landesregierung sind somit keine Fördermittelanträge von Kommunen bekannt, bei denen das Verhältnis von Fördermittelhöhe und Höhe der Kosten zur Erarbeitung der geforderten Unterlagen im Sinne der Fragestellung aus Sicht der Fördermittelempfangenden unstimmig ist. Somit liegen der Landesregierung keine Sachverhaltsgrundlagen vor, um eventuelle Veränderungsmöglichkeiten zu prüfen. Im Übrigen ist die Landesregierung kontinuierlich bemüht, die Aufwände im Zusammenhang mit Fördermittelanträgen für die Fördermittelempfangenden möglichst gering zu halten bzw. weiter zu verringern. So wurde beispielsweise mit der Verwendungsbestätigung (Anlage zu VVG Nr. 10.4 zu § 44 LHO) eine deutliche Vereinfachung der Nachweiserbringung für den Fördermittelempfangenden im Land Brandenburg eingeführt.