Datum des Eingangs: 01.09.2016 / Ausgegeben: 06.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5009 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2007 des Abgeordneten Sven Petke der CDU-Fraktion Drucksache 6/4829 Gesetzesvorhaben der Landesregierung bei der Verwaltungsstrukturreform Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Gesetzesvorhaben der Landesregierung bei der Verwaltungsstrukturreform - Für die von den Regierungsfraktionen der SPD und DIE LINKE und der Landesregierung beabsichtigte Verwaltungsstrukturreform sind einige Gesetzesvorhaben und Gesetzesänderungen notwendig. Diese werden von der Landesregierung vorbereitet. Frage 1: Welche Gesetzesvorhaben, Gesetzesänderungen, sonstigen Rechtsvorschriften und Änderungen sonstiger Rechtsvorschriften plant die Landesregierung im Rahmen ihrer beabsichtigten Verwaltungsstrukturreform (bitte die konkreten Regelungsgegenstände und die einzelnen Rechtsnormen aufführen, unterteilt nach Funktionalreform , Kreisgebietsreform, Gemeindereform, Reform der Landesverwaltung, Finanzen, Personal, Ausbau des E-Governments und Sonstiges)? zu Frage 1: Die Planungen der Landesregierung orientieren sich an den Vorgaben des Beschlusses des Landtages Brandenburg vom 13. Juli 2016 zu Drucksache 6/4528-B (Gesamtkonzept für eine umfassende Verwaltungsstrukturreform im Land Brandenburg) unter den dortigen, in der Frage wiedergegebenen Gliederungspunkten . Entsprechend erarbeitet die Landesregierung, federführend der Minister des Innern und für Kommunales, derzeit Gesetzentwürfe zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg, zur Übertragung von Aufgaben vom Land auf die Landkreise und die kreisfreien Städte, insbesondere zur Errichtung eines kommunalen Verbandes mit Sitz in Cottbus/Chóśebuz zur Wahrnehmung der Aufgaben des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) sowie zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene. Der Meinungsbildungsprozess über die Zahl der erforderlichen Einzelgesetze und über einzelne Regelungsinhalte ist noch nicht abgeschlossen. Bezüglich der Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte wird neben den eigentlichen Neugliederungsbefehlen derzeit Regelungsbedarf in folgenden Bereichen gesehen: Rechts- und Funktionsnachfolge und Fortgeltung des Kreisrechts, Personalüberleitung, Haushaltswirtschaft, wirtschaftliche Betätigung, einschließlich der Trägerschaft von Sparkassen, und kommunale Zusammenarbeit, erstmalige Wahlen in den neuen Körperschaften sowie Konstituierung der neugebildeten Landkreise und Aufbau der Verwaltung. Ferner sind Regelungen zur Teilentschuldung sowie zu Transformationskosten vorgesehen. Im Rahmen der Erarbeitung der Entwürfe zu diesen Regelungsbereichen wird die Landesregierung ermitteln, welche Änderungen von Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der vom Landtag beschlossenen Ziele erforderlich sind. Im Rahmen der Funktionalreform sieht die Landesregierung neben der Errichtung eines Kommunalverbandes zur Wahrnehmung der Aufgaben des LASV und den konkreten Aufgabenübertragungen entsprechend den Vorgaben des Landtages insbesondere Regelungsbedarf hinsichtlich der Personalüberleitung und des Mehrbelastungsausgleichs zur Wahrung des striktes Konnexitätsprinzips (Art. 97 Abs. 3 Verfassung des Landes Brandenburg ). Die Landesregierung prüft, welche fachgesetzlichen Änderungen zur Regelung der Übertragung der im o. g. Beschluss des Landtages genannten Aufgaben erforderlich sind. Ferner wird geprüft, inwieweit eine Änderung des Gesetzes zu den Grundsätzen der Funktionalreform im Land Brandenburg (Funktionalreformgrundsätzegesetz - FRGGBbg) vom 30. Juni 1994 (GVBl.I/94, [Nr. 17], S.230), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. April 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 04], S.26, 57), erforderlich ist. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene sind insbesondere Regelungen zur Einführung der Verwaltungsmodelle der Amtsgemeinde und der Mitverwaltung sowie Regelungen zur Ortsteilverfassung vorgesehen. Weiterhin wird die Landesregierung, federführend der Minister der Finanzen, die Fortschreibung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes nach den Vorgaben des Beschlusses des Landtages Brandenburg vom 13. Juli 2016 vorbereiten. Da die neue Kommunalstruktur unterjährig in Kraft treten soll, soll für das Jahr 2019 ein Gemeindefinanzreformgesetzentwurf erarbeitet werden. Frage 2: Wie ist die zeitliche Planung bei den einzelnen Vorhaben und Änderungen? Wann sollen diese jeweils an den Landtag Brandenburg weitergeleitet werden (bitte möglichst genau angeben bzw. einen eingrenzenden Zeitraum)? zu Frage 2: Da wie zu Frage 1 ausgeführt der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung zur Zahl der Einzelgesetze, die zur Erreichung der vom Landtag verfolgten Ziele erforderlich sind, noch nicht abgeschlossen ist, kann zu einer zeitlichen Planung, gegliedert nach Einzelvorhaben, derzeit noch nicht ausgeführt werden. Die Landesregierung ist durch den Landtag mit genanntem Beschluss vom 13. Juli 2016 zur Erstellung entsprechender Gesetzentwürfe aufgefordert worden und derzeit mit diesen Arbeiten befasst. Frage 3: Welchen konkreten Inhalt hatten die Leitbilder und Gesetzesvorhaben der bisherigen Verwaltungsstrukturreformen in Brandenburg und den anderen Bundesländern (bitte unterteilen nach Funktionalreform, Kreisgebietsreform, Gemeindegebietsreform , Reform der Landesverwaltung, Finanzen, Personal und Sonstiges und tabellarisch gegenüberstellen)? zu Frage 3: Ein Überblick über kommunale Gebietsreformen in den alten und neuen Bundesländern geben unter anderem Hoppe/Stüer, Die kommunale Gebietsreform in den östlichen Bundesländern, in: DVBl. 1992, 641-652, Stüer/Landgraf, Gebietsreform in den neuen Bundesländern – Bilanz und Ausblick, LKV 1998, 209-216, Stüer, Gebietsreform in den neuen Ländern, in: Ipsen/Stüer (Hrsg.), Öffentliche Verwaltung in Europa, Köln 1999, S. 91-115 sowie ders., Gebietsreform in den alten Ländern – Erfahrungen für die neuen Länder?, in: Nierhaus (Hrsg.), Kommunalstrukturen in den Neuen Bundesländern nach 10 Jahren Deutscher Einheit, Berlin 2002, S. 27-35. Einen Überblick zu bisherigen Funktionalreformen bietet Miller, Die Funktionalreform in den neuen Bundesländern, LKV 1998, 216-220. Betrachtungen von Einzelbeispielen finden sich auch bei Meckel/Oebbecke (Hrsg.), Zwischen Effizienz und Legitimität. Kommunale Gebiets- und Funktionalreformen in der Bundesrepublik Deutschland in historischer und aktueller Perspektive, Paderborn 2009. Zur rechtstechnischen Umsetzung von Aufgabenkommunalisierungen und deren Rechtsrahmen sei verwiesen auf Henkel, Die Kommunalisierung von Staatsaufgaben - eine Herausforderung für die kommunale Selbstverwaltung und ihre Dogmatik, Stuttgart 2010. Die konkreten Inhalte der Leitbilder und Gesetzesvorhaben der bisherigen Verwaltungsstrukturreformen in Brandenburg und solcher Verwaltungsstrukturreformen mit gebiets- und funktionalreformerischen Elementen, die dem gegenwärtig vom Landtag Brandenburg beabsichtigten Reformvorhaben vergleichbar sind, sind zu entnehmen für das Land Brandenburg: dem Gesetz zur Neugliederung der Kreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg (KNGBbg) vom 24. Dezember 1992 (GVBl.I/92, [Nr. 29], S.546), geändert durch Gesetz vom 15. Oktober 1993 (GVBl.I/93, [Nr. 22], S.398, 454), und dem Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drucksache 1/1259), dem Ersten Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel und die Gemeinden Gollwitz und Wust des Amtes Emster-Havel (1.GemGebRefGBbg) vom 24. März 2003 (GVBl.I/03, [Nr. 05], S.66) und dem Gesetzentwurf der Landesregierung (LT- Drucksache 3/4880), dem Zweiten Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die kreisfreie Stadt Cottbus und das Amt Neuhausen/Spree (2.GemGebRefGBbg) vom 24. März 2003 (GVBl.I/03, [Nr. 05], S.68), geändert durch Artikel 10b des Gesetzes vom 4. Juni 2003 (GVBl.I/03, [Nr. 09], S.172, 178), und dem Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drucksache 3/4881), dem Dritten Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landeshauptstadt Potsdam und die Ämter Fahrland und Werder (3.GemGebRefGBbg) vom 24. März 2003 (GVBl.I/03, [Nr. 05], S.70) und dem Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drucksache 3/4882), dem Vierten Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming (4.GemGebRefGBbg) vom 24. März 2003 (GVBl.I/03, [Nr. 05], S.73) und dem Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drucksache 3/4883), dem Fünften Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz , Uckermark (5.GemGebRefGBbg) vom 24. März 2003 (GVBl.I/03, [Nr. 05], S.82), geändert durch Gesetz vom 1. Juli 2003 (GVBl.I/03, [Nr. 10], S.187), und dem Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drucksache 3/5020) sowie dem Gesetzentwurf des Ausschusses für Inneres (LT-Drucksache 3/5946), dem Sechsten Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform betreffend die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder- Spree und Spree-Neiße (6.GemGebRefGBbg) vom 24. März 2003 (GVBl.I/03, [Nr. 05], S.93) und dem Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drucksache 3/5021), dem Gesetz zur Bestätigung der landesweiten Gemeindegebietsreform nach weiterer Bevölkerungsanhörung vom 29. Juni 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 13], S.295) und dem Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drucksache 3/7445), für das Land Mecklenburg-Vorpommern dem Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung des Landes Mecklenburg- Vorpommern (Verwaltungsmodernisierungsgesetz) vom 23. Mai 2006 (GVOBl. M-V S. 194) und dem Gesetzentwurf der Landesregierung (LT- Drucksache 4/1710), dem Gesetz zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Kreisstrukturgesetz ) vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366) und dem Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drucksache 5/2683), für den Freistaat Sachsen dem Sächsischen Kreisgebietsneugliederungsgesetz vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970), und dem Gesetzentwurf der Staatsregierung (LT-Drucksache 4/8811) dem Sächsischen Verwaltungsneuordnungsgesetz vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 371), und dem Gesetzentwurf der Staatsregierung (LT- Drucksache 4/8810), für das Land Sachsen-Anhalt dem Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung (LKGebNRG) vom 11. November 2005 (GVBl. LSA 2005, S. 692), §§ 8, 14, 15 geändert sowie § 9 neu gefasst durch § 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2006 (GVBl. LSA S. 544), und den Gesetzentwurf der Landesregierung (Entwurf eines Kommunalneugliederungsgesetzes (KngG), LT- Drucksache 4/2182), für den Freistaat Thüringen dem Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“, im Internet abrufbar unter https://www.thueringen.de/mam/th3/tim/2015/leitbild.pdf. Frage 4: Welche Rechtsprechung mit welchem konkreten Inhalt gibt es zu Verwaltungsreformen in Brandenburg und den anderen Bundesländern (bitte unterteilen nach Funktionalreform, Kreisgebietsreform, Gemeindegebietsreform, Reform der Landesverwaltung, Finanzen, Personal und Sonstiges)? zu Frage 4: Die Frage sprengt den Rahmen einer Beantwortung im Wege einer Kleinen Anfrage und kann wegen der geforderten Auswertung der gesamten bundesdeutschen Rechtsprechung – noch dazu bezogen auf unterschiedliche Themenbereiche – in der für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung ste-henden Zeit nicht geleistet werden. Frage 5: Wie hoch war der Bevölkerungsstand in Brandenburg zum Ende des Jahres 2015? zu Frage 5: Nach dem Statistischen Bericht A I 7 – m12/15, A II 3 – m12/15, A III 3 – m12/15 des Amtes für Statistik Berlin Brandenburg, erschienen im Juli 2016, Seite 7 (im Internet abrufbar unter https://www.statistik-berlinbrandenburg .de/publikationen/stat_berichte/2016/SB_A01-07-00_2015m12_BB.pdf) lebten zum 31.12.2015 im Land Brandenburg 2.484.826 Personen. Frage 6: Welcher Bevölkerungsstand ist jeweils für die Jahre 2015 bis 2030 durch die aktuelle Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg prognostiziert worden ? zu Frage 6: Die aktuelle Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg ist vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und dem Landesamt für Bauen und Verkehr als Statistischer Bericht A I 8 – 15 veröffentlicht worden und im Dezember 2015 erschienen (im Internet abrufbar unter https://www.statistik-berlinbrandenburg .de/publikationen/stat_berichte/2015/SB_A01-08-00_2015u00_BB.pdf). Dieser weist für das Land Brandenburg auf S. 22 die nachfolgenden prognostizierten Bevölkerungsstände aus: im Jahr 2015 2.460.300, im Jahr 2016 2.463.700, im Jahr 2017 2.465.200, im Jahr 2018 2.464.600, im Jahr 2019 2.460.300, im Jahr 2020 2.453.600, im Jahr 2021 2.443.100, im Jahr 2022 2.430.600, im Jahr 2023 2.417.400, im Jahr 2024 2.403.500, im Jahr 2025 2.389.200, im Jahr 2026 2.374.400, im Jahr 2027 2.359.400, im Jahr 2028 2.344.200, im Jahr 2029 2.329.000 und im Jahr 2030 2.313.800. Frage 7: Wird die aktuelle Bevölkerungsprognose der von der Landesregierung angestrebten Kreisgebietsreform in Brandenburg zugrunde gelegt, obwohl bereits zum Ende des Jahres 2015 eine erhebliche Abweichung des tatsächlichen Bevölkerungsstandes zur prognostizierten Bevölkerungsentwicklung vorliegt? zu Frage 7: Die Landesregierung wird der Neustrukturierung der Kreisebene – den Vorgaben des Beschlusses des Landtages vom 13. Juli 2016 zu Drs. 6/4528-B entsprechend – die Einwohnerzahlen zu Grunde legen, welche die aktuelle Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg und des Landesamtes für Bauen und Verkehr (Statistischer Bericht A I 8 – 15 vom Dezember 2015) für das Bezugsjahr 2030 ausweist.