Datum des Eingangs: 06.09.2016 / Ausgegeben: 12.09.2016 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/5029 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1998 des Abgeordneten Christoph Schulze der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/4813 2,2 Mrd. Euro Finanzloch am BER - EU-Notifizierungsverfahren? Was ist die Wahrheit? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Bereits im Jahr 2012 wurden 1,2 Mrd. Euro an öffentlichen Beihilfen für den BER mit Hilfe eines EU-Notifizierungsverfahrens über einen so genannten „Private Investor Test“ freigegeben. Damals hieß es, es handele sich hierbei um einen einmaligen Vorgang und mit den 1,2 Mrd. Euro könne der Flughafen BER fertig gestellt werden. Nun hat sich nach den Landtagswahlen im Herbst 2014 ein neues Finanzloch am BER aufgetan, was Insider nicht überrascht hat. Ursprünglich hieß es auch hier wieder über mindestens ein Jahr, dass auch hier erneut ein EU-Notifizierungsverfahren angestoßen worden sei und erforderlich sei um weitere öffentliche Beihilfen der Gesellschafter für den BER freigeben zu können. Nun behaupten jedoch Herr Sts. Bretschneider (Flughafenkoordinator der Landesregierung )und Herr Finanzminister Görke in der Sitzung des Sonderausschusses BER (SBER) am 18.07.2016 (vgl. Antrag auf Wortprotokoll) plötzlich, es sei nur noch von einem Negativattest die Rede, das bei der EU beantragt worden sei und auch nur erforderlich sei. Herr Bretschneider führte sogar aus, dass er den Sonderausschuss schon immer darüber informiert habe, dass es um ein Negativattest gehe und dass es sich ja gar nicht um öffentliche Beihilfen handele. Die Protokolle der letzten Sitzungen des SBER sprechen da jedoch durchgehend eine ganz andere Sprache. Dort wurde in allen Sitzungen durchgängig und unwidersprochen auch von den Herren Bretschneider und Görke der eindeutige Begriff „EU-Notifizierungsverfahren“ gebraucht . Über ein „Negativattest“ wurde nie zuvor gesprochen oder gar informiert. Siehe auch: 1. Protokoll SBER 6/11: S. 6 oben, 7 Mitte, 9 oberes Drittel. 2. Protokoll SBER 6/12: S. 5 oben, 11 Mitte, 12 oben. 3. Protokoll SBER 6/13: S. 6 Mitte, 7 Mitte, 7 unten, 9 oberes Drittel, 9 unteres Drittel, 12 unteres Drittel sowie Präsentation der FBB GmbH, Folie 19 4. Protokoll SBER 6/14: S. 17 oberes Drittel, 17 unten, 18 unten (2X), 20 Mitte. Aus dem EU-Notifizierungsverfahren wurde nun plötzlich das Negativattest. Die Herren Bretschneider und Görke haben im SBER am 18.07.2016 bestritten, dass es überhaupt ein EU-Notifizierungsverfahren gäbe. Herr Brettschneider hat dies wortwörtlich geäußert: Es habe kein EU-Notifizierungsverfahren gegeben. Christoph Schulze hat ihm daraufhin widersprochen, was eine Wiederholung der Leugnung eines EU-Notifizierungsverfahrens nach sich zog. Dies wirft Fragen auf: Frage 1: Trifft es zu dass die Vertreter der Landesregierung, des Aufsichtsrats oder der Gesellschafterversammlung der FBB GmbH im SBER im Rahmen von neuen Finanzzuschüssen von einem „EU-Notifizierungsverfahren“ gesprochen haben? Frage 2: Weshalb bestreiten Vertreter der Landesregierung und Vertreter im Aufsichtsrat der FBB GmbH in der Sitzung des SBER am 18.07.16 widerlegbar, dass sie den Landtag und seine Ausschüsse vormals mehrfach über ein EU- Notifizierungsverfahren informiert haben? Frage 3: Wie zutreffend, glaubwürdig und wahrheitsgemäß sind die Aussagen von Vertretern der Landesregierung, des Aufsichtsrats oder der Gesellschafterversammlung der FBB GmbH im Landtag Brandenburg, im SBER, wenn getätigte Äußerungen im Nachhinein (widerlegbar) bestritten werden? Zu Frage 1-3: Die in den Fragen aufgeworfenen Widersprüche werden nicht gesehen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen in der Antwort auf die die Kleine Anfrage 1989 verwiesen. Frage 4: Ist der SBER, der Landtag und die Öffentlichkeit immer sachgerecht und wahrheitsgemäß informiert worden? Zu Frage 4: Ja.